T-Online: Speicherung der IP-Adressen nicht zulässig

Bad_Boy

abgemeldet
20 April 2006
8.475
546
Ich weiss nicht, ob hier das richtige Forum ist, evt. verschieben.

T-Online darf keine IP-Adressen länger speichern, diese Daten müssen sofort gelöscht werden. Bereits am 26. Oktober erging das Urteil in einem Prozess gegen den ISP, jedoch wurde die Entscheidung nun erst durch den Bundesgerichtshof rechtskräftig.

https://shortnews.stern.de/shownews.cfm?id=643895&u_id=273767

Möglicherweise stand dies auch schon in News-Diskussionen, aber ich möchte das hier mal etwas ausweitern.

Aus einem anderen Urteil geht hervor, dass Webmaster ihre Kunden ausdrücklich darauf aufmerksam machen müssen, falls IP Adressen gespeichert werden. Dies müsse auch begründet werden.

Ich habe das bisher eher selten in AGB von Diensten gelesen.

Mal darüber nachdenken. Besonders die Webmaster, die Prangerlisten erstellen oder anhand der IP versuchen, Doppelaccounts zu finden.
 
Das würde für Filesharer wieder was gutes bedeuten. Weil wenn keine Speicherung stattfindet, kann auch niemand nachbelangt werden oder?
 
Ne, so würde ich das nicht sagen.

Da laufen ja auch gegensätzliche Bemühungen, ist alles etwas verwirrend im Augenblick.

Dieses Urteil gilt wohl erstmal nur für T-Online? oder für ISPs. Da bin ich mir nicht sicher.
 
Also, in allen Medien, in denen ich jetzt dazu was gefunden hab, steht drin, dass sich dieses Urteil nur auf den bezieht, der geklagt hat, und eben auch nur ggü. der Telekom.

Jeder, der also möchte, dass die Telekom die Daten nicht speichert, muss das eben entsprechend von der Telekom verlangen, bis dahin speichern die fröhlich weiter.

Vielleicht ganz hilfreich in der Sache ist insoweit https://www.kein1984.de/musterklage.html, insbesondere auch die von dort weiterführenden Links.
 
Wobei es in diesem Fall wohl ausreichend sein dürfte, das T-Online mitzuteilen.

Nach dem Motto "ich beziehe mich auf das Urteil....bla bla".

Kann es sein, dass dieses Urteil nur für Leute mit Flatrate gilt, auch wenn das wohl die meisten sein sollten?
 
Wobei es in diesem Fall wohl ausreichend sein dürfte, das T-Online mitzuteilen.

Nach dem Motto "ich beziehe mich auf das Urteil....bla bla".

Kann es sein, dass dieses Urteil nur für Leute mit Flatrate gilt, auch wenn das wohl die meisten sein sollten?
Laut dem Voss lässt sich das Urteil auf andere ISP's und Tarife übertragen.

Ein/e Mail/Fax/Anruf wird bei T-Online und erst recht bei anderen Providern nicht so schnell ziehen, jedenfalls habe ich noch von keinem Erfolg gehört. Muss aber vor einer Klage erledigt werden.

Aber ich wundere mich, warum das jetzt wieder diskutiert wird. Das hatten wir doch alles schon mal. Jeder, der so wie Voss behandelt werden will, muss klagen.
Wenn jedoch der Beschluss der EU in Deutschland in Kraft tritt wird das Ganze hinfällig. Da gibt's aber auch noch Diskussionsbedarf ;)

@ Der_Tiger: 100% Ack
 
Ich habe mich ja nicht nur auf das Urteil bezogen, siehe erster Post, außerdem ist es schon erwähnenswert, wenn der BGH ein Urteil fällt, damit ist es nämlich endgültig.
 
Ich habe mich ja nicht nur auf das Urteil bezogen, siehe erster Post, außerdem ist es schon erwähnenswert, wenn der BGH ein Urteil fällt, damit ist es nämlich endgültig.
Naja, das was mich eher stört wird wohl sein, dass die vermeintliche Klagewelle gegen Provider ausbleibt und es sich eben um 'ne Menge heiße Luft handelt - außer bei Herrn Voss: Der hat's durchgezogen :)
 
Wobei das nach diesem Urteil recht einfach sein sollte, ich gehe sogar davon aus, dass jetzt zumindest einige dem auch ohne Klage nachgehen würden.

Man muss es halt fordern. Wenn sie dem nicht zustimmen, wird geklagt, die Erfolgsaussichten liegen bei 100%, wann hat man das schon. ;)
 
Man muss es halt fordern. Wenn sie dem nicht zustimmen, wird geklagt, die Erfolgsaussichten liegen bei 100%, wann hat man das schon. ;)
Ein Großteil der Leute, die sich wirklich angesprochen fühlen und groß rumschreien, sind Kiddies, die keinen Cent für ihren Anschluss bezahlen. Und die die Erfolgsaussicht, dass es mit "Mami, kannst du T-Online verklagen, weil ich Musik downloaden will?" überhaupt zu einer Klage kommt ist nicht bei 100% :)
Ein weiterer größerer Teil ist auch noch recht jung und hat mit Anwälten nix am Hut und evtl auch nicht die finanziellen Mittel (Ich weiß nicht was für Kosten bei Gewinn übrig bleiben).

Deshalb denke ich, dass es bei Einzelfällen bleiben wird, aber das ist nur meine persönliche Meinung (und ich will auch nicht alle über einen Kamm scheren)
 
Zuletzt bearbeitet:
Da hast du wohl sicherlich Recht. :biggrin:

Bei einer gewonnen Klage muss die Gegenseite alle Kosten übernehmen, in der Regel musst du aber erstmal bei deinem Anwalt abdrücken, bevor der einen Finger rührt. Ist aber alles verhandelbar.
 
Dieses Urteil gilt wohl erstmal nur für T-Online? oder für ISPs. Da bin ich mir nicht sicher.

Soweit ich weiß geht es um Verbindungsdaten, also Dauer und IP, die nur zu Abrechnungszwecken gespeichert werden dürfen, was bei Flatrates ja nicht notwendig ist.
Daß das die generelle Speicherung von IPs betrifft, glaub ich nicht.
 
Daß das die generelle Speicherung von IPs betrifft, glaub ich nicht.

Doch leider!

Und mich behindert es in meiner arbeit weil ich ständig anfragen bekomme die ich nicht beantworten kann weil ebend diese Daten nicht mehr gespeichert werden!

Hinweis
ich arbeite im techn. Support von T-online
 
Soweit ich weiß geht es um Verbindungsdaten, also Dauer und IP, die nur zu Abrechnungszwecken gespeichert werden dürfen, was bei Flatrates ja nicht notwendig ist.
Daß das die generelle Speicherung von IPs betrifft, glaub ich nicht.

So hatte ich das auch in Erinnerung, was die vorherigen Prozesse anbelangt.
Es gibt ja von staatlicher Seite wiederum eher Bemühungen, dass IPs gespeichert werden sollen/müssen.

Für Volumentarife macht das eigentlich eher keinen Sinn, da müssen ja alleine aus Abrechnungs/Reklamationsgründen die IPs gespeichert werden.

Ich liebe solche Meldungen, die mehr Fragen als Antworten geben.
 
Aus einem anderen Urteil geht hervor, dass Webmaster ihre Kunden ausdrücklich darauf aufmerksam machen müssen, falls IP Adressen gespeichert werden. Dies müsse auch begründet werden.

Ich habe das bisher eher selten in AGB von Diensten gelesen.

Mal darüber nachdenken. Besonders die Webmaster, die Prangerlisten erstellen oder anhand der IP versuchen, Doppelaccounts zu finden.

na in den agb unter datenschutz sollte das auf jeden fall stehen... ich speichere die IP auch, beim login, bei der werbebuchung, bei der anmeldung, und bei der mailbestätigung. das steht auch in den agb, dass ich das tue, zwar ohne den grund anzugeben, aber jeder kann ja den grund erfragen vor der anmeldung.

im übrigen schliesse ich mich wintermute an...

es macht keinen sinn eine IP-scriptseitig zu loggen wenn die kommteuer un co. die nicht speichern müssen, dann sind die gespeicherten IP aller websitebetreiber nichts wert. das würde tür unt tor für betrügereien öffnen.
 
Ich kann auch in deinen Regeln keinen ausdrücklichen Hinweis finden, dass du IP Adressen deiner User speicherst. Das blubblub in den anderen Paragraphen gilt nicht. ;)

Oder habe ich es übersehen? Mag sein, habe schon drei Bier getrunken, ich feiere heute alleine in meinen Geburtstag rein.
 
es macht keinen sinn eine IP-scriptseitig zu loggen wenn die kommteuer un co. die nicht speichern müssen, dann sind die gespeicherten IP aller websitebetreiber nichts wert. das würde tür unt tor für betrügereien öffnen.

Dafür kommt dann ja demnächst die Vorratsspeicherung. Wenn dann ein Terrorist bei dir Werbung bucht, aber dann einen Unfall hat, bevor er zahlen kann... naja, soll ja angeblich für irgendwas gut sein.
 
Ich kann auch in deinen Regeln keinen ausdrücklichen Hinweis finden, dass du IP Adressen deiner User speicherst. Das blubblub in den anderen Paragraphen gilt nicht. ;)

Oder habe ich es übersehen? Mag sein, habe schon drei Bier getrunken, ich feiere heute alleine in meinen Geburtstag rein.

ich hab ohnehin da viel zu viel drin stehen, ich muss die mal ausdünnen, was ich auch tun werde wenn ich die agb der sponsoren mache... es steht hier:

15 - Datenschutz
MEC speichert Ihre Daten in einer Datenbank. Diese Daten sind nicht für Dritte einsehbar und werden nicht weitergegeben oder verkauft. Bei der Anmeldung, der Mailbestätigung, dem Login und der Buchung von Werbemails wird zudem die Ip-Adresse des Mitglieds gespeichert.

Anmerkung: ich speicher IP nicht um "faker" oder "doppelaccountbesitzer" ausfindig zu machen, das ist mir nämlich sowas von schnuppe wieviele accounts einer hat, muss ja jeder selber wissen ...

jeder kann bei der buchung eine "seriöse" website aufschalten und die inhalte nach versendung ändern (nicht den url), da ich aber evtl. mithafte bzw. der erste bin der den kopf hinhalten muss, möchte ich gerne nachweisen können wann um wieviel uhr von welcher IP aus die werbebuchung, anmeldung, der login oder die mailbestätigung erfolgte. in unregelmäßigen abständen lösche ich die wieder.
 
Jab, jetzt habe ich es auch gefunden, ;) aber ich habe mal eine Empfehlung gelesen, die Speicherung der IP-Adressen sowie die Setzung (geiles Wort) von
Cookies separat aufzuführen.

Wenn ich es mal wiederfinden werde, in meinen tausenden bookmarks, setze ich das gerne hier rein.