Suche User von www.traummail.de - Geschädigte

Sag mal, regnet es bei dir oder warum sitzt du scheinbar den ganzen Tag in diesem Thread?

Lern endlich mal das Gelesene zu verstehen,dann müsstest selbst du so Einiges verstehen.

Du stellst Vermutungen auf, in welcher Art und Weise ich mein Anliegen formuliert habe, ohne es genauestens zu wissen.

Wenn du aufmerksam gewesen wärst,dürfte dir nicht entgangen gewesen sein,dass ich mit dem Herrn telefoniert habe.


Geh lieber weiter deine Pseudo-Downlines bilden, haste mehr von, als hier kluge Sprüche zu ziehen.
 
Spandi, hier findest du eine Geschädigte, die seine Art auch schon kennt.

Und höre auf, Trolle zu füttern.

Zur Sache an sich. Kommt wohl darauf an, ob seine Seiten wiederkommen und ob er auszahlen wird.

Dein Fall liegt ja anders, es werden nicht viele den neuen AGB widersprochen haben. Die Frage ist, ob das die Staatsanwaltschaft interessiert, bzw. ob sie ein öffentliches Interesse sieht bzw. wg.
Geringfügigkeit eher nicht.

Den DSW könnte das eher interessieren und dein Mahnbescheid geht ganz sicher durch, zivilrechtlich gibt es keine Geringfügigkeiten.
 
Zuletzt bearbeitet:
DSW und WBZ haben die Meldung schon bekommen.

Hab gestern alles auf einen Schlag gemacht.

Anzeige und die Meldungen.

Die Userin hab ich mal angeschrieben.
 
gerne balg ich mich mit euch beiden in anderen threads
ich such bei streit aber auch gegner und keine opfer

das ist aber hier fehl am platz

und ich muss euch beiden mal eben recht geben
ja - der webby verhält sich mitunter fehl

der weiss es halt nicht besser

und genau da könntet ihr beiden doch mal euer ganzes
- u.a. grade gewonnenes - knowhow anwenden

ich bin mir ziemlich sicher
dass sich der micha eure ratschläge anhört
ist auch sicherlich alles eine frage der präsentation

immer nur depri sein
pfui

verliebt euch doch mal wieder - es ist frühling - das leben ist schön

Meister Yoda gib die bunten Pillen wieder her :ugly:
 
traummails.de = Täuschmails

bin immer noch sauer auf den Herrn, behindert oder nicht!-
Würde ihn genauso gerne vor den Kadi bekommen, allein damit er merkt, dass sich schäbiges Verhalten ( von wegen nicht auszahlen von Userguthaben bei nicht angekündigtem Schließen der Seite) einfach nicht auszahlt.( Schließlich schuldet er einer ganzen Schar enttäuschter und getäuschter user einen guten Batzen Geld !)
Der Betrieb eines Paidmailers muss sich genauso an Gesetze halten wie andere Geschäftsinhaber.Und was der exbetreiber von tauschmail gemacht hat, kommt der Hinterziehung gleich.
@spandauer 3 : Was ist DSW und WBZ?-Würde mich in dieser Sache gerne auch an diese Stellen wenden können.