Suche Information über Änderungen in einem Gesetz

D

Drullo321

Hallo,
Wir bei uns zu Hause haben ein Problem mit einer Überprüfung des TÜVs bei unseren zwei Heizöllverbraucheranlagen (kurz: Ölheizung). Und zwar gab es scheinbar im April 2006 in Hessen eine Gesetzänderung der "VAwS" (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe). Und zwar hat der TÜV "angeblich" Mängel an unseren Anlagen festgestellt (komisch, liefen sie doch über 40 Jahre mängelfrei, geprüft von Heizungsinstallateuren aus der Umgebung), sprich ausgebildeten Fachkräften. Nun kam letzens ein Mensch vom Tüv, leicht angetrunken und scheinbar ohne Qualifizierung und hat eben unsere Anlagen überprüft. Was wir heute als Bericht bekommen haben, war einfach eine bodenlose Frechheit, beide Anlagen wären mit erheblichen Mängeln versehen, also ich muss mich korrigieren. Es geht um die Behälter, in denen das Öl gelagert wird. Über den Kontrolleur beschweren sich demnächst meine Eltern, mir geht es jetzt darum, mich erstmal genauer über dieses VAeS zu informieren. Beim Tüv Hessen habe ich leider keine aktuelle Version gefunden, nur eine von 2004 (https://www.tuev-hessen.de/resource/pub/files/gesamtfassung-5-2-041.pdf).
Ich habe mir die vorgeworfenen Mängel durchgelesen. Zu Mängeln wie das etwas schadhaft wäre und/oder Risse hat, kann ich nichts sagen, da mir a) die Qualifizierung dafür fehlen würde und ich es mir auch im einen Haus noch nicht genau angeschaut habe aber bestimmte andere Kritikpunkte (Überdrucksicherung würde fehlen, es wäre nicht genug Platz zwischen Wand und Tank etc.) stimmt teils gar nicht und/oder führt nicht zu Problemen mit der Umwelt. Gesetze und Verordnungen sind dazu da, das Leben der anderen, der Umwelt und von einem selbst nicht zu gefährden und ein friedvolles Miteinander zu gewährleisten. Deswegen gibt es Gesetze, das man niemanden bestehlen, ermorden, körperlich oder psychisch angreifen darf und auch Verordnungen, wie bestimmte Produkte oder Konstruktionen beschaffen sein müssen (sprich hier und dort keine giftigen krebserregenden Stoffe, bestimmte Schutzmaßnahmen bei elektronischen Geräten etc).
Hier jedoch ist mir der Sinn nicht gegeben und ich suche verzweifelt nach den Änderungen in dem Gesetz (April 2006), dass ich mich auf dieser Grundlage beschweren kann bzw. gegen behördliche Willkür zu wehr setzen kann

Edit 13:32 https://www.quillmann.de/html/main.php?auswahl=aktuell
Dort finde ich Informationen zur Überprüfung. Feststellend lässt sich sagen, es war wohl kein Fachmann. Nun, die Frage ist, wo in der VAwS finde ich den Abschnitt, wie eine oberirdische Heizölanlage (im Keller) beschaffen sein muss. Kann mir jemand dazu einen Artikel/Link geben?

Edit 13:35= Erkenntnisprozess https://www.tuev-hessen.de/resource/pub/files/gesamtfassung-5-2-041.pdf iM ANhang 1 steht wohl drin, wie Anlagen bsschaffen sein müssen. Nun, wie soll ich jetzt gegen den TÜV in der Hinsicht vorgehen, wenn dieser bzw. Sachbearbeiter falsch, mangelhaft und ohne Qualifikation gearbeitet haben?
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich würde mir das letzte Gutachten das von einem unabhängigen Gutachter erstellt wurde nach diesen wiederkehrenden Prüfungen rausholen, das mal lesen und wenn da "keine Mängel steht" mir im neuen "Gutachten" die Punkte die über z.B. mangelnden oder zu kleinen Abstand der Tanks zur Wand, so offentsichtliche wie fehlende Überdruckventile etc. angelben und dann gegen den Bericht und evt. Bescheid "Widerspruch einlegen" und eine erneute Prüfung durch einen (nüchternen) Mitabreiter verlangen.
Zum anderen würde ich als zusätzliche Begründung (ich würde es auch so wörtlich schreiben):
"Die Qualifikation des Mitarbeiters entsprach zum Zeitpunkt der Begutachtung der Anlage nicht den Vorschriften.
Daher betrachten wir das Gutachten als für uns gegenstandslos und geben Ihnen die Gelegenheit wenn sie darauf bestehen die Anlage erneut für uns kostenfrei zu prüfen."

Ich denke das ist der einfachste Weg, ansonsten kann man noch mal zum Chef des Vereins gehen, und ihn in einem persönlichen Gespräch über den Mitarbeiter und sein Auftreten informieren, mit dem leisen Unterton ob er das in einem Verbrauchermagazin im Fernsehen wiederfinden will.

Viel Erfolg
Norbert