Strafrechtliche Verfolgung bei Verleumdung im Internet?

keen

Nullchecker
ID: 53532
L
30 April 2006
90
5
Das leidige Thema... hat jemand damit Erfahrung? IP-Adresse hab ich, was benöitge ich noch und wie läuft das so ab? Möchte auch keinen maßlosen Aufwand betreiben, welcher über eine Anzeige hinausgeht... Ich will dem Drecksbalg nur eins auswischen und ihm die Grenzen der Anonymität im Internet aufzeigen.
 
Also wenn du die Personalien nicht hast gehst du zur Polizei und stellst Anzeige gegen Unbekannt und gibst dann da IP und Zeitraum an. Außerdem macht es sich immer gut, wenn du ein bisschen was zum Kontext ausgedruckt hast. Das wars eigentlich schon. Wenn du die personalien hast kannst du die direkt angeben und die IP dann als Indiz mit angeben.

Aber bei Verleumdung wäre ich vorsichtig, das ist nicht so offensichtlich. Ob eine Äußerung in einem mehr oder weniger anonymen Forum dazu geeignet ist dich "verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen" möchte ich nicht unbedingt bestätigen. Verbreitung von Schriften ist es IMHO definitiv nicht, aber ich bin auch kein Jurist.
Wenn es etwas privates ist, gehe mal zur Verbraucherzentrale und lasse dich von nem Anwalt beraten.

HTH
 
Möchte auch keinen maßlosen Aufwand betreiben, welcher über eine Anzeige hinausgeht...
Naja, also wenn du eine Anzeige aufgibst, dann kannst du die Sache ja nicht einfach so abschließen.

Da kommen eventuell noch Rückfragen und andere Dinge auf dich zu, wofür du noch ein bisschen Zeit haben musst.

Wie alt ist das "Balg" denn? ;)
 
Ich kenne die Personalien nicht, hab nur eine statische IP, die sich aber nicht ändert, sitzt evtl. in der Schule oder so....
 
Hm,

Verleumdung wird nur per Strafantrag verfolgt. Jetzt kommt es darauf an. Wenn behauptet wird, du bist eine Kinderschänder oder ein Steuerbetrüger, wird die Staatsanwaltschaft evt. auch aktiv.

Aber auch bei ner statischen IP besteht ja die Möglichkeit, dass mehrere Personen über diese IP ins Netz gehen.

Darf man fragen, worin die Verleumdung besteht? Wird dein Realname genannt? Wo? In einem Forum? Dann würde ich zuerst an den Forenbetreiber gehen.
 
Und das alles ist leider eine sehr langwierige Sache, wenn die Polizei sich überhaupt Mühe gibt. Leider werden die Anträge aufgrund Beweismangels oft eingestellt. Da muss schon was sehr Schlimmes vorgefallen sein, da sich wohl anscheinen der Aufwand nicht "lohnt."
 
Du, ich war selbst mal angezeigt, weil ich in einem forum jemanden beleidigt habe.
Die ANzeige konnte auch nur durchgesetzt werden, weil ich zugegeben habe, dass ich es war und derjenige meinen Namen/ Adresse kannte.

Wenn er nicht gerade Seitenlang vom Leder gezogen hat und Morddrohungen dabei waren, wird es nix werden.
Bei mir war nichtmal ein Idiot drin.
Ich bekam dann Post vom Staatsanwalt ,dass sowas nciht verfolgt werden würde.
Der Polizist, bei dem ich aussagen musste meitne auch schon, dass das ziemlich sinnlos und lächerlich ist, wenn sowas angezeigt wird.

Spar der lieber den Ärger und den Aufwand ;)
 
Kommt halt drauf an. ;) Für einen "Depp, Arsch oder Idiot" bewegt sich bestimmt kein Staatsanwalt. Zumal man das Umfeld sehen muss. Wenn mich einer am Arbeitsplatz beleidigt ist das anders einzuschätzen, wie im Internet.