Schule vorbei Kindergeld?

Nitroglycerin

Well-known member
29 August 2008
111
9
Hallo,
Ich habe eine Frage,
ich habe jetzt keine Schule mehr.
Bin aber noch Minderj.
Wie sieht es aus mit Kindergeld?
Ich mache jetzt ein einj. unbezahltes Praktikum.

Wer kann mir helfen?
mfg
 
Das kommt drauf an wie alt du bist. Ich glaube unter 25 kriegst du das Kindergeld noch. Kommt aber auf den Jahresverdienst drauf an soviel ich weiß. Aber wenn du ein unbezahltes Praktikum machst, verdienste ja nix, ne XD Dann dürftest du das noch kriegen^^
 
Stimmt. Bis Du 27 bist, bekommen Deine Eltern Kindergeld. Allerdings darfst Du dann eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Ich weiß allerdings nicht, ob es daran geknüpft ist, ob Du noch zu Hause wohnst oder schon allein.
 
Das kommt drauf an wie alt du bist. Ich glaube unter 25 kriegst du das Kindergeld noch. Kommt aber auf den Jahresverdienst drauf an soviel ich weiß. Aber wenn du ein unbezahltes Praktikum machst, verdienste ja nix, ne XD Dann dürftest du das noch kriegen^^

Stimmt. Bis Du 27 bist, bekommen Deine Eltern Kindergeld. Allerdings darfst Du dann eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Ich weiß allerdings nicht, ob es daran geknüpft ist, ob Du noch zu Hause wohnst oder schon allein.

25... 27... kommt drauf an, wann du geboren wurdest... siehe
Wiki

* Geburtsjahr bis 1981: Kindergeld bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres
* Geburtsjahr 1982: Kindergeld bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres
* Geburtsjahr ab 1983: Kindergeld bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres

Edit: Bei Zivi etc. verlängert es sich entsprechend, steht alles im Wiki Artikel...
 
Ich würde zur Klärung die Kindergeldstelle anrufen. Die stellen dann auch die richtigen Fragen und können dir Auskunft geben.
 
Steht doch alles im Gesetz

Unter 18: Keine weiteren Voraussetzungen, auch keine Einkommensgrenze
Über 18: Es muss ein berücksichtigungsfähiger Grund vorliegen (einen aus Absatz 4 Satz 1 aussuchen; Standardfall Ausbildung/Studium) und es gibt eine Einkommens- und Bezugsgrenze (Absatz 4 Satz 2).

Thema 25/27: Wer heute noch unter 18, wird mit der Übergangsregelung relativ wenig zu tun haben. Legt man diese effektiv aus, gilt ab 2009 einheitlich das 25. LJ und bis dahin das 27. Und ja, man hätte das auch gescheit ins Gesetz schreiben können.