Schmerzensgeld nach Autounfall, wie?

Spy

Ray Magini
ID: 65650
L
20 April 2006
219
12
Hallo,

vor einem halben Jahr hatte ich einen leichten Autounfall und war danach wegen einer Zerrung der HWS ein paar Tage Krankgeschrieben. Die Versicherung hat nun endlich den Schaden bezahlt. Besteht jetzt noch Anspruch auf Schmerzensgeld? Wenn ja: wie fordere ich das ein? Muss ich mich da auch an die Versicherung des beschuldigten wenden?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
 
Ist ein halbes Jahr später nicht ein wenig spät, das einzufordern? Ich hatte es damals direkt am Anfang mit'm Anwalt gemacht und das hat funktioniert. Aber dafür solltest Du natürlich auch unschuldig an dem Unfall sein.
 
Ich denke, mit nem Anwalt, wird es noch was werden, ohne sieht es schlecht aus.
Wenn man klar nicht Verursacher, des Unfalles ist, sollte man, immer gleich zum Anwalt, wegen solcher sachen gehen.
Man weiß nie, was für folgeschäden daraus entstehen können. ;)
 
Ich denke, mit nem Anwalt, wird es noch was werden, ohne sieht es schlecht aus.
Wenn man klar nicht Verursacher, des Unfalles ist, sollte man, immer gleich zum Anwalt, wegen solcher sachen gehen.
Man weiß nie, was für folgeschäden daraus entstehen können. ;)

Naja das war ja das Problem. Hier mal die Kurzgeschichte:
Im Dezember 09 bin ich jemanden hinten drauf gefahren, weil ihm jemand entgegen kam. Den entgegenkommenden habe ich aber nicht sehen können (Stadt- und Feierabendverkehr, Dämmerung). Daher dachte ich, mein Vordermann würde wegen der Roten Ampel 100m vor uns (langsam) abbremsen. Stattdessen ging er natürlich voll in die Eisen.
Der unfall wurde von der Polizei aufgenommen und verarbeitet. Leider hat man uns nie mitgeteilt, wer am Ende der Schuldige war. Ich musste immer wieder nachfragen und wurde von der polizei zur Staatsanwaltschaft, von dort zur Bußgeldstelle und von dort zu meiner Versicherung gelotst, bis ich irgendwann herausgefunden hatte, dass der "Geisterfahrer" einen Busgeldbescheid bekommen hatte und die Sache damit erstmal abgeschlossen war. Das hat sich 5 Monate hingezogen. Hinzu kam noch, dass die Versicherung des Geisterfahrers seinen Versicherten zuerst garnicht kennen wollte (die Versicherung startete an dem Tag des Unfalls) und mir eigentlich bescheidgeben wollte, sobald er im System ist - hat sie aber nicht. Alles in allem hatte ich also viele Telefongespräche zu führen, bis ich überhaupt wusste, dass mich keine Schuld trifft.
Mit dem 2. Unfallteilnehmer (der, dem ich reingefahren bin) habe ich im Übrigen auch Kontakt. Er hat bis heute kein Geld von der gegnerischen Versicherung gesehen.

Danke schonmal für eure Hinweise, ich werd sie mir mal genauer ansehen.
 
Der Unfallschilderung würde mein Verstand sagen "Du bist doch schuld, wenn du jemandem drauffährst". Der Geisterfahrer ändert das nicht unbedingt.

In jedem Fall sollte sich ein Anwalt um diesen Fall kümmern, ich glaube nicht, dass die Versicherung sich durch Briefe nur von dir zu irgend etwas bewegen lässt, wenn sie schon die Forderung des zweifellos primär Geschädigten und unstreitig Unschuldigem nicht begleicht.

Marty
 
...bin ich jemanden hinten drauf gefahren
Spontan: Du hast immer so zu fahren dass Du jederzeit (auch bei einer Vollbremsung des Vordermannes) noch zum stehen kommst ohne einen Unfall herbeizuführen. Hieraus könnten sich Ansprüche der weiteren Unfallteilnehmer Dir gegenüber ergeben (mehr dazu unten).

....Der unfall wurde von der Polizei aufgenommen und verarbeitet. Leider hat man uns nie mitgeteilt, wer am Ende der Schuldige war. ...
Es ist niemand dafür zuständig mitzuteilen wer "schuldig" ist oder nicht. Das kann weder die Polizei, Staatsanwaltschaft oder sonst wer. Letzendlich musst Du Deine Ansprüche gegenüber den weiteren Unfallteilnehmern geltend machen, so wie die Ihre Ansprüche gegenüber Dir geltend machen bzw. für die KFZ Schäden machen dies i.d.R. die Versicherungen untereinander. Wird man sich nicht mit den Unfallgegnern "einig" (die akzeptieren die geltend gemachten Ansprüche) muss man weitere rechtliche Schritte gehen. Hierdurch klärt sich die umgangssprachliche "Schuldfrage" ;) Spätestens ein Gericht wird feststellen ob Du berechtigte Ansprüche gegenüber den weiteren Unfallteilnehmern hast und dann auch festlegen in welchem Rahmen die Ansprüche sind und zu begleichen sind. Soweit kommt es aber nicht so häufig...

Hinzu kam noch, dass die Versicherung des Geisterfahrers ...mir eigentlich bescheidgeben wollte..
Nun um so länger man nichts zahlen muss hat man das Geld länger in der Tasche. Schließlich hat die Versicherung des Unfallgegners ja auch den Auftrag (unberechtigte) Forderungen abzuwehren. Wenn man dies ganz einfach per "nicht bearbeiten" erledigen kann ist doch super.... Wie oben: DU musst aktiv werden und Deine Ansprüche geltend machen. Es wird seitens der gegnerischen Versicherung niemand auf Dich zukommen. Leider stellen sich die Versicherungen immer arg dumm und reizen die Fristen (sofern man welche setzt) fast immer auf den letzten Tag aus. Besser zu einem Anwalt der Dir den Stress vom Halse hält sich mit denen rum zu ärgern, fristen zu setzten, um Schadenshöhen zu feilschen usw.... Nicht selten lassen Direktversicherungen bis zur Anklageerhebung es einfach so laufen. Habe dies mit der Versicherung eines von mir gemieteten Mietwagens leider live mitverfolgen müssen. Darüber hinaus weiß Dein Anwalt genau wie man die Ansprüche stellt, begründet, einholt, Ansprüche der Gegenseite abwehrt (macht tw. Deine Versicherung) usw.

Mit dem 2. Unfallteilnehmer (der, dem ich reingefahren bin) habe ich im Übrigen auch Kontakt. Er hat bis heute kein Geld von der gegnerischen Versicherung gesehen.
Er wird wohl auch noch nicht seinen Anwalt kontaktiert haben bzw. seine Ansprüche nicht kräftig genug geltend gemacht haben. Kann gut sein, dass seine Versicherung alternativ probiert bei Deiner Versicherung die Kosten einzufordern.... Viel Spaß ;) Der 2. Unfallteilnehmer wird auch nicht mehr lange auf sein Geld warten wollen und seinen Anwalt konsultieren....

Generell mein Tipp: Wenn Die Schadenshöhe hoch genug ist, (und das erscheint mir bei Deinem Unfall der Fall zu sein) dass man sich nicht auf die Schnelle einigen kann zu einem spezialisierten Anwalt vor Ort gehen und die weitere Abwicklung in dessen Hände geben. Ich denke das macht in Deinem Fall besonderen Sinn, da die Ansprüche hier ja zwischen drei Parteien ausgefochten werden.

Finde es schade Dir nichts anderes raten zu können, aber in Deiner Situation scheint mir das am ehesten angebracht.

Beste Grüße