Sammelklage gegen den Betreiber von Villo.de

ManuelK1986

Well-known member
ID: 369715
L
13 Oktober 2009
290
10
Hallo zusammen,

der Betreiber von Villo.de (u.a. auch Neunox.de) schuldet mir noch knapp 90 Euro. Die Auszahlungsanforderung war am 01.06.2010 meinerseits. Auf Emails sowie auf schriftliche Post wird von seiner Seite aus nicht reagiert.

Ich bin jetzt ernsthaft am überlegen den Betreiber zu verklagen.

Ich vermute mal, dass ich nicht der einzige bin, der von einem gewissen Carlo Steuer noch Geld bekommt.

Wer würde sich einer evt. Sammelklage anschließen?

Viele Grüße

Manuel
 
Du schaust zuviel amerikanische Serien.
In Deutschland gibt es keine Sammelklagen :roll:
Jedoch gibt es hier gesetzlich geregelte Schritte, wie bei sowas zu verfahren ist
 
Welche Schritte meinst du ? Mahnungen werden angenommen (das Einschreiben), reagiert wird nicht darauf...

Ich denke mir bleibt da nur noch der Weg zum Gericht.

Warum gibt es keine Sammelklagen? Wir haben schonmal zu 6 eine Person verklagt. Es gab einen Hauptkläger und 5 Nebenkläger. Heisst das ganze vielleicht nur anders :) ?
 
Wenn du bereits in deiner Mahnung per Einschreiben eine Frist gesetzt hast die Herr L. verstreichen hat lassen, dann bleibt dir wohl nur der Weg des Mahnbescheides, welcher auch online zu beantragen geht klick

Eine Anleitung hierfür findest sogar hier, oder beauftragst gleich ein Inkasso (Anleitung)

Bei den zusätzlichen Kosten, die auf ihn da zukommen, wird er es zweimal überlegen weiter drauf nicht zu reagieren :mrgreen:
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, das ist was anderes mit Nebenkläger
Sammelklagen haben da dann 6 Hauptkläger.

Nächster Schritt ist: Gerichtsvollzieher
Kosten musst du verauslagen, bekommst du bei Erfolg wieder.
Zahlt er nicht, wird er eine EV ablegen müssen.
Dann bekommst du einen sogenannten Titel, den du 30 Jahre lang einfordern kannst. Du kannst ihm also 30 Jahre lang den GV auf den Hals jagen und er muss jedesmal die Hand heben und seine Einkommen offen legen.
Ein EV gilt immer für 3 Jahre. Solange ist da Ruhe. Danach geht das Spiel von vorn los.
Weitere Möglichkeit: Er meldet Insolvenz an. Dann stehst du ohne da oder nur mit einem Teil, abhängig von seinen sonstigen Verpflichtungen
 
Kann mich da Katrawi nur anschließen.
Mir ist zu Ohren gekommen, auf Mahnbescheid reagiert er durchaus. Meiner an ihn liegt fertig ausgefüllt hier und geht morgen zur Post.
Sollte er dann nicht zahlen, kannst Du noch immer weitere Schritte einschlagen ;)
 
Ein EV gilt immer für 3 Jahre. Solange ist da Ruhe. Danach geht das Spiel von vorn los.
Kleine Korrektur:

Eine erneute EV kann der Gläubiger dann vorzeitig verlangen, wenn begründeter Verdacht vorliegt, daß sich in den Vermögens- und Einkommens-Verhältnissen des Schuldner etwas nennenswertes verändert hat (z. B. Lottogewinn, Erbschaft, Jobwechsel). Dies kann der Gläubiger auch überprüfen lassen, indem er den GV die Gehaltsabrechnungen beim Sculdner wegnehmen läßt. Kosten für den GV gehen zu Lasten des Schuldners, solange der Gläubiger nicht gegen die Schden-Minderungspflicht nach § 900 ZPO verstößt.
 
Klar,sowas ist jederzeit möglich.
Also wenn du feststellst, das er sich plötzlich, obwohl er angeblich in Armut lebt und zahlungsunfähig ist, sich einen neuen Daimler kauft, dann kannst du das auch anzweifeln.
Desweiteren kannst du ab sofort Zinsen im Rahmen des Üblichen verlangen. Und das alles summiert sich dann.
Zinsen, Mahnkosten, Vollstreckungskosten, Gerichtskosten....
So werden aus deinen 90€ ganz schnell mal 900 für ihn (nicht für dich, aber als Druckmittel oft ausreichend)
 
Etwas kann man auch bei seinem zuständigen Amtsgericht erfahren ... zumindest ob dort ein Eintrag vorliegt, ist sogar kostenlos. Bei näheren Details wird allerdings eine Gebühr fällig von ca. 15 € wenn ich nicht irre.
 
Mal zur Info. Dieser Carlo ist nur ein handlanger von R. Lanzke, gleiches Spiel wie bei Paidbonus.de wo auch ein Mittelsmann genutzt wird. Das entbindet jedoch den eigentlichen Inhaber nicht von seiner Zahlungspflicht, oder?

Mir wurde vor einiger Zeit Paidbonus.de (Auch R. Lanzke) zur Übernahme angeboten. Habe aber abgelehnt, da dieses Portal hoch verschuldet ist. Gleiches vermute ich bei Villo. Drahtzieher im Hintergrund wird auch bei Villo.de R.Lanzke sein. Der hatte mir damlas am Telefon gesagt, das er Villo ganz groß aufziehen möchte. Ich vermute eher nochmal die Leute abzuziehen.

Frag mal den User Hurraatom hier im Forum, der hat direkten Kontakt zu dem Typen. Vielleicht kann er was für dich tun.
 
Der "gute" Mann hätte besser daran getan seine offenen Auszahlungen an die User zu tätigen, statt einen beträchtlichen Betrag in einen TV-Gewinn zu investieren. Gab ja vor ca. einem Jahr dies bei einer Pro7-Sendung zu gewinnen.

Etliche Leute haben sich damals auf Grund dessen dort gereggt und das waren ja nicht gerade wenig. Man konnte sprichwörtlich zusehen wie die Mitgliederzahl gestiegen ist.
 
Geiler Thread. Der versteht es nicht, als auf die harte Tour. Also alle Maßnahmen wahrnehmen, dann sollte das auch klappen.

Den Teufel mit dem Belzebub austreiben? Schöne Idee! :LOL:

Etwas Ähnliches kam mir auch gerade in den Sinn, aber du hast es ja schon gesagt. ;)

Welche Schritte meinst du ? Mahnungen werden angenommen (das Einschreiben), reagiert wird nicht darauf...

Ich denke mir bleibt da nur noch der Weg zum Gericht.

Warum gibt es keine Sammelklagen? Wir haben schonmal zu 6 eine Person verklagt. Es gab einen Hauptkläger und 5 Nebenkläger. Heisst das ganze vielleicht nur anders :) ?

Das deutsche Recht unterscheidet sich teilweise ganz gewaltig vom anglikanischen Recht, ich pers. finde es auch besser, aber das ist nur eine Meinung.

Hier gibt es keine Sammelklagen und auch keine Präzedenzfälle, die gibt es wirklich nur in amerikanischen Serien. ;)

Will heißen, jeder Fall wird gesondert verhandelt. Wobei es da immer so lustige gegensätzliche Urteile geben kann. ;)

Die Kölner und die Düsseldorfer scheinen mir da ganz große Meister zu sein, aber wen wundert das. ;)

Ich hoffe, mal ausnahmsweise ein Reno zitieren zu dürfen, um etwas richtig zu stellen?

Sammelklage gegen den... 03.09.2010 08:11:38 nichtmal ansatzweise richtig...amerikanische sammelklagen heissen hier nebenklage,die sache ist fast die selbe [-]

Das hast du woher? Welcher Anwalt, welcher Film? Was ist eigentlich "fast das selbe."

Eine Nebenklage mit einer Sammelklage auf eine Stufe zu bringen ist schon fast witzig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es gibt in D die Möglichkeit eines Musterverfahrens oder der Prozessverbindung nach §147 ZPO. Das Musterverfahren schafft schon so eine Art Präzedenzfall, dessen Urteil als Muster übertragbar gemacht wird, allerdings in sehr engem Rahmen. Näheres ist eigentlich für jeden nachlesbar, der google tippen kann.

mfg
ID143303