Sachbeschädigung

mr.blokkmonsta

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17 September 2008
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ich habe den 29 eine hauptgerichtsverhandlung wegen sachbeschädigung ich war ebtrunken und habe mit meinen arm eine scheibe von einen kriegerdenkmal eingeschlagen
den schaden habe ich shcon bezahlt
aber jetzt habe ich eine gerichtsverhandlung
was kann mir passieren wie hoch oder was werde ich als strafe bekommen ich bin etz 17 jahre und schon sehr oft bei der polizei aufgefallen wegen alkohol und sow as mit poket bike aufgehalten worden
habe noch nei sozial stunden machen müssen oder so

wer sich auskennt damit was ich bekommen kann oder werde bitte schreibt es da rein weil am 29 habe ich die gerichtsverhandlung

mfg blokkmonsta
 
Zuletzt bearbeitet:
Was hat das bitte mit klamm zu tun? :hö:

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P.S. Viel Spaß ;) Selber schuld, wenn man ständig Müll baut :roll:
 
Naja wenn du schon oft aufgefallen bist aber nie sozialstunden machen musstest hoffe ich dass du diese wenigstens bekommst. Für Haft oder Bewährungsstrafe denke ich nicht, dass das reicht.
 
So pauschal kann man es in Deutschland nie sagen.
Aber wer Müll baut, gehört auch bestraft. Und wenn du schon Vorbestraft bist, dann kannst du damit rechnen das du möglicherweiße Sozialstunden kriegst.
 
Hoffentlich brummt man Dir ein paar Sozialstunden auf, denn Du scheinst jemanden zu sein der aus seinen Fehlern nicht lernt/nicht lernen will. Was machst Du das nächste Mal, wenn Du besoffen bist? Ein Oma die Handtasche klauen und sie verprügeln?