Rücklastschrift - Rücklastschrift- / Mahnkosten

Hotwave

Multitalent
ID: 132230
L
24 April 2006
3.210
301
Es geht um die Heldenfraktion von ThePhoneHouse. Zunächst mal wie es überhaupt zu der Rücklastschrift kam, das ist einfach erklärt, ich dachte immer darauf, dass mein Konto vom 10-12. jeden Monats gedeckt ist. Was machen die Herren? Richtig, suchen wir uns den 15.01. (Montag) und versuchen da abzubuchen, obwohl die Rechnung vom 11.01. ist. Das Geld habe ich auch direkt den Tag darauf überwiesen sowie ein Supportticket hinterlassen, mit dem Hinweis, dass das Geld überwiesen wurde.
Heute schaue ich auf mein Konto: 19,95€ Rücklastschrift- / Mahnkosten, ich glaube ich spinne! Weil die sich einmal einen anderen Termin zum abbuchen aussuchen, soll ich denen jetzt nochmal 20€ in den Rachen werfen (vorher war die Abbuchung IMMER entweder direkt am Tag der Rechnung oder höchstens einen Tag später)? Also, was soll ich machen? 19,95€ sind viel Geld für nichts :( Zumal die Banken ja keine Kosten mehr dafür erheben dürfen!
Achso, die heldenhafte Supporthotline hat nach 20 min immer noch Musik von sich gegeben, da wurd' mir das dann ehrlich zu blöd (kostet das dann eigentlich was? Wenn ja wäre das ja die nächste Abzocke, ich habe schließlich mit niemandem gesprochen...)
Was soll ich jetzt machen?...:(
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange die das in ihren Veträgen so festgehalten haben, kannst du bei Summen dieser Größenordnung nichts machen.

Machen kannst du nur bei dir selber was. Nicht immer am Limit leben, nicht auf Kante. Mal was ansparen, ein Polster haben, das Konto nicht default auf 0 sondern default auf vllt. 100 €, damit du etwas Spielraum hast.
Es geht nicht alles immer genau am 11., hier z.B. war der Samstag (kein Bankarbeitstag

Und deine 0 sollte dann der Beispielwert 100 sein, das muss bleiben (mal 2 oder 3 drunter, aber dann schnell wieder rauf)
 
Der 11. war ein Donnerstag, heißt die hätten das regulär abbuchen können, sogar 1 Tag später noch.
 
Die Firmen werden ihre Disposition nicht an deinem Kontostand orientieren...
 
Das kann's doch nicht sein, dass ich eine Woche denen Zeit geben soll zum abbuchen, damit die sich das aussuchen können, wann es denen gerade passt?!...
 
Vllt sagen sie das selbe? Sie geben dir eine Woche Zeit, dein Konto dahingehend vorzubereiten, das sie abbuchen können. Nicht von jetzt auf nachher...

Was willst du später mal machen, Arbeit, eigenes Auto, Familie, Wohnung...
Da kommt man sehr oft in die Gelegenheit, unerwartete, aber wichtige Ausgaben zu haben. Wenn das nicht da ist, stehst du schnell im Dunkeln.
Du solltest anders disponieren, immer was in der Hinterhand haben, ständig Pleite ist doch Mist. Und dann hast du mal und dann ist es gleich wieder weg...
 
Ständig pleite bin ich ja nicht, das war ja nur für den einen Tag nicht gedeckt, danach waren ja wieder >50€ drauf :( Les' mir grad' die AGB durch, da steht aber nirgends etwas von der Höhe der Kosten bei Rücklastschrift.
 
Dann mach einfach immer 50€ drauf, weniger darf nicht, mehr ist besser
50€ ist dein NormalNull....
Dann hast du auch etwas Spielraum
 
einfach einspruch erheben ... wenn das nicht hilft, erzählste den das du unter 18. bist und damit nicht voll geschäftsfähig bist und nicht wusstest was du machst oder so :) Das akzeptieren die im normalfall, da ein Vertrag unter 18 nicht gültig ist ;)
 
Hallo,
also gegen eine rücklastschrift kannst nur du einspruch erheben wenn du beweissen kannst da zu diesem zeitpunkt von der abbuchung auch geld auf deinem konto war ist dies allerdings nicht der fall bleibste leider auf den kosten sitzen auch wenn es heist bis dato wird abgebucht weil die firma gibt dies in auftrag bei der bank zu diesem zeitpunk beispiel zum 15 eines monats wenn die bank dann allerdings erst zum 17 die abbuchung durchführt kann die firma oder in den sine der betreiber nix dagegen tun und man hat keine chance dagegen einspruch zu erheben eifach mal freundlich nachfragen beim bertreiber und über eine eventuelle gutschrift reden wenn es nicht alzu oft passiert ;)
 
einfach einspruch erheben ... wenn das nicht hilft, erzählste den das du unter 18. bist und damit nicht voll geschäftsfähig bist und nicht wusstest was du machst oder so :) Das akzeptieren die im normalfall, da ein Vertrag unter 18 nicht gültig ist ;)

Na so ein blöder Tipp.

1. Hat er dann keinen Handyvertrag mehr.
2. Kann er dann richtig Ärger bekommen.

@Hotwave
Machen kannst Du da wenig. Sei froh, dass Du kein Kunde von anderen Mobilfunkern bist, bei uns zb. ist sowohl der Tag der Rechnungslegung als folglicherweise der Tag der Rechnungsstellung und des Einzuges immer verschieden.

Und diese Lastschriftgebühren musst Du wohl zahlen. Das steht in den AGB von TPH:

The Phone House zieht den Rechnungsbetrag per Einzugsermächtigung vom Konto des Kunden 5 Tage nach Zugang der Rechnung ein. Für jede mangels Deckung oder aufgrund des Verschuldens des Kunden oder seiner Bank zurückgereichte Lastschrift erhebt The Phone House ein Dienstleistungsentgelt für die Rücklastschrift nach der jeweils gültigen Preisliste.
 
@Hellimai, der Vertrag läuft doch gar nicht über mich, das würde doch gar nicht funktionieren, abgebucht wird das Geld nur von meinem Konto.
Hab' die jetzt mal angeschrieben, mit der Bitte, etwas Kulanz zu zeigen, schließlich war ich "nur" 3 Tage im Zahlungsverzug.
Wird mir jedenfalls nie wieder passieren!
@Schnecke, das habe ich auch mittlerweile gelesen, nur finde ich diese "Preisliste", von der überall da die Rede ist, nirgends?! Die habe ich weder mit dem Vertrag zugeschickt bekommen, noch habe ich die online irgendwo gefunden...
 
Hab' die jetzt mal angeschrieben, mit der Bitte, etwas Kulanz zu zeigen, schließlich war ich "nur" 3 Tage im Zahlungsverzug.
Der Zahlungsverzug spielt an sich überhaupt keine Rolle, es sind die Bank- und Bearbeitungsgebühren die Kosten ... aber das max. düfte bei 10 EUR liegen, alles darüber ist eine riesen sauerei :-?
 
@Hellimai Banken dürfen für Rücklastschriften keine Gebühren mehr erheben.
@Totte :oops: da habe ich nicht geguckt, danke
 
@Hellimai Banken dürfen für Rücklastschriften keine Gebühren mehr erheben.
@Totte :oops: da habe ich nicht geguckt, danke

Deine Bank darf Dir dafür keine Gebühren aufbrummen. Aber die Bank von Phonehouse darf von Phonehouse Gebühren für die Rücklastschrift verlangen und Phonehouse darf diese zusammen mit ihren Kosten für den Mehraufwand auf Dich abwälzen.
 
Ich hatte das gleich bei Talkline.

Im Vertrag steht das die zum ersten eines Monats abbuchen. wenn das ein Feiertag ist, dnn am darauf folgenden Werktag.

So, eines Monats versuchten die halt am letzten des Monats abzubuchen, einem Freitag. Da ich auch erst pünktlich am ersten meinen Lohn drauf hab, konnten die nicht abbuchen, und drückten mir die Gebühren von auch fast 20€ auf.

Ich hab direkt da angerufen, 10 minuten in Warteschleife, dann hab ich aufgelegt.

Hab einen Brief verfasst und denen mitgeteilt, das ich im Recht bin, steht ja alles im Vertrag. Und sie sollen mir die Gebühren plus die mir enstandenen Telefonkosten Zurückerstatten oder gutschreiben.

3 Tage nach abschicken des Briefes kam die die ANtwort mit Tausend entschuldigungen, und ich hab knapp 30€ gutgeschrieben bekommen :-D
 
Naja, bei mir dürfen die das ja leider innerhalb eines Zeitraumes von 5 Tagen nach Rechnungsdatum abbuchen, das wusste ich nicht, weil die sonst immer pünktlich abbuchen. Bin mal gespannt, was draus wird.
 
Das kapier ich jetzt echt nicht. Wenn die zu früh abgebucht hätten würd ichs nachvollziehen aber wenn man weiss das ne Abbuchung noch kommt dann lässt man doch gefälligst sein Geld aufm Konto. Ich kann da nichts dran finden das die dir das abgezogen haben muss ich ehrlich sagen.
 
Wie siehts denn heutzutage allgemein aus bezüglich Rechnung und Einzugsermächtigung ... können die dadrauf bestehen eine Einzugsermächtigung zu bekommen, oder könnte man dem Laden einfach sagen das die ab sofort nix mehr abzubuchen haben, sondern nurnoch die Rechnung rausschicken?!?

Ich hab selbst nen paar Dinge mit Einzugsermächtigung laufen, aber bin bemüht das so wenig wie möglich zu nutzen da man da eben irgendwann den Überblick verliert! Wer von mir Geld zu kriegen hat soll mir gefälligst ne Rechnung tippen und bekommts dann (manuell) überwiesen!

Wenn das rechtlich machbar ist würde ich die Einzugsermächtigung mit sofortiger Wirkung wiederrufen!