Rücklastschrift Gebühr

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Well-known member
31 Juli 2006
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Ich weis nicht obs hier reingehört !

Ich habe ein Webspace Paket bei netclusive.
Am 25.8 wurde der Betrag versucht von meinem Konto abzubuchen.
Am 26.8 wurde es Zurückgebucht aber in dieser Zeit wurde schon der betrag (ohne Rücklastschrift Gebühr)

Am 29.8 erhielte ich eine Mail das ich Vserver+Rücklastschrift Gebühr begleichen sollte aber paar Sekunden später bekam ich eine Mail das der vServer bezahlt wurden war ! Aber dan wieder 1min später ich solle 15,50€ Rücklastschrift Gebühr begleichen.Ich habe mal Gehört das es Urteile gab wo der Kunde nciht die gebühr zahlen muss !
 
Ich weiß nicht ob es die Pflicht des Kunden ist, die Rücklastschriftgebühr zu entrichten, wobei mir 15,50 sehr hoch vorkommt. Wir hier haben nur 7,67 Gebühr, aber das scheint von Betreiber zu Betreiber unterschiedlich zu sein da dies ja nicht die Firma selbst macht.

Wir verzichten immer auf die Gebühr, sonst meckern die Kunden. Auch wenn eine Mahnung rausgeht, wird meist auf die Gebühr verzichtet, sofern der Kunde dann den ursprünglichen Betrag doch noch zahlt.

Ich vermute mal stark, dass die Gebühr nicht bezahlt werden MUSS, schließlich bietet Lastschrift die Firma auf sein Risiko an. Und wenn du auf Rechnung zahlst, ist die erste Zahlungserinnerung ja auch ohne Gebühren.
 
Gebühren für Rücklastschrift werden von den Banken erhoben und sind unzulässig - sowohl für den Zahlungspflichtigen als auch dem -empfänger. Ansich dürften für dich keine Gebühren anfallen.
Versuch mal herauszubekommen, wieviel Gebühr deine Bank verlangt. 15,50 € scheint mir doch ehern Abzocke zu sein.
 
seit wann sind rücklastgebühren unzulässig?

der betreiber darf und wird dir alle durch die rücklast entstehenden kosten in rechnung stellen, denn du hast dafür sorge zu tragen, dass, wenn du per lastschrift zahlst, dein konto die dazu notwendige deckung aufweist, das ist die bringerschuld des zahlenden
wenn du nicht genügend deckung hast, oder die zahlung aus welchen gründen auch immer zurückbelastet wird, entstehen zum einen eben die kosten, die die bank dem lastschriftnehmer abverlangt und die kosten der internen buchhaltung des unternehmens, um zb diese rücklast zu verbuchen

allerdings ist das nun wirklich unterschiedlich in der höhe
nun kann der eine sagen, ich habe keine große buchhaltung, daher fällt intern zu den bankkosten vielleicht noch 2-3€ an, der andere gibt an, dass sein imenser verwaltungstrakt kosten von 8-10€ rechtfertigt

sollte es wirklich nicht rechtens sein, würde mich der dazu zu grunde liegende gestzesabschnitt interessieren
 
ja, die banken dürfen nicht, aber die firma darf die durch rücklast entstehenden kosten auf den kunden rückrechnen

dann fallen die bankkosten mittlerweile weg, aber billiger sind die rücklastgebühren bei den anbietern auch nicht geworden

habe gerade mal bei 1&1 geschaut, sind gut 9€
 
Is schon ewig so, dass die Banken eigentlich gar keine Rücklastschriftgebühren verlangen dürfen aber dann nennen ses halt Kosten für Benachrichtigung bei Rücklastschrift und schicken dir nen Brief darüber...

banken halt *grummel*
 
Bei mir steht Rücklastschriftgebühr also dürfen sies ned
Die Bank darf nicht. Wie der Webhoster seine Kosten nun genau nennt, ist erstmal nebensächlich.
Und aus deinem konfusen Anfangsposting entnehme ich, dass der Webhoster von dir die 15€ Gebühr will. Und das kann schon interner Verwaltungsaufwand sein.
Ich kenne Unternehmen, die haben mal festgestellt, dass deren eigene interne Kontenbuchungen ca. 25€ pro Buchung ausmachen.

Und zum BGH-Urteil: In dem verhandelten Fall hatte die Dresdner Bank von einem Kunden sechs Euro Schadenersatz gefordert, weil dieser für einen Zahlungsauftrag nicht genügend Geld auf dem Konto hatte
Das klingt so, als ob die Bank vom Kunden und nicht vom abbuchenden Unternehmen die Gebühr gefordert hatte.
Ich kenne es aber eher so, dass die Rücklastschriftgebühr an das abbuchende Unternehmen verrechnet wird. Und dieser Fall ist in dem Urteil aber nicht betrachtet worden.
[edit] unter https://www.finanztip.de/recht/bank/gebuehren-ungedeckte-lastschriften.htm steht das auch nochmal extra, dass die Bank die Gebühren nicht dem eigenen Kunden, sondern der Gläubigerbank in Rechnung stellen darf, die das wieder an ihren Kunden (Unternehmen) weiterreichen kann.

anddie
 
Mail 1 29.8.2006 19:32: Sehr geehrter Kunde,

unten aufgeführte Rechnung konnte leider nicht von Ihrem Konto eingezogen werden.

Bitte überweisen Sie uns den offenen Betrag zzgl. EUR 15,50 Rücklastschriftgebühr innerhalb der nächsten 5 Tage auf eines
unserer Konten.


Mit freundlichen Grüßen



Ihre Buchhaltung
[email protected]
======================================================
[netclusive] internet broadcasting
Robert-Bosch-Str. 10, Haus I 56410 Montabaur
tel: +49.2602.94708-0 fax: +49.2602.94708-299
======================================================

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Mail 2 19:33
Sehr geehrter Kunde,


hiermit bestätigen wir den Zahlungseingang für folgende Rechnung:
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Rechnungsnummer: 86160
Kundennummer: 112819
Name: Koca
Buchungsdatum: 29.08.2006
Buchungsbetrag: EUR 5,00
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Email an unten aufgeführte Adresse.


Mit freundlichen Grüßen



Ihre Buchhaltung
[email protected]
======================================================
[netclusive] internet broadcasting
Robert-Bosch-Str. 10, Haus I 56410 Montabaur
tel: +49.2602.94708-0 fax: +49.2602.94708-299
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Mail3 30.8 8.33 :
Sehr geehrter Kunde,

das im Anhang befindliche PDF-Dokument wurde automatisch generiert und ist mit Zustellung dieser Nachricht gültig.

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Rechnungsdatum: 30.08.2006
Rechnungsnummer: 86354
Rechnungsbetrag: 15,50 EUR
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Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unten aufgeführte eMail-Adresse.

Mit freundlichen Grüßen,
[netclusive] Buchhaltung
---
[email protected]
 
Natürlich ist es nicht die Gebühr von deren Bank. Die kassieren so doch nur noch einmal extra ab. Nachweisen kann man denen das nur schwer.

Allerdings sind solche Rücklastschriftgebühren Gang und Gäbe.
 
Ich glaub paar haben mich nicht verstanden. Sie würden die Gebühr von der Bank wo sie selbst an ihre Bank zahlen müssen an mich weitergeben !
 
Witti hat das korrekt beschrieben, das sind die Gebühren, die die Bank dem Hoster berechnet. Völlig legal.

Die Bank darf Dir keine Gebühren aufdrücken, dem Hoster schon. Und der berechnet sie dir.

Marty