RhinoGFX zahlt Schulden nicht.

Exorz1st

Well-known member
20 April 2006
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381
Das ist der Thread dazu: https://www.klamm.de/forum/showthread.php?t=91675


die lose sind seit dem 29.3.07 fällig. auf pn hat er nicht geantwortet, in icq dann aber doch, wo er mir die zahlung bis zum 2. april zusicherte.
Seit dem hat er sich nicht mehr gemeldet und ist auch nicht zu erreichen.
Persoscan habe ich aber ich bin halt erst 16 was rechtliche Schritte erschwert.
 
hi,
ich schreib ihn mal an......
versprechen kann ich nichts.......

§5 - Verantwortlichkeit von klamm
Für den Losehandel übernimmt klamm keinerlei Verantwortung. ...............Auch das Verleihen von Losen geschieht auf eigenes Risiko, d.h. wenn der Kreditnehmer die Lose nicht zurückzahlen kann oder will, übernimmt klamm keine Verantwortung.
 
moin,

ich habe ihn mehrfach im ICQ angeschrieben (er ist täglich dort online), jedoch hält er es nicht für nötig, auch nur ein Wort zu schreiben.
Wie ich ihm bereits geschrieben hab kann ich Euch nun nur noch auf den Rechtsweg verweisen denn persönliche Daten darf Klamm nicht an 3. weitergeben, nur an entsprechende Behörden, Ihr wißt schon was ich meine ;)

tut mir leid das ich nun leider nicht weiter helfen kann, aber mehr kann ich nicht tun (ausser natürlich eine Accountsperre, wenn ihn das überhaupt kratzt) :(
 
tut mir leid das ich nun leider nicht weiter helfen kann, aber mehr kann ich nicht tun (ausser natürlich eine Accountsperre, wenn ihn das überhaupt kratzt) :(

Absolu richtig! Klamm kann da nicht helfen! Jder ist seines eigenen Glückes Schmied. Und wie man an seine Forderungen kommt, steht entweder im BGB oder auf einer gewissen Webseite, die hier auf Klamm bekannt ist s.Sig;)
 
hey kopi-marl du kennst dich doch aus, kann ich als 16-jähriger mbs verschicken und wenn ja kann es sein dass ich vor gericht erscheinen muss?
 
hey kopi-marl du kennst dich doch aus, kann ich als 16-jähriger mbs verschicken und wenn ja kann es sein dass ich vor gericht erscheinen muss?

Kannst Du! Allerdings benötigst Du die Einwilligung Deines/r gestzlichen Vertreter/s. Auf dem Vordruck "Antrag auf Erlass eines MB" gibt es sogar extra ein Feld für die Zustimmung ;)

Vor Gericht wirst Du erscheinen müssen. Aber die seltensten Fälle im Mahnverfahren gehen vor Gericht, denn die Forderungen sind in der Regel berechtigt. Somit lastet sich der Schuldner auch noch die Gerichtskosten auf ;)