Rest User Anteile und Lose bei Schliessung der Loseseite

webmasterdsd

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21 April 2006
3.910
315
Hi Leutz,

wie einige sicher schon wissen, wird eine meiner Loseseite (Zockerlose.de) heute schliessen.

Nun ist folgendes, die User wurden aufgefordert ihre lose auszuzahlen und wer möchte konnte auch seine Anteile gegen eine Gebühr zu einer neuen Seite übertragen. Mehrere Newsletter gingen dazu per Mail raus.

Was ist nun mit den Usern, bei denen vielleicht die Newsletter im Spamordner landen, mit Usern, die im Urlaub sind oder User die ne Klammpause machen?
Irgendwann wollen sie wieder an Ihre Lose oder Anteile und die Seite existiert nicht mehr und alles ist weg.
Heißt es dann einfach, Pech gehabt?

Bin ich nun als Webmaster verpflichtet alle Daten und Lose aufzubewahren und wenn ja wie lange?
Hätte ich dazu etwas in die AGB schreiben müssen oder steht es in irgendeiner Form sogar schon drin?
https://www.zockerlose.de/page.php?p=agb

gruß webmasterdsd
 
ich würde folgendes machen:

du zahlst automatisch alle Konten aus (entsprechend dem Guthaben),
die Leute, die nicht mit den Anteilen reagieren, kannst du auch entsprechend
auszahlen.

Dann sollte sich (theoreitsch) eigentlich keiner beklagen, sofern
alle ihre Lose vollständig zurückbekommen.
 
Hi, webbi, war längere Zeit nicht bei Klamm auf den Zockerseiten unterwegs, könntest du mir bitte meine zugangsdaten per PN schicken, dann würde ich mein "Restguthaben" noch von der Seite holen, also ein Problemchen weniger für dich.
 
ich würde folgendes machen:

du zahlst automatisch alle Konten aus (entsprechend dem Guthaben),
die Leute, die nicht mit den Anteilen reagieren, kannst du auch entsprechend
auszahlen.

Dann sollte sich (theoreitsch) eigentlich keiner beklagen, sofern
alle ihre Lose vollständig zurückbekommen.
Ich denke auch, das es die beste Lösung ist!
Zahle jedem sein Guthaben aus, ebenso den Wert der Anteile.

Auch wenn das für dich mehr Arbeit ist, ich denke, dass du es deinen Usern "schuldig" bist. Du möchtest doch als ein guter Admin in Errinnerung bleiben oder nicht? :yes:

Meiner Meinung nach ist das der beste und einzige Weg!
Evtl. machste dann noch Screens von deiner Buchungsliste, damit du auch noch inaktiven Usern, die in 4 Monaten on kommen, beweisen kannst, dass du ihre Lose ausgezahlt haben.
 
Die Forderungen verjähren nach 3 Jahren, Fristbeginn ist Ende des laufenden Jahres. Also verjähren die Ansprüche am 31.12.2011

Gruss
Marty
 
Wärs nich in der theorie möglich, das man die agb so verändert.. das man sagt..

- sperrung nach 30 tagen inaktivität (lose und anteile verfallen)
- Bei Aktivität werden Anteile zum folgenden Kurs bei Schließung der Seite in Lose umgerechnet: 1 Anteil = x Lose
- Auszahlung der noch vorhandenen Lose aktiver User bei Schließung der Seite...


Nächste Frage sollte dann lauten.. wann kann man die Seite schließen?

1. 30 Tage nach Agb-Änderung
2. 44 Tage nach Agb-Änderung (14-Tage Sonderkündigungsrecht + 30 Tage Inaktivitätszeit)

und weiterhin sollte man bedenken, das man die Inaktivitätszeit nicht zu klein nimmt.. denke, das da 30 Tage schon angemessen sind...

Wenn jemand von seinem Sonderkündigungsrecht gebraucht macht, bekommt er die Lose ebenso ausgezahlt, wie ein aktiver User bei Schließung der Seite.. nur halt bei "Kündigung"...



Denke, dass das ne saubere Lösung wäre.. sofern es nich irgendwelche Gesetze gibt, die das verbieten..

LG

~Renommeekram entfernt by~ Sweet_Pepper
 
Zuletzt bearbeitet:
Wärs nich in der theorie möglich, das man die agb so verändert.. das man sagt..
Der User muss über die AGB-Änderung informiert werden. Und Du musst im Zweifelsfall beweisen, dass diese Änderung zugegangen ist.

- sperrung nach 30 tagen inaktivität (lose und anteile verfallen)
Das würde ich "unangemessene Benachteiligung" nennen. Evtl. würde ein Richter das auch so sehen.

1. 30 Tage nach Agb-Änderung
2. 44 Tage nach Agb-Änderung (14-Tage Sonderkündigungsrecht + 30 Tage Inaktivitätszeit)
Es gibt kein "Sonderkündigungsrecht". Es gibt eine Widerspruchsfrist.

und weiterhin sollte man bedenken, das man die Inaktivitätszeit nicht zu klein nimmt.. denke, das da 30 Tage schon angemessen sind...
Würdest Du es auch in Ordnung finden, wenn Deine Bank dein Konto bei Inaktivität schliesst und dein Geld behält?

Denke, dass das ne saubere Lösung wäre.. sofern es nich irgendwelche Gesetze gibt, die das verbieten..
Was spricht dagegen, einfach alle Guthaben an die hinterlegte Klamm-ID auszuzahlen?

Marty
 
Der User muss über die AGB-Änderung informiert werden. Und Du musst im Zweifelsfall beweisen, dass diese Änderung zugegangen ist.
oke.. verstehe ich.. aber einen AGB-Änderungs-Newsletter zu senden (an alle) sollte ja eigentlich nicht so das Problem sein.. Denke zumindest, das dies ausreichen sollte.. Praxis ist mir zumindest schon bei anderen Lose-Seiten so begegnet.

Das würde ich "unangemessene Benachteiligung" nennen. Evtl. würde ein Richter das auch so sehen.
Das kann gut sein. Kenne mich vom rechtlichen Gesichtspunkt da nicht so aus.
Es gibt kein "Sonderkündigungsrecht". Es gibt eine Widerspruchsfrist.
hmm.. Wie gesagt.. habe mich mit AGB-Widerspruch auch noch nicht wirklich befasst.. Hab nur in der letzten Zeit den lose-segen Thread mitgelesen.. und da war meiner Meinung nach immer etwas von "Sonderkündigungsrecht" nach AGB-Änderung die rede..
Würdest Du es auch in Ordnung finden, wenn Deine Bank dein Konto bei Inaktivität schliesst und dein Geld behält?
Würde ich nicht in Ordnung finden.
Was spricht dagegen, einfach alle Guthaben an die hinterlegte Klamm-ID auszuzahlen?
Spricht aus meiner Sicht nichts dagegen. Würde ich auch so machen! Ich habe in meinem Post auch nur von der theoretischen Möglichkeit gesprochen.. Ob man rechtlich damit durchkommt oder ob es "moralisch" vertretbar ist.. davon sage ich gar nichts..


LG
Kesselchen
 
fragt doch am besten mal nen Anwalt :roll:

sry, aber warum immer so kompliziert?

warum wird nicht einfach alles ordnungsgemäß abgewickelt, indem Restguthaben an die klamm ID geht, genauso wie mögliche Anteile mit ihrem Wert?

hat doch anderswo auch schon funktioniert ;)
 
hmm.. Wie gesagt.. habe mich mit AGB-Widerspruch auch noch nicht wirklich befasst.. Hab nur in der letzten Zeit den lose-segen Thread mitgelesen.. und da war meiner Meinung nach immer etwas von "Sonderkündigungsrecht" nach AGB-Änderung die rede..
Weil alle das einfach nachplappern. Es gibt dieses "Kündigungsrecht". Aber eben nicht für den User, sondern für den Betreiber.

1. Der Betreiber ändert seine AGB und teilt das dem User mit.
2. Der User widerspricht.
3. Der Betreiber kann jetzt den Vertrag zu alten Bedingungen fortführen, oder er kann den Vertrag kündigen. Dieses Recht hat er.

Der User kann auf einer Loseseite sein Konto übrigens jederzeit kündigen und hat einen Herausgabeanspruch auf seine Lose. Oder gibt es Loseseiten, die Mindestvertragslaufzeiten in ihren AGB haben?

Marty
 
und wer möchte konnte auch seine Anteile gegen eine Gebühr zu einer neuen Seite übertragen.
Du vergißt zu erwähnen, daß Anteile verfallen, wenn man dieses Angebot nicht annimmt.
Da ich keine Anteile habe, hat mich das aufgrund der Newsletter nicht weiter interessiert. Mich würde aber die generelle Meinung anderer User zu dieser Verfahrensweise interessieren.

Findet Ihr es okay, daß Anteile einer Seite ersatzlos verfallen, wenn die Seite schließt?
Wäre es nicht fairer, wenn sie zu einem Zeitwert zurückgekauft würden? Wobei ich unter Zeitwert verstehe, daß man schon einen gewissen Verdienst über die Zeit, die sie draußen waren, abziehen kann.

Die einzige Alternative zum Verfall ist, sie gegen eine nicht gerade geringe Gebühr (waren es 500k pro Anteil? Bin mir grad nicht sicher) zu der neuen Seite übertragen zu lassen. Also die Seite gibt es noch gar nicht und man kauft also schon mal Anteile an einer Seite, von der man noch gar nichts weiß.

Ich schätze Dich sonst sehr, webmasterdsd, als User wie auch als Webbi, aber diese Handlungsweise finde ich persönlich nicht besonders gut und wenn ich betroffen wäre, hätte ich sicher auch früher was dazu geschrieben...

Gruß,
yerusha
 
Du vergißt zu erwähnen, daß Anteile verfallen, Gruß,
yerusha

die Anteile bei Zockerlose wurden damals für 1 Mio je Anteil verkauft.
Bis zur Schliessung gab es auch immer regelmässige Ausschüttungen, auch wenn sie nicht sehr hoch ausgefallen sind.
Da die User also lose mit den Anteilen reinbekommen haben und ich die Anteile nicht einfach verfallen lasse wollte, gab es den Newsletter mit dem Vorschlag dass die User Ihre Anteile zu je 500k zu meiner neuen Seite mitnehmen können, ansonsten verfallen sie.
Dieses haben auch einige User gemacht und einige natürlich auch nicht, weil sie es nicht einsehen nochmals für die Anteile zu zahlen.

Nunja, mir ging es darum, wie lange ich nun von User die keinen Newsletter erhalten haben, weil sie eine Klammpause, Urlaub oder sonstiges machen, die Lose und Anteile aufbewahren muss.
Ok also lose kann ich Usern die noch Guthaben haben auszahlen (hätte ich auch von selbst drauf kommen müssen) und mit den Anteilen so wie ich hier gelesen habe muss ich bis zu 3 Jahre die Umschreibung gewähren.
Besteht überhaupt weiterhin ein Anspruch auf die Anteile wenn die Seite schliesst, oder ist es dann ein Lose in den Sand gesetzt haben?
 
mit den Anteilen wurden doch bestimt Teile der Seite finanziert, oder? wenn die Seite schließt können doch entsprechend diese Games verkauft werden wodurch die Anteilseigner dann wiederum entschädigt werden könnten

dies find ich persönlich als einfachste Lösung
 
mit den Anteilen wurden doch bestimt Teile der Seite finanziert, oder?

ja genau das wurde, aber schau mal was ich für die ganzen teuren Addons, Design, Scipt und Slots bekommen habe... viel zu wenig leider um da eine passende Anteilsentschädigung zahlen zu können :-?
Zockerlose war leider für die User und für mich als Webby eine völlige Fehlinvestition :(
 
ja genau das wurde, aber schau mal was ich für die ganzen teuren Addons, Design, Scipt und Slots bekommen habe... viel zu wenig leider um da eine passende Anteilsentschädigung zahlen zu können :-?
Zockerlose war leider für die User und für mich als Webby eine völlige Fehlinvestition :(

dan wirst du in den sauren Apfel beisen müssen...

ich mein in den Caches und JP war doch sicherlich auch einiges drin

als janne und ich lose-school aufgelöst haben gingen sogar die Gewinntöpfe an die User mit zurück

sry, aber ich versteh dein Problem nicht ganz, auf mich wirkt das ganze hier so als wenn die Kapitaldecke einfach nicht groß genug ist um problemlos alle auszuzahlen und das Thema dann als erledigt anzusehen
 
dan wirst du in den sauren Apfel beisen müssen...
ich mein in den Caches und JP war doch sicherlich auch einiges drin

die wurden ja ausgespielt und es geht hauptsächlich um die Anteile, Restguthaben haben wir ja geklärt und wird ausgezahlt.
Ich werde mal alles zusammenrechnen was der Verkauf der Einzelteile von Zockerlose gebracht hat und dann mal sehn was da so für ein Anteil rauskommt ;)
 
Da ich keine Anteile habe, hat mich das aufgrund der Newsletter nicht weiter interessiert. Mich würde aber die generelle Meinung anderer User zu dieser Verfahrensweise interessieren.

Findet Ihr es okay, daß Anteile einer Seite ersatzlos verfallen, wenn die Seite schließt?

Wenn man Anteile wie eine Aktie betrachtet, dann ist das nicht in Ordnung. Die Anteile spiegeln dann einen gewissen Substanzanteil der Seite wieder, die regelmässigen Ausschüttungen sind vergleichbar einer Dividende.

Wenn eine Aktiengesellschaft liquidiert wird, dann wird das noch vorhandene Vermögen zu Geld gemacht und unter den Anteilseignern aufgeteilt.

Wenn eine Seite z.B. Slots etc. im Wert von 1 Mrd. besitzt und 10.000 Anteile rausgegeben hat, dann sollte bei Liquidierung jeder Anteil auch 100.000 Lose wert sein und ausgezahlt werden.

Marty
 
Wenn man Anteile wie eine Aktie betrachtet, dann ist das nicht in Ordnung. Die Anteile spiegeln dann einen gewissen Substanzanteil der Seite wieder, die regelmässigen Ausschüttungen sind vergleichbar einer Dividende.

Wenn eine Aktiengesellschaft liquidiert wird, dann wird das noch vorhandene Vermögen zu Geld gemacht und unter den Anteilseignern aufgeteilt.

Wenn eine Seite z.B. Slots etc. im Wert von 1 Mrd. besitzt und 10.000 Anteile rausgegeben hat, dann sollte bei Liquidierung jeder Anteil auch 100.000 Lose wert sein und ausgezahlt werden.

Marty
Genau das waren meine Gedanken bzw. Bedenken.
Und im Zweifelsfall hätte man ja sogar mit dem Zeitwert arbeiten können, beispielsweise: Anteile wurden zu 1 Mio das Stück ausgegeben, seit es sie gibt wurden 400k insgesamt pro Anteil ausgeschüttet, Rückkaufwert für den Webbi 600k. Nur als Beispiel.
Aber daß sie ganz verfallen, ist nicht in Ordnung und der Übertrag auf eine Seite, die noch gar nicht existiert, als einzige Alternative, und dann noch gegen eine erneute Gebühr, ist ebenfalls nicht in Ordnung.

Aber wie gesagt, das ist nur meine generelle, unbeteiligte Meinung, da ich hier keine Anteile besitze und aus genau diesem Grund auch von fast keiner Seite jemals welche besitzen werde. Seiten sprießen wie Unkraut aus dem Boden, jede Woche -zig neue, man soll investieren und hat keine Garantie, daß in 2 Monaten überhaupt noch irgendwas da ist bis auf eine Confixx-Fehlermeldung. Und alles was man hat ist ein Haufen Lose in den Sand gesetzt.
(Das Letztere gilt nicht für Dich, webmasterdsd, weil ich Dich an sich zu den seriösen Webbis zähle, das ist mehr eine allgemeine Erfahrung, allerdings halte ich Dein Vorgehen trotzdem nicht für okay, nix für ungut... ;) )