Da mein alter Vermieter die Miete erhöhen wollte habe ich gekündigt und hab mir eine neue fast doppelt so große Wohnung für das selbe Geld gesucht.
Ich habe die Alte Wohnung neu gestrichen (Raufaser weiß) und durchgewischt.
Bei der Wohnungsübergabe hat die Firma die mit der Übergabe beauftragt war kretisiert das man in der Küche einige stellen hat wo die Farbe nicht richtig gedeckt hat und deshalb in das Übergabeprotokoll reingeschrieben das die Küche nicht gestrichen ist.
Des weiteren wurde aufgenommen das ich keine Grundreinigung des WC´s gemacht habe weil im hinteren Abfluß sich rückstande angesammelt haben. Das ist der Bereich der mit einer Klobürste nicht erreichbar ist. Der Vermieter in meiner neuen Wohnung hat das WC getauscht wegen den Rückständen weil der sagt das das nicht reinigbar ist. in meinem alten Mietvertrag steht drin das ich die Wohnung Besenrein übergeben muß. Kann man mir deshalb was von der Mietkaution abziehen ?
Ich habe die Alte Wohnung neu gestrichen (Raufaser weiß) und durchgewischt.
Bei der Wohnungsübergabe hat die Firma die mit der Übergabe beauftragt war kretisiert das man in der Küche einige stellen hat wo die Farbe nicht richtig gedeckt hat und deshalb in das Übergabeprotokoll reingeschrieben das die Küche nicht gestrichen ist.
Des weiteren wurde aufgenommen das ich keine Grundreinigung des WC´s gemacht habe weil im hinteren Abfluß sich rückstande angesammelt haben. Das ist der Bereich der mit einer Klobürste nicht erreichbar ist. Der Vermieter in meiner neuen Wohnung hat das WC getauscht wegen den Rückständen weil der sagt das das nicht reinigbar ist. in meinem alten Mietvertrag steht drin das ich die Wohnung Besenrein übergeben muß. Kann man mir deshalb was von der Mietkaution abziehen ?