Renovierung und Reinigung bei Auszug

werter

Well-known member
ID: 12559
L
26 April 2006
298
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Da mein alter Vermieter die Miete erhöhen wollte habe ich gekündigt und hab mir eine neue fast doppelt so große Wohnung für das selbe Geld gesucht.

Ich habe die Alte Wohnung neu gestrichen (Raufaser weiß) und durchgewischt.

Bei der Wohnungsübergabe hat die Firma die mit der Übergabe beauftragt war kretisiert das man in der Küche einige stellen hat wo die Farbe nicht richtig gedeckt hat und deshalb in das Übergabeprotokoll reingeschrieben das die Küche nicht gestrichen ist.

Des weiteren wurde aufgenommen das ich keine Grundreinigung des WC´s gemacht habe weil im hinteren Abfluß sich rückstande angesammelt haben. Das ist der Bereich der mit einer Klobürste nicht erreichbar ist. Der Vermieter in meiner neuen Wohnung hat das WC getauscht wegen den Rückständen weil der sagt das das nicht reinigbar ist. in meinem alten Mietvertrag steht drin das ich die Wohnung Besenrein übergeben muß. Kann man mir deshalb was von der Mietkaution abziehen ?
 
Wegen des WC's schon mal nicht es sei denn Du hast die Schüssel "randvoll" :biggrin: gelassen und nicht erkennbar sauber gemacht.

Wegen der Küche würde ich darauf bestehen, dass das Protokoll geändert wird und gleichzeitig anbieten, die nicht deckenden Stellen nochmal zu überstreichen.

Da der Vermieter ja die Kaution "verwaltet" kann er das Geld zwar zurückhalten aber abziehen (und sich sozusagen einverleiben) darf er erstmal ohne Dein Einverständnis nichts.
 
also wegen der Küche das will ich aushandeln. Da ich die Wohnung mit diversen Schäden übernommen habe und diese beseitigt (Türen und Heizkörper sind neu getrichen). Des weitern habe ich dort 10 Jahre gewohnt, da ist eine gewisse Abnutzung zulässig.

Selber streichen werde ich die Küche nicht nochmal weil wenn das gemacht wird fällt die Farbe von der Wand. Auf einigen Stellen sind mehr als 10 Farbschichten übereinander.

Aber schonmal gut zu hören das ich für so eine Grundreinigung nicht zuständig bin.
 
Hier mal ein Auszug von der Seite www.anwalt-seiten.de:


Die Frage wird höchst unterschiedlich beantwortet. Der BGH hat in seinem Urteil vom 28.06.2006 dazu festgestellt: "besenrein" sind die Räumlichkeiten, wenn grobe Verschmutzungen beseitigt wurden (BGH VIII ZR 124/05, Urteil vom 28.06.2006).


Demnach ist da von Streichen oder Tapezieren gar nicht die Rede. Also dürften dir die Maßnahmen zum Tapezieren und Austauschen der Kloschüssel eigentlich nicht von der Kaution abgezogen werden.


edit: hier nochmal ein Link zum Thema: https://www.mieter-themen.de/article628.html
 
Zuletzt bearbeitet:
in meinem alten Mietvertrag steht drin das ich die Wohnung Besenrein übergeben muß.
Mehr nicht? Keine Klauseln zur Renovierung? Dann musstest Du nichtmal streichen.

Wenn es doch Klauseln zur Renovierung gibt, dann poste die mal, aber ganz genau. Dabei kommt es nämlich auf den absoluten Wortlaut an.

Wenn es ausser "besenrein" keine Klauseln zu Renovierung etc. gab, dann würde ich die Wohnung einmal durchkehren und fertig.

Marty
 
Mich würde interessieren, wie lange du dort gewohnt hast. Denn gegebenenfalls musst du gar nichts streichen oder nicht alle Räume... Lass am besten dein Mietvertrag vom Mieterverein prüfen.
 
im Mietvertrag steht drin das ich alle 3 Jahre neu Tapezieren muß bez alle 5 Jahre die Nebenzimmer.
Der Mitarbeiter ist momentan noch im Urlaub werd da morgen mal anrufen den ich könnte die Kohle von der Provision so langsam gut gebrauchen.
 
im Mietvertrag steht drin das ich alle 3 Jahre neu Tapezieren muß bez alle 5 Jahre die Nebenzimmer.
Sorry, das reicht leider für eine Beurteilung der Klauseln nicht. Es gibt Urteile, dass feste Renovierungsfristen in Mietverträgen unwirksam sind und damit die kompletten Vereinbarungen für Schönheitsreparaturen. Damit würde die gesetzliche Regelung gelten, die verpflichtet den VERmieter zu Schönheitsreparaturen.

Aber um das genau zu sagen, müsstest Du schon den exakten Wortlaut aus dem Mietvertrag posten.

Marty