News Regelmäßiger Verkauf privater Ware gilt als gewerblich

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klamm-Bot
25 April 2006
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[N] Regelmäßiger Verkauf privater Ware gilt als gewerblich

Folgende News wurde am 14.07.2007 um 05:47:42 Uhr veröffentlicht:
Regelmäßiger Verkauf privater Ware gilt als gewerblich
DPA-News

Frankfurt/Main (dpa) - Wer regelmäßig über die Internetplattform eBay Waren verkauft, ist auch dann gewerblich tätig, wenn die Artikel aus seinem Privatvermögen stammen. Das berichtet die Zeitschrift «OLG-Report». Das Oberlandesgericht Frankfurt hatte entschieden, dass sich ein privater Verkäufer bei seinen Geschäften über eBay an die Regeln des Wettbewerbsrechts halten muss. Maßgeblich sei, dass der Verkäufer über längere Zeit kontinuierlich Waren verkaufe. Damit werde er rechtlich vom ...
 
die Deutschen und ihre Gesetze :yawn:

was heißt den "über einen längeren Zeitraum"?

Somit muss ja jeder ebay-User Angst davor haben das nach dem verkauf seiner privaten Dinge plötzlich das Finanzamt vor der Tür steht.

Und wie sieht es mit der Gewährleistung aus? Als Privatperson kann ich diese ausschließen, aber wenn ich das hier lese, werde ich das Gefühl nicht los, das sich auch das schnell ändern kann, zumal man ja evtl. schon als gewerblicher Verkäufer angesehen wird.
 
der Begriff längerer Zeitraum ist nicht genau definiert, genau definiert ist nur die Aussage zur Gewerbepflicht.

§ 15(2) EStG:
"(2) Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. (...) Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist."
 
Ich finde es lächerlich, dass über einen Zeitraum definieren zu wollen.

Man nehme nur folgendes Beispiel:
Stefan Schnell und Luis Langsam haben beide einen Keller voll mit alten Dingen. Sie nehmen sich ein Wochenende Zeit, um diesen Keller auszuräumen. Stefan Schnell stellt alles, was er findet, es sind immerhin 250 Artikel, innerhalb von 3 Tagen bei ebay ein. Luis Langsam stellt die gleichen Artikel ein, er hält aber nichts davon, alles sofort einzustellen, sondern stellt über 25 Wochen jede Woche 10 Artikel ein.

Ich würde 25 Wochen als längeren Zeitraum definieren, folglich gilt Luis Langsam als gewerblicher Verkäufer, während Stefan Schnell keiner ist.

Komisches Gesetz!
 
Ich frage mich nur, wo bei privaten Verkäufen die Gewinnerzielungsabsicht ist?

Wenn ein Gericht entscheiden würde, dass ich gewerblich tätig bin, weil ich alle 6 Monate meine alten Klamotten versteigere, dann würde ich das Gerichtsurteil nehmen, meinem Finanzamt eine Gewinnermittlung machen und die Neupreise der Klamotten minus Erlöse als Verluste angeben... Die würden nicht schlecht staunen.

Ansonsten hilft dem Privatverkäufer dann nur eins: Einfach alle 30 Verkäufe mal einen neuen Account aufmachen und den alten löschen...

Mal ehrlich: Wenn ein Sammler seine Briefmarkensammlung auflöst und 2000 Briefmarken einzeln verkauft, dann soll der gewerblich tätig sein?

Marty
 
Kann mich noch erinnern wo ich bei Ebay meine alten AD&D-Games verkauft habe. Ich habe diese in meiner Jugend aus Wühlkisten gekauft (ca. 10-15 DM). Als ich die Teile bei Ebay verkaufte, gab es zwischen 10-35 Euro pro Game. Ich hatte ca. 25 Games verkauft.

Große Preisfrage:
Gewerblich oder nicht ? :mrgreen:

Wir leben nun mal in einen Wandel, Börsen wie Ebay sind noch junge Kinder und jetzt wird so langsam gemuckert das vielleicht deshalb die Binnennachfrage sinkt, weil man halt untereinander handelt. Ich bin auch der Meinung das das ein Produkt steigender Ausgaben ist. Sprit, Strom, Gas, alles wird teuerer und der Lohn hinkt im Verhältnis nach. Ist doch klar das dann nach günstigen Alternativen gesucht wird, auch so manch pfiffiger Ramschhändler sich entwickelt und dann doch den schmalen Grad des nichtgewerblichen überschreitet.
 
Und was ist mit denen, die regelmäßig ihren Plunder auf privaten Flohmärkten (anstatt über ebay) verkloppen? Ist das auch gewerblich?!
 
naja

so einfach ist das ja auch nicht

das Amt unterstellt dir, dass es gewerblich ist
du legst Einspruch ein
das Amt muss nachweisen, das eine gewerbliche Absicht vorliegt

so war es zumindest bisher, und spätestens beim letzten war eh Schicht im Schacht ... denn wie wollen die, wenn du im Einspruch angibst, dass es deine privaten Sachen waren, eine gewerbliche Absicht nachweisen ...
ist schwer

aber dann kann man davon ausgehen, dass die dich danach entsprechend beobachten werden
 
Ich habe mir vor ~4 Monaten einen neuen ebay Account gemacht, habe seitdem ca 120 Artikel verkauft, 76 Bewertungen auf dem Account. Bis Ende des Jahres werden vermutlich noch 400 weitere Auktionen hinzukommen. Das liegt daran weil ich 2 meiner alten Autos in Einzelteilen verkaufe und gleichzeitig noch fast eine Garage voll Ersatzteile von bisherigen Autos von mir loswerden will. Sollte ich mir wieder Gedanken machen über einen neuen ebay Account? Würde das nur sehr ungerne tun.

Champ
 
Wenn die Leute ja mal mit Polemik aufhören würden...
Regelmäßig über einen langen Zeitraum ist die zeitliche Maßgabe.

Wenn mein Vorposter seine zwei alten Schüsseln in Kleinteilen verkauft, hat er zwar relativ viele Auktionen auf einmal, aber es ist ne "einmalige" Sache, da brauch man sich keine Gedanken zu machen.

Würde er aber regelmäßig ein Auto kaufen, kleinflexen, weiterverkaufen, dann ist das nun mal gewerblich.

gruss kelle!