Ref-Werber-Wechsel-Geschichten: was man darf und was man muss

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ABC

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21 April 2006
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Hallo

Mir geht es um das Thema Werber-Ref Verhältnisse. Viele Refs meinen auf Grund sich der Werber nicht meldet, den Werber wechseln zu dürfen. Um Missverständnisse weg zu schaffen, und für Klarheit zu sorgen, habe ich hier ein paar mir täglich bekannte Fälle gesammelt. Welcher dieser Fälle ist einem Werberwechsel gerechtfertigt, und vor allem warum? Wann muss ich den Wunsch ausführen, wann darf ich, und wann darf ich das nicht.

Fall a.)
Ref meldet, er möchtet seinen Werber wechseln, da er sich nicht mehr meldet!

Fall b.)
Ref meldet, er möchte seinen Werber wechseln, da sein Werber gelöscht wurde bzw. sich hat löschen lassen.

Fall c.)
Ref meldet, dass sich sein Werber nicht an eine Vereinbarung (z.B. Refback) hält, und möchte deshalb seinen Werber wechseln. Er kann allerdings die Vereinbarung nicht nachweisen.

Fall d.)
Ref meldet, dass sich sein Werber nicht an eine Vereinbarung (z.B. Refback) hält, und möchte deshalb seinen Werber wechseln. Er kann die Vereinbarung nachweisen, und ich stelle einen Betrug fest.

Fall e.)
Ref und Werber sind sich über einen Wechsel einig.

Fall f.)
Ref meldet sich ab und erneute Zeit später wieder mit einem anderen Werber an. Sein alter Werber möchte ihn aber wieder haben.


Mich würde vor allem die gesetzliche Lage interessieren. Bitte begründet auch warum bzw. weswegen. Ich würde meine Ansichtssache der Dinge etwas später im Threadverlauf posten, um keine Partei zu beziehen.
 
Mich würde vor allem die gesetzliche Lage interessieren. Bitte begründet auch warum bzw. weswegen. Ich würde meine Ansichtssache der Dinge etwas später im Threadverlauf posten, um keine Partei zu beziehen.

Hier wirds schwierig, könnte im weitesten Sinne Vertragsrecht zur Anwendung kommen, da aber in der Regel kaum rechtsgültige verträge zustande gekommen sind ....

OT
PS: mein BlackJack ?
 
Ich poste einfach mal das, was ich in diesen Fällen machen würde:

Fall a.)
Ref meldet, er möchtet seinen Werber wechseln, da er sich nicht mehr meldet!
Da kommt es ganz darauf an, wie lange sich der Werber nicht meldet und vor allem worum es geht. Wenn es um versprochene Leistungen geht sieht es natürlich anders aus, als wenn er einfach nur so etwas von ihm haben möchte.

Fall b.)
Ref meldet, er möchte seinen Werber wechseln, da sein Werber gelöscht wurde bzw. sich hat löschen lassen.
Da würde ich den User einen neuen Werber suchen lassen. Schließlich hat er dann keinen mehr, weil dieser ja gelöscht ist.

Fall c.)
Ref meldet, dass sich sein Werber nicht an eine Vereinbarung (z.B. Refback) hält, und möchte deshalb seinen Werber wechseln. Er kann allerdings die Vereinbarung nicht nachweisen.
Ohne Nachweis würde ich nichts machen. So etwas kann jeder behaupten. Wenn der User seinem Werber eine Nichteinhaltung von Vereinbarungen vorwirft, dann muss er dies auch beweisen können. Ansonsten hat er eben Pech.

Fall d.)
Ref meldet, dass sich sein Werber nicht an eine Vereinbarung (z.B. Refback) hält, und möchte deshalb seinen Werber wechseln. Er kann die Vereinbarung nachweisen, und ich stelle einen Betrug fest.
Dann kommt es ganz darauf an, ob der Ref bereits seinen Werber angeschrieben hat, warum versprochene Vereinbarungen nicht erfüllt werden und wie dieser darauf reagiert. Denn es kann z. B. sein, dass der Werber im Urlaub ist oder sonst irgendwie verhindert ist, online zu kommen. Da sollte man schon darauf achten, ob der Werber wirklich gegen eine Vereinbarung verstoßen will oder dies unabsichtlich ist. Wenn bewiesen ist, dass der Werber absichtlich eine Vereinbarung nicht einhält, dann würde ich diesem User eine Erlaubnis für eine neue Werbersuche geben, weil sich dieser Ref dann unter einer Vorraussetzung angemeldet hat, die so nicht existiert bzw. eingehalten wird.

Fall e.)
Ref und Werber sind sich über einen Wechsel einig.
Da würde ich natürlich den User umschreiben. Spricht ja nichts dagegen, wenn sie sich einig sind.

Fall f.)
Ref meldet sich ab und erneute Zeit später wieder mit einem anderen Werber an. Sein alter Werber möchte ihn aber wieder haben.
Würde bei mir niemals gehen, weil ich nach Abmeldung eine ID-Sperre bei meinen Seiten eingebaut habe. Damit wird verhindert, dass sich User anmelden, abmelden, dann wieder anmelden und immer so weiter und natürlich immer wieder Anmeldelose kassieren.
 
Hm ich dachte eigentlich ,das ein umschreiben nur mit zustimmung des werbers möglich ist :-? .Ich meine damit das z.b. 0%RB oder Ähnliches nicht dazu führen das man Plötzlich einen ref weniger hat ?

Wie das nun konkret mit vereinbarungen aussieht(Bonus,RB ect.) weis ich nicht aber alles andere klingt für den werber sprechend,auser dieser hat sich/wurde gelöscht/gesperrt
 
Gesetzliche Lage kann ich dir auch nicht sagen, aber ich kann mal auflisten was ich in den Fällen tun würde:

Fall a.)
Ref meldet, er möchtet seinen Werber wechseln, da er sich nicht mehr meldet!
Ref wurde geworben und solange es den Werber bei Klamm gibt, muß der User Ref bleiben.

Fall b.)
Ref meldet, er möchte seinen Werber wechseln, da sein Werber gelöscht wurde bzw. sich hat löschen lassen.
Wenn der alte Werber gelöscht wird, wird der Ref ja werberlos. Dann ist es kein Problem das sich der User einen neuen Werber sucht.
Falls der Werber allerdings nur gesperrt ist, muß der Ref weiterhin bei ihm bleiben. Der Werber kann ja auch wieder entsperrt werden, das weiß man ja nicht.

Fall c.)
Ref meldet, dass sich sein Werber nicht an eine Vereinbarung (z.B. Refback) hält, und möchte deshalb seinen Werber wechseln. Er kann allerdings die Vereinbarung nicht nachweisen.
Da dies eine Vereinbarung zwischen Ref und Werber ist, mische ich mich hier nicht ein. Der Ref bleibt bei dem Werber.

Fall d.)
Ref meldet, dass sich sein Werber nicht an eine Vereinbarung (z.B. Refback) hält, und möchte deshalb seinen Werber wechseln. Er kann die Vereinbarung nachweisen, und ich stelle einen Betrug fest.
Da dies eine Vereinbarung zwischen Ref und Werber ist, mische ich mich hier nicht ein. Der Ref bleibt bei dem Werber.

Fall e.)
Ref und Werber sind sich über einen Wechsel einig.
Alle sind sich einig, wurdebar. Natürlich kann er sich einen neuen Werber suchen.

Fall f.)
Ref meldet sich ab und erneute Zeit später wieder mit einem anderen Werber an. Sein alter Werber möchte ihn aber wieder haben.
Falls die ID nicht gesperrt, also eine erneue Anmeldung möglich ist, dann kann der User bei seinem neuen Werber bleiben. Mit der Abmeldung des Refs verliert der alte Werber jegliche "Rechte" an ihm.

Champ
 
Ich denke zu der Sache so:

Im ersten Sinne muss man sehen, was das Refback eigentlich ist. Zunächst sieht es folgend so aus, dass ich dem Werber eine Vereinbarung verspreche. Die könnte zum Beispiel so aussehen:

....
Wirb mir einen User, so bekommst du 1% von seinem Umsatz
....

Diese Vereinbarung ist für mich und dem Werber bindend! (Geschlossener Vertrag).

Das Verhältniss "Vereinbarung zwischen Ref und Werber" ist ein eigenständiger Vertrag. Sollten beide miteinander eine Vereinbarung treffen, die zum Beispiel (30% Refback) ist, gilt die Vereinbarung zwischen den beiden, und geht mich gar nichts an.

Wir sprechen hier also von einer Leistung, die im ersten Sinne in meinen Augen sich gesetzlich als "Provision" bezeichnet. Hat ein Werber einen User geworben, so binn ich dem Werber Provision schuldig! Die Provision ist als Eigentum des Werbers.

Zum Thema Werberlos. Kein Werberlose Ref hat überhaupt irgend ein Anspruch auf einen Werber. Denn Provision wird für das werben eines User bezahlt und nicht für das selbst werben. Hat sich ein User von selbst angemeldet, binn ich keines Falles verpflichtet ihm einen Werber zu gestatten, bzw. binn ich keines Falles verpflichtet Provision darauf zu bezahlen. Es ist meine freiwillige Entscheidung ob ich das tue, bzw. zulasse.


Fall a.)
Ref meldet, er möchtet seinen Werber wechseln, da er sich nicht mehr meldet!

Grundsätzlich nein! Denn ich kann keinem sein Eigentum nehmen, nur weil er sich nicht meldet. Der Werber hat einen Vertrag mit mir, egal ob er sich beim Ref meldet oder nicht.

Fall b.)
Ref meldet, er möchte seinen Werber wechseln, da sein Werber gelöscht wurde bzw. sich hat löschen lassen.
Durch die Löschung bzw. Kündigung des Werbers bin ich der Provisionszahlung befreit, da der Vertrag gekündigt wurde, bzw. seine Wirksamkeit verlor. Der Ref ist zunächst Werberlos. Ob ich aber ihm einen neuen Werber gestatte hängt von mir ab, denn ich habe keinem anderen Provisionsschuld zu begleichen. Ich sage also dazu, ich darf es tun!

Fall c.)
Ref meldet, dass sich sein Werber nicht an eine Vereinbarung (z.B. Refback) hält, und möchte deshalb seinen Werber wechseln. Er kann allerdings die Vereinbarung nicht nachweisen.

Ohne Nachweis hat der Ref einfach leider Pech. Mein Vertrag zwischen dem Werber bleibt bestehen. Eine Umschreibung ist nicht möglich.

Fall d.)
Ref meldet, dass sich sein Werber nicht an eine Vereinbarung (z.B. Refback) hält, und möchte deshalb seinen Werber wechseln. Er kann die Vereinbarung nachweisen, und ich stelle einen Betrug fest.

In diesem Fall darf ich den Werber kündigen, da er Vereinbarungsbetrug begeht. Dem Ref muss ich einen Werber zulassen, welcher dem Ref die Vereinbarung erfüllt. Es ist ganz gleich, aus welchem Grund. Sollte der Werber nachweislich nicht das einhalten was vereinbart wurde, ist die schlicht und einfach Betrug. Wenn ich einem zum Beispiel 30% Refback verspreche, ihm aber nach 2 Monaten nur noch 0% bezahle, betrüge ich ihn um 30%. Kann der Ref dies Nachweisen, und der Werber keine neue Vereinbarung vorweisen, gilt hier wie das Gestz ist, dass Gesetz vor AGB! Ich muss einem neuen Werber zustimmen, der die Vereinbarung hält.

Fall e.)
Ref und Werber sind sich über einen Wechsel einig.

Ich muss hier einem Wechsel zustimmen. Der Werber gibt sein Eigentum (Provsion) ab. Sofern das also nicht in der AGB anders vereinbart wurde, muss ich dem zustimmen und meine Provison an einen anderen weiterzahlen.

Fall f.)
Ref meldet sich ab und erneute Zeit später wieder mit einem anderen Werber an. Sein alter Werber möchte ihn aber wieder haben.

Auch hier gillt ganz klar Gesetz vor der AGB! Dies stellt ein Betrug des Refs dar. Vor allem dann, wenn der Ref sich erneut was dafür bezahlen hat lassen. Ich muss dem alten Ref sein User wieder gutschreiben. Ich muss sogar dafür sorgen, dass bei einer wiederanmeldung, der Ref seinem alten Werber automatisch wieder gutegeschrieben wird.


Das ist meine sicht, so wie ich mich beraten habe von einem Juristen lassen. Mich würde weiterhin interessieren was bzw. ob was daran falsch ist.
 
*NUR MEINE MEINUNG*

Ich würd erstmal generell sagen, das es darauf ankommt, ob es nur 1 Refebenen gibt.

Beispiel:
User A wirbt User B und verspricht User B jedes mal Betrag X zu zahlen, wenn User B einen weiteren User wirbt. User B wirbt nun User C, User A bezahlt User B. Danach beschließen User B und C das C sich einen neuen Werber suchen darf. A wird nicht informiert... Ist das fair?

Refumschreibungen sind immer kompliziert. Egal wie es von der rechtlichen Seite ist, als fairer Webby kann man eigendlich nur zustimmen, wenn alle Werber auch zustimmen, oder wenn alle Werber bescheißen bzw. nicht (mehr) vorhanden sind ;)

MfG
DeadMansHorror
 
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