Rechtsschutzversicherung

kwonilchang

New member
14 Februar 2008
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Hallo!

Mal eine etwas schwierige Frage: Werde in der nächsten Zeit einen arbeitsrechtlichen Prozess gegen meinen ehemaligen Chef führen. Hierzu muss ich Prozesskostenhilfe beantragen, da meine Rechtsschutzversicherung noch im Wartestatus ist.

Habe mir überlegt, nach Beendigung des Verfahrens einen Schadensersatzprozess gegen meinen Chef anzustreben, da ich die Kosten für das erste Verfahren ja trotz Prozesskostenhilfe ja in gewisser Weise selber zahlen muss.

Hat da jemand schon einen ähnlichen Fall erlebt und kann mir sagen, ob der Schadensersatzprozess als neue Sache gilt oder nicht. Glaube, dass Versicherungen ja nur "neue" Rechtsstreitigkeiten übernehmen.

Danke schonmal und viele Grüße!
 
Habe mir überlegt, nach Beendigung des Verfahrens einen Schadensersatzprozess gegen meinen Chef anzustreben, da ich die Kosten für das erste Verfahren ja trotz Prozesskostenhilfe ja in gewisser Weise selber zahlen muss.
Musst Du die Prozesskostenhilfe zurückzahlen, ist das nur ein Darlehen? Und welchen Schaden hat Dein Chef Dir verursacht? Wenn in dem Arbeitsgerichtsprozess im Urteil festgestellt wird, dass dein Chef persönlich für Deinen Schaden verantwortlich ist, dann könnte das gehen,

Bei einem Prozess vor einem Arbeitsgericht zahlst Du doch nur Deine eigenen Anwaltskosten. Wenn die Sachlage klar ist, brauchst Du dann einen Anwalt?

Hat da jemand schon einen ähnlichen Fall erlebt und kann mir sagen, ob der Schadensersatzprozess als neue Sache gilt oder nicht.
Dürfte es nicht aus Sicht der Versicherung.

Marty
 
Sehe das wie MartyMcFly:

1. Ist die Frage, wie Du PKH bekommst. Wenn Du nix hast, musst Du auch keine Raten zahlen.

2. Wer hat Dich auf den Trichter gebracht, dass Du dir die Anwaltskosten vor dem Arbeitsgericht bei deinem ArbG wiederholen kannst (vgl. § 12a ArbGG)?