kwonilchang
New member
- 14 Februar 2008
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Hallo!
Mal eine etwas schwierige Frage: Werde in der nächsten Zeit einen arbeitsrechtlichen Prozess gegen meinen ehemaligen Chef führen. Hierzu muss ich Prozesskostenhilfe beantragen, da meine Rechtsschutzversicherung noch im Wartestatus ist.
Habe mir überlegt, nach Beendigung des Verfahrens einen Schadensersatzprozess gegen meinen Chef anzustreben, da ich die Kosten für das erste Verfahren ja trotz Prozesskostenhilfe ja in gewisser Weise selber zahlen muss.
Hat da jemand schon einen ähnlichen Fall erlebt und kann mir sagen, ob der Schadensersatzprozess als neue Sache gilt oder nicht. Glaube, dass Versicherungen ja nur "neue" Rechtsstreitigkeiten übernehmen.
Danke schonmal und viele Grüße!
Mal eine etwas schwierige Frage: Werde in der nächsten Zeit einen arbeitsrechtlichen Prozess gegen meinen ehemaligen Chef führen. Hierzu muss ich Prozesskostenhilfe beantragen, da meine Rechtsschutzversicherung noch im Wartestatus ist.
Habe mir überlegt, nach Beendigung des Verfahrens einen Schadensersatzprozess gegen meinen Chef anzustreben, da ich die Kosten für das erste Verfahren ja trotz Prozesskostenhilfe ja in gewisser Weise selber zahlen muss.
Hat da jemand schon einen ähnlichen Fall erlebt und kann mir sagen, ob der Schadensersatzprozess als neue Sache gilt oder nicht. Glaube, dass Versicherungen ja nur "neue" Rechtsstreitigkeiten übernehmen.
Danke schonmal und viele Grüße!