Rechtsfrage/Musikeinbindung

excalmon

Well-known member
ID: 53272
L
9 März 2007
1.163
21
Hi,

ich hätte da mal eine Frage die mich interessiert....

nehmen wir an ich nehme die Melodie und einzelne Teile aus einem Lied und lass das laufen aber es wird ein anderer Text gesungen...das wird dann zum Download angeboten darf man sowas?

würd mich mal interessieren...danke

bye
 
Moin,

ja würde ich auch sagen. Soweit ich weiß gibt es da sogar bestimmte Grenzen.

Kann sein, dass ich mich da täusche, aber Samples ab einer bestimmten länge, sind nicht erlaubt. Und wenn du einen "eigenen" Song schreibst, darfst du bis zu 4 Takte eines anderen Songs "nachspielen" ohne, dass es als Cover gilt.

Wiki schreibt:

Dem Urheber des Werkes steht das ausschließliche Recht der Verwertung zu. Für die ihm hierzu zur Verfügung stehenden Instrumentarien enthält § 15 UrhG eine enumerative, aber nicht abschließende, Aufzählung. Aus dem Urheberpersönlichkeitsrecht ergibt sich, dass der Urheber an jeder (erneuten) Verwertung partizipieren soll, so dass auch eine modifizierte Inverkehrbringung einen Vergütungsanspruch für den Urheber begründen kann. Dies hängt maßgeblich davon ab, ob der Schutzbereich des Werks tangiert wird, was im Einzelfall begutachtet werden muss.

siehe auch:
GEMA
Deutsches Urheberrecht


Wenn du also den gesamten Song verwertest (wenn auch mit deinem Gesang), machst du dich strafbar sobald du ihn verbreitest. Es sei denn, der Künstler ist schon länger als 70 Jahre tot. Dann ist der Song nicht mehr rechtlich geschützt.

mfg sgtslaughter
 
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