Rechtliche Regelungen / Richtlinien bei Empfehlungen von Lokalitäten

JSP

Mr. Mystery
ID: 82422
L
3 Mai 2006
1.139
38
Wenn man Privat ein Portal aufmacht z. B. über Restaurants und man dort über diese spricht, welche empfiehlt, seine Meinungen postet etc... so wie es auch viele gewerbliche Anbieter wie Ciao und co. machen, muss man sich als Privatnase rechtlich hier irgendwie absichern? Nicht dass man dann von den Restaurantbesitzern beispielsweise ne Klage wegen übler Nachrede oder sowas bekommt?
 
Wenn man Privat ein Portal aufmacht z. B. über Restaurants und man dort über diese spricht, welche empfiehlt, seine Meinungen postet etc... so wie es auch viele gewerbliche Anbieter wie Ciao und co. machen, muss man sich als Privatnase rechtlich hier irgendwie absichern? Nicht dass man dann von den Restaurantbesitzern beispielsweise ne Klage wegen übler Nachrede oder sowas bekommt?
Kenne zwar die rechtliche Lage in dieser Beziehung nicht, würde es allerdings verneinen. Das Recht auf freie Meinungsäußerung hat doch ein jeder. Sonst würde es auch nicht Qype geben. :) Und falls mal doch was sein sollte, kann man doch sicher über sowas reden. Der Restaurantbesitzer ist ja schließlich auch nur ein Mensch. ;)
 
Das Recht auf freie Meinungsäußerung hat doch ein jeder.


wo findest du dieses Recht?
richtig, es ist ein Recht, was der Staat (und seine Institutionen) dem Bürger garantiert

ist hier also belanglos!


aber zum Thema:
sofern dort hergeleitete Angaben auf Tatsachen beruhen, und diese entsprechend zu belegen sind, sind es ja keine unwahren Aussagen und zulässig, sonst müsste man alle Restaurantkataloge verklagen.

es dürfen eben nur keine Unwahren Aussagen da sein:

zB im Restaurant X laufen die Karkalaken über die Tische

schreiben hingegen dürftest du das, wenn es wirklich der Fall wäre, weil dann ja beweisbar (am besten mit einem Bild belegen *g*)

aber soweit es eben um einen Art Einstufung geht, a la 4 Sterne, 5 Sterne, sind dir da kaum die Hände gebunden, ist eben eine subjektive Sichtweise eines Lokals
 
In die AGB einfach einen Punkt reinsetzen das jeder wo einen Artikel reinstellt für diesen auch haftet. Zu diesem Zweck solltest du aber zwingend bei der Registrierung die Anschriftsdaten mitspeichern.

Im schlimmsten Fall wenn es Ärger gibt kannst du dann ganz einfach sobald das ganze vor Gericht gehen sollte die Daten auf den Tisch legen und sagen das du das ja nicht geschrieben hast. Wenns dumm läuft wirst dann zu einer Löschung verpflichtet und der Ersteller der Meinung bekommt richtig Ärger.
So wurde mir das zumindest mal von einem Anwalt erklärt.
Allerdings gibt es auch Urteile wo schon anderstgehandelt wurde und der Betreiber der Seite zur Rechenschaft gezogen wurde da er es publiziert hat (sprich wenn was kommt ist ein guter Anwalt Gold wert).

Bestes Beispiel kenne ich aus einem Blog.
Da ging es um eine Kochseite (nicht meine) die jemanden verklagt hat wegen einem Bild. Jemand in dem Blog hat dazu ein Kommentar verfasst das es wohl die Höhe sei soviel Kohle abzuknöpfen fürn Brötchenbild und das da wohl was faul ist an der ganzen Sache. Resultat: Der Betreiber des Blogs bekam ne Unterlassungserklärung und musste ordentlich was abdrücken.
Deshalb immer sowas verankern in den AGB und die Daten speichern.
 
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Reaktionen: JSP
Jo das mit dem Punkt in den AGB is net dumm, die lass ich dann auch separat alle Anmeldungen bestätigen. Danke für diesen Tipp.