(R) Geschmacksmuster-Geschützt heee?

cashrollen

Member
26 Januar 2007
11
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Hi,

ich wollte gerne mal Pokerchips kaufen und da sehe ich, das bei dem Produkt sowas steht:
(R) Geschmacksmuster-Geschützt XYZ Firma.

Weiß heißt das genau? Das nur diese Firma diese Pokerchips mit deisen Logos verkaufen kann?
Denn ich habe sehr viele bei Ebay gesehen, die auch diese CHips verkaufen.

Und kann man überhaupt sowas schützen, wenn das nicht selber entworfen wurde?

Vielen Dank


Martin
 
Weiß heißt das genau? Das nur diese Firma diese Pokerchips mit deisen Logos verkaufen kann?
Denn ich habe sehr viele bei Ebay gesehen, die auch diese CHips verkaufen.

Das hest das bei dieser Firma die recht für die Logos liegen. Widerverkäufer die diese Chips bei dieser Firma kaufen können doch damit handeln.

Und kann man überhaupt sowas schützen, wenn das nicht selber entworfen wurde?

Wocher weißt du das diese Firma dies Logos nicht selber entworfen oder entwerfen lassen hat?

Deutsche Patent und Markenamt schrieb:
Was kann als Geschmacksmuster geschützt werden?

Als Geschmacksmuster kann die zwei- oder dreidimensionale Erscheinungsform eines Teils oder eines ganzen Erzeugnisses - also Design im weitesten Sinne - geschützt werden. Das heißt, nicht das Erzeugnis selbst ist geschützt, sondern die Gestaltung, die "Erscheinungsform". Durch ein Geschmacksmuster wird also die Gestaltung einer Fläche - zum Beispiel eines Stoffes oder einer Tapete - oder die Gestaltung eines dreidimensionalen Gegenstandes geschützt. Hier spielen die Linien, Konturen, Farben, die Gestalt, die Oberflächenstruktur oder die Werkstoffe des Erzeugnisses eine Rolle.

Ein Erzeugnis ist jeder industrielle oder handwerkliche Gegenstand, einschließlich seiner Verpackung, Ausstattung, grafischen Symbole und typografischen Schriftzeichen sowie Einzelteile, die zu einem komplexen Erzeugnis zusammengebaut werden können. Ein Computerprogramm ist kein Erzeugnis.

MFG
TheLucifer
 
Weil es die Chips auf dem Markt länger gibt, als das Patent.
Bei Ebay waren die Teile führe zu bekommen, als bei dieser Firma.
Somit werden die bald alle Pokerchips, die es auf dem Markt gibt Patentieren und keiner kann mehr Pokerchips verkaufen.

Was ist aber, wenn jemand diese Chips schon vor dem Patent gekauft hatte?
Heee?

Martin
 
Weil es die Chips auf dem Markt länger gibt, als das Patent.
Bei Ebay waren die Teile führe zu bekommen, als bei dieser Firma.
Somit werden die bald alle Pokerchips, die es auf dem Markt gibt Patentieren und keiner kann mehr Pokerchips verkaufen.

Was ist aber, wenn jemand diese Chips schon vor dem Patent gekauft hatte?
Heee?

Martin

poste doch mal nen Link zu ebay/Pokerchips und der Firma.

MFG
TheLucifer
 
https://www.gamblerstore.de/product_info.php/info/p563_deLuxe-Poker-Chip-1-14gr-.html
Die Firma, die die Patente hat. steht z.Z. nur im Katalog drin.

hier die Verkäufer von Ebay:
https://cgi.ebay.de/PC500-103-500-P...477QQihZ010QQcategoryZ573QQrdZ1QQcmdZViewItem


Oder

https://www.gamblerstore.de/product_info.php/info/p555_Ultimate-Poker-Chip-1-12-5gr-.html

und EBAY:

https://cgi.ebay.de/Ultimate-Poker-...800QQihZ015QQcategoryZ573QQrdZ1QQcmdZViewItem

Mit dem letzten habe ich z.Z. Kontakt.
er sagt, dass Gemblerstore schon ihn versucht hatten zu verklagen, aber der hat diesen 10000 Pokerchip entwickelt, daher konnten sie ihne nicht an die Eier.


Frage ist nur, was ist mit WAREN, die vor dem Patent gekauft/produziert werden und nach dem Patent aber verkauft werden (Produkion vor verkauf nach dem Patent)

Martin
 
hallo martin, da du hier mit "das patent ist fürn arsch" beginnst und dann sogar dein verständnis in frage stellst möchte ich dir zumindest zugestehen - du verstehst was falsch ;)

wie ging dieser spruch doch noch: wenn man keine ahnung hat ...

eine kurze erklärung: sicherlich gibt es viele verschiedene chiphersteller und sicherlich viele designs und jeder darf chips herstellen und/oder vertreiben ... aber die chips die dieser besagte hersteller hat schützen lassen eben nicht (oder man ist/wird z.b. lizensnehmer) was genau den unterschied zu den anderen chips ausmacht (denn es muß ja einen grund für die patenterteilung gegeben haben) weiß ich nicht, aber das kann gewicht, material oder auch die kombination verschiedener materialien, prägungen oder muster angehen. dazu müßte man sich dann die patentschrift mal genauer ansehen.
 
Hi,

es geht hier doch um Gebrauchs.- Geschmacksmuster :think:, da gibt es zunächst mal einig Unterschiede zum Paten, werft das hier nicht durcheinander! Der wichtigste Unterschied dürfte sein, das ein Patent vom Patentamt geprüft wird ein Geschmacks.-, Gebrauchsmuster aber nicht, dadurch entsteht viel Ärger! Mehr Infos gibts beim Patentamt https://www.dpma.de/index.htm möchte mich da jetzt nicht komplett durchwühlen!

Zur Sache, wenn ich es bis hier richtig verstanden habe, waren die und zwar genau die Pokerchips vor der Erteilung des Geschmacksmusters auf dem Markt, soweit richtig (spielt meiner Meinung nach zwar keine große Rolle, siehe unten aber egal)? In dem Fall wäre dann das Geschmacksmuster wahrscheinlich hinfällig aber wer will das durchfechten :think: siehe auch den Link in cashrollen Posting, Auszug:
"........Das heißt, vor dem Anmeldetag darf kein identisches oder nur in unwesentlichen Merkmalen abweichendes Design veröffentlicht, ausgestellt oder sonst auf den Markt gebracht worden sein. Mit anderen Worten: Das Design darf den Fachkreisen in der Europäischen Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht bekannt sein."

Pokerchips sind ja in der Regel aus Plastik, meist rund mit aufgedrucktem Wert ;), waren also vor Anmeldung bereits veröffentlicht und auf dem Markt!

Ärgerlich ist dann allerdings dies, falls es hart auf hart kommt (siehe auch den Link unten):
".............Diese Voraussetzungen werden im Streitfalle durch die ordentlichen Gerichte geprüft. Ein Muster wird daher auch dann eingetragen, wenn eine oder mehrere der genannten Schutzvoraussetzungen fehlen."
https://www.dpma.de/infos/einsteiger/einsteiger_gsm01.html
Leider muß da wohl jemand klagen um das Muster zu löschen, Ausgang natürlich offen!

Mal am Rande ich kann mir nicht vorstellen das dieses Geschmacksmuster (auf Pokerchips) wenn es überhaupt eins ist :think:, auf Dauer Bestand haben wird, den Pokerchips, Spielchips gibt es ja nun schon ewig!
Anders sieht die Sache aus, wenn es um das vielleicht aufgedruckte Firmenlogo geht (auf der Rückseite der Chips (?) nicht zu erkennen (!)), dann wäre es vielleicht ein Markenrecht (wenn als Marke eingetragen) und der Verkauf kann sehr wohl untersagt werden, da die Dinger dann vielleicht nur exlusiv über den Shop xy verkauft werden, weil er Lizensnehmer dieser Marke ist!
(Nur meine Meinung, bin kein Experte ;))
 
"........Das heißt, vor dem Anmeldetag darf kein identisches oder nur in unwesentlichen Merkmalen abweichendes Design veröffentlicht, ausgestellt oder sonst auf den Markt gebracht worden sein. Mit anderen Worten: Das Design darf den Fachkreisen in der Europäischen Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Anmeldung nicht bekannt sein."

Pokerchips sind ja in der Regel aus Plastik, meist rund mit aufgedrucktem Wert ;), waren also vor Anmeldung bereits veröffentlicht und auf dem Markt!

auf Dauer Bestand haben wird, den Pokerchips, Spielchips gibt es ja nun schon ewig!

Vielen Dank für deine Meinung.

einige Sachen zu deiner Erklärung:
- Das Patent gilt nur für Deutschland!!! Nicht EU Gemeisnchaft.
- Die Patente gelten nur für die Aufkleber/Sticker nicht für die Pokerchips an sich.
- Die Patente für die Chips sind nur für 5 Jahre geamcht worden. Max. kann man aber 25 Jahr, das was die nicht gemacht hatten.

Vielleicht gehen sie davon aus, dass nach 5 Jahren keiner mehr Pokerchips in Deutschland sehen kann.


Martin
 
einige Sachen zu deiner Erklärung:
- Das Patent gilt nur für Deutschland!!! Nicht EU Gemeisnchaft.
- Die Patente gelten nur für die Aufkleber/Sticker nicht für die Pokerchips an sich.
- Die Patente für die Chips sind nur für 5 Jahre geamcht worden. Max. kann man aber 25 Jahr, das was die nicht gemacht hatten.

Hi,
also das kann eigentlich kein Patent sein :think:! Denn:
"Für eine Patentierung reicht es allerdings nicht aus, daß eine Erfindung neu ist. Sie muß sich auch vom Stand der Technik in ausreichendem Maße abheben. Das Patentgesetz spricht davon, daß sie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen muß. Gemeint ist damit, daß eine Erfindung dann nicht patentierbar ist, wenn ein auf dem betreffenden technischen Gebiet tätiger Fachmann ohne weiteres auf die entsprechende Lösung kommen kann."
Der komplette Link:https://www.dpma.de/infos/einsteiger/einsteiger_pat02.html
Das gilt ja nun mal nicht für Aufkleber/Sticker, den die Dinger gibt es ja schon ewig!
Oder haben die einen ganz neuen Klebstoff/Kunststoff........ entwickelt :)?

Es wird sich wohl eher um ein Geschmacksmuster handeln :think::
https://www.dpma.de/infos/einsteiger/einsteiger_gsm01.html
Problem anders als bei einem Patent findet keine genau Prüfung statt! Daher entsteht gelegentlich Ärger!

Vielleicht gehen sie davon aus, dass nach 5 Jahren keiner mehr Pokerchips in Deutschland sehen kann.
Die Laufzeit ist wahrscheinlich eher eine Kostenfrage!

Wer welche Rechte an den Dingern hat, kann dir als Käufer aber ziemlich egal sein! Wenn dir die Chips gefallen schlag zu ;)!
 
geschmackmuster frage

hallo kannst du mir sagen ob man wenn man etwas z.b. einen pulli gestrickt hat. es dann als geschmackmuster schützten lassen kann..
 
Respekt dafür, dass du mittels der Suchfunktion einen zwei Jahre alten Thread gefunden hast.

Das ist zwar für diesen Beitrag schlecht, aber ich wünschte alles hier hätten die Fähigkeit die SuFu so effizient zu nutzen. :D