Problem mit eBay-Verkäufer (Speicherkarte mit Mängeln erhalten)

Hotwave

Multitalent
ID: 132230
L
24 April 2006
3.210
301
Ich habe bei eBay eine Speicherkarte gekauft (8 GB SDHC Class 6). Nun habe ich bei einem Test dieser herausgefunden, dass die Schreibrate, statt den von Class 6 vorgeschriebenen 6 MB/s, nur ca. 2,6 MB/s beträgt. Um Fehler auszuschließen, habe ich eine andere 8 GB SDHC-Karte Class 6 getestet, diese erreichte ca. 5,9 MB/s, funktioniert also korrekt.
Ich habe den Verkäufer nun angeschrieben, mit der Bitte um Nachbesserung, ich solle die Karte nun mit FAT32 formatieren und ausreichend frankiert zum Verkäufer nach Helgoland schicken, wenn kein Fehler festgestellt werden sollte, dann muss ich 10€ + Versandkosten zahlen.
Mein Problem ist nun:
Ich bin nicht bereit, die Versandkosten zu tragen, da die Ware erheblich von der Beschreibung abweicht (nichtmal die Hälfte der versprochenen Datenrate wird erreicht!) und ich habe die Sorge, dass der Verkäufer keinen Mangel feststellt (warum auch immer...nich ^^) und dann von mir Geld haben will.
Wie gehe ich nun am besten vor?
 
Die rechtlichen Gegebenheiten bei einem Sachmangel kennst Du, oder? Du hast das Recht auf Nachbesserung etc., Dir dürfen keine Kosten entstehen, auch keine Versandkosten, Du musst sie aber vorschiessen und bekommst sie dann zurück.

Ist natürlich alles blöd, wenn der Verkäufer nachher behauptet, alles sein in Ordnung, kein Mangel und Du, ohne Gutachter und Anwalt, kaum eine Chance hast, an Dein Geld zu kommen.

Mein Tipp: Verkauf die Karte einfach bei Ebay weiter, natürlich mit dem richtigen Hinweis. Da dürfte der Verlust niedriger sein als die 10 Euro Versand nach Helgoland, oder?

Und zieh den richtigen Schluss und kaufe solche Dinge, wo es auf technische Daten ankommt, einfach direkt für ein paar Euro mehr im Laden.

Marty
 
Wenn die Sache (Speicherchip) einen Warenwert über 40€ hat und es ein gewerblicher Verkäufer ist, steht in den (meissten) AGB, dass die Rücksendung kostenfrei ist, bzw. die Kosten hierfür erstattet werden.
Ich würde dir raten, den Speicherchip gleich umtauschen zu lassen.
 
Wenn die Sache (Speicherchip) einen Warenwert über 40€ hat und es ein gewerblicher Verkäufer ist, steht in den (meissten) AGB, dass die Rücksendung kostenfrei ist, bzw. die Kosten hierfür erstattet werden.
Ich würde dir raten, den Speicherchip gleich umtauschen zu lassen.
Bei der Übernahme der Versandkosten geht es aber nur um das gesetzlich vorgeschrieben Widerrufsrecht. Und da sieht schon das Gesetz vor, dass ab 40 Euro der Verkäuer die Versandkosten zu tragen hat.

Hier geht es um einen Sachmangel, da hat der Verkäufer immer die Kosten zu tragen.

Marty