Postanschriften von Personen herausfinden?

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Drullo321

Hallo,
Gibt es eine Möglichkeit die Postanschrift von Personen herauszufinden, die ihren Wohnsitz hier in Deutschland haben, von denen ich aber nur die Stadt und ihren Namen kenne?
Ich habe einen kleinen (7 Seiten,Arial 12) Brief geschrieben, dessen Inhalt philosophische, wirtschaftliche und politische Gedanken enthält und ich diesen gewissen Personen gerne persönlich zukommen lassen würde.

Leider half mir dabei weder die Telefonauskunft, noch das Örtliche im Internet. Ich möchte auch nicht in jede Stadt fahren und nach denen suchen, denn dafür fehlt mir die Zeit und das Geld und belästigen möchte ich diese Personen auch nicht, deswegen schreibe ich auch einen Brief mit Möglichkeit um Rückantwort.

Ich meine, diese Personen müssen ja irgendwo gemeldet sein, nur denke ich kaum, dass wenn ich z.Bsp. beim Einwohnermeldeamt anrufen würde, die mir die Postanschrift nennen würden, zumal, auch wenn dies in meinem Falle nicht zutreffen würde, die Möglichkeit des Missbrauches bestehen könnte.

Ich weiß leider nicht mehr weiter
 
wenn diese Personen eine Internetseite haben hilft evt. denic whois, da kann es sein das der Inhaber mit Adresse verzeichnet ist.

greets
Norbert
 
Mmmh, meine Eltern meinten, dass es da wenig Hoffnung geben kann. Ich kann das sehr wohl verstehen, dass z.Bsp. öffentliche Institutionen die Daten nicht herausgeben, eventuell versuche ich es morgen mal über nahestehende Firmen.

Edit: Eine der betreffenden Personen könnte in Darmstadt leben. ALso bin ich mal auf die Webseite gegangen und kam durch mehrere Klicks auf etwas einwohnermeldeamtähnliches. Aber die Anfrage kostet immerhin 8 €uro und wenn ich das hochrechne auf 30 Personen bei selben Gebühren und einer Fehlquote, das Geld habe ich nicht
 
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hallo,

die Gemienden und Einwohnermeldeämter dürfen nur Daten an berechtigte Personen herausgeben. Die haben ein Passwort und erst dann gibts die Daten. Ich würde es auch mal mit google versuchen. So hab ich ehem. Mitschüler gefunden.
Wenn du Klicktel hast, oder jmanden kennst, ist es auch möglich darüber zu suchen. Die Suchen bei den Auskunftsdiensten im www musst du meist stark eingrenzen und wenn man wenig Daten hat, wird es schwierig.

Dann wünsche ich noch viel Spaß bei der Suche ;)

mfg
Fossi
 
Nun, jetzt habe ich nach vier Stunden intensiver Suche dreier Personen Adressen herausgefunden und bei vieren den Kontakt über Drittadressen gesucht. Das reicht mir auch erstmal.

@Mone: Ich habe z.Bsp. eine Person in Darmstadt gesucht, dort gab es auch so etwas ähnliches von der Stadt. Eventuell werde ich das noch nutzen (müssen ^^).
War teils schon etwas nervig. Eine Adresse habe ich auch durch Hilfe so einer angesprochenen klicktel-CD gefunden, ich wusste nicht, das meine Tante eine besitzt.
 
die Gemienden und Einwohnermeldeämter dürfen nur Daten an berechtigte Personen herausgeben.
Eine einfache Auskunft (Name und Adresse) aus dem Melderegister darf jeder machen. Nur für weitergehende Daten wirds komplizierter.
Üblicherweise machen das aber nur Anwälte oder Krankenkassen, weil eine Privatperson meistens gar keine Lust hat, dafür die hohen Gebühren zu zahlen.

anddie
 
Eine einfache Auskunft (Name und Adresse) aus dem Melderegister darf jeder machen. Nur für weitergehende Daten wirds komplizierter.

Welche weitergehenden daten. Mit namen und adressen kann ich schon missbrauch betreiben. Ich sag nur stalker.
Als ich versucht habe, die adresse eines ehem. mitschülers beim EMA zu erfragen, bekam ich keinerlei auskunft. Gut so, wie ich finde.

Ich möchte auch nicht, dass jeder an meine adresse kommt. Da könnte ich ja gleich mit nem schild durch die stadt laufen, auf dem meine adresse steht.

ich werde mich dahingehend mal kundig machen.

mfg

FOSSI

*edit*

Ich bin jetzt schlauer und ich muss anddie recht geben:

Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit:

Die Meldebehörde darf Auskunft über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohner der Gemeinde an jedermann (einfache Melderegisterauskunft) erteilen, es sei denn, dass eine Übermittlungs-/Auskunftssperre besteht.

Wird ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht, werden auch weitere Daten, z.B. frühere Wohnanschriften, Tag und Ort der Geburt oder die Staatsangehörigkeit, mitgeteilt.
 
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