News Polizisten, die 18-jährigen Betrunkenen aussetzten, erhalten ...

Ich trinke nicht - zeige nicht von Dich auf andere.

Sarkasmus muss man auch verstehen... ;)

NIEMAND, wirklich NIEMAND kann einen Betrunkenen daran hindern, sich zu Fuß am Straßenverkehr zu beteiligen... Promillegrenzen gelten für Fußgänger nicht!

Den Polizisten kann man mangelnde Fürsorge vorwerfen, evtl. Unterlassene Hilfeleistung, aber nicht, dass sie die Straßenverkehrsordnung nicht durchgesetzt haben...
 
naja wenn Gerichte da bzgl Versicherungen so Urteilen, das Sie ihren Schutz verlieren, denke ich doch dass die grenze für Fußgänger gilt!

https://www.geldpunkt.de/vorsorge_u...bsichern/promillegrenze_auch_fuer_fussgaenger

Der allgemein anerkannte Promillewert für die Verkehrstauglichkeit von Fußgängern liegt bei 2,0 Promille. Fahrradfahrer dürfen die Grenze von 1,7 Promille und Autofahrer 1,1 Promille nicht überschreiten. Wer mehr Alkohol konsumiert hat, reduziere „die Fähigkeit zur Einschätzung der Gefährlichkeit einer Situation und zur Kontrolle seiner Bewegungen“, befand das Gericht. (gal)
 
Nur hat das Urteil nichts mit der STVO zu tun, sondern mit Versicherungsrecht...

Keiner kann einen Fußgänger mit mehr als 2 Promille am Heimweg hindern - will sagen, er hätte keine Rechtsgrundlage...
 
Das muss der Richter hier wohl irgendwie anders gesehen haben?

Nein hat er nicht. Er hat den Polizisten die Fähigkeit abgesprochen zu bemerken, dass der Junge nicht mehr wusste was er tat (Fallen über die Kette und sofort weiterlaufen ohne zu gucken ob er sich verletzt hat).

Der Richter sah es wie einige hier im Thread, die Polizisten hätten auf das Taxi warten oder ihn nach Hause bringen müssen.
 
Nur hat das Urteil nichts mit der STVO zu tun, sondern mit Versicherungsrecht...

Keiner kann einen Fußgänger mit mehr als 2 Promille am Heimweg hindern - will sagen, er hätte keine Rechtsgrundlage...
naja wenn das Gericht darüber geurteilt hat, wann jemand verkehrstauglich ist, sollte das doch für alles gelten, nicht nur für die Versicherung.

Nochmal meine Frage, wann wird denn nun jemand in die ausnüchterungszelle gesteckt??
 
naja wenn das Gericht darüber geurteilt hat, wann jemand verkehrstauglich ist, sollte das doch für alles gelten, nicht nur für die Versicherung.

Das Gericht hat darüber geurteilt, wer in diesem falle zu haften hat - nicht, obs erlaubt ist oder nicht.

Nochmal meine Frage, wann wird denn nun jemand in die ausnüchterungszelle gesteckt??

IMHO nur, wenn jemand gewalttätig wird oder mit Pöbeleien anfängt.