Polizeikontrolle -

..Aber ich fahre seit 1981 Auto und bin selbst unzählige Male kontrolliert worden....

Mein Gott wo wohnst Du? Oder fährst Du einen Wagen aus der Reihe "Pimp my Ride / The Fast and the Furious" etc.?
Ich fahre seit 1972 und ich kann an einer Hand abzählen wie oft ich in eine Verkehrskontrolle geraten bin. 1972, 1975,1978, 2008.
72 war keine normal sondern eine kombinierte Geschwindigkeit- (15 km zu schnell, nix nach gekommen) und Rasterfahndung..
So betrachtet haben die mich öfter aus dem fließenden Verkehr geholt als mal nach dem Warndreieck und dem Verbandskasten gefragt zu haben.
Und 75 / 78 haben die nur nach Alkohol gefragt wenn überhaupt. 2008 nur nach den Papieren.. Entgeht mir da was? Na ja, ich hab mein Auto jetzt aufgemotzt, mal sehen wie lange ich noch "unkontrolliert" durch die Gegend brausen darf... ;)
 
Es hängt auch davon ab, wann man sich wo aufhält, wie oft man kontrolliert wird. Wenn ich bei meinen Eltern in der Kleinstadt Donnerstags weggehe, auf dem Rückweg die Straßen ausgestorben sind ist die Chance kontrolliert zu werden deutlich Höher, wenn man an nem Streifenwagen vorbeifährt.
Ebenso, wenn man Freitags- oder Samstagsnacht vom Parkplatz einer Großdisco runterfährt.
 
Ergibt die Blutprobe KEINE Drogen bzw. keinen Alkohol, hast Du Anspruch auf eine Entschädigung (ich glaub 250 €) wg. der zu Unrecht begangenen Körperverletzung - aber nur, wenn Du vorher die Blutprobe VERWEIGERT hast.
Das bezweifel ich sehr stark.
Die Körperverletzung ist durch das Gesetz gerechtfertigt (zB: §81a StPO)und somit nicht rechtswidrig, jedenfalls sofern ein Anfangsverdacht vorliegt (und das passiert schnell).
 
Danke Muebarekking!

[QUOTE="81a StPo]
Zu diesem Zweck sind Entnahmen von Blutproben und andere körperliche Eingriffe, die von einem Arzt nach den Regeln der ärztlichen Kunst zu Untersuchungszwecken vorgenommen werden, ohne Einwilligung des Beschuldigten zulässig, wenn kein Nachteil für seine Gesundheit zu befürchten ist.
[/QUOTE]

Aber ich bin kein Jurist ...
 
Sowohl den Schlüssel abholen als auch Dein Auto abholen mußt Du auf eigene Kosten.

Das kann ich widerlegen. Einem Kollegen meiner Bekannten hat die Polizei auch den Schlüssel abgenommen. Nachdem fest stand, wer denn nun das Auto zurück fahren kann (es war 1 Uhr nachts!) hat er bei der Polizei angerufen.

Die waren dann 15 Minuten später wieder da und haben mich dann erstmal in Augenschein genommen, da ich das Auto zurück fahren sollte...
Die haben uns den Schlüssel auch gebracht und für uns war die Sache dann erledigt !