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CrazySash schrieb:warum dürfen die icht übertragen werden?
das sind doch 100€ die ihm gehören, wenn er diese für 80€ verkauft ist das doch seine sache oder?
anders sieht das denk ich mit promotioncodes aus.
Gutscheine können nicht bar ausbezahlt werden. Ein Weiterverkauf ist ebenfalls nicht statthaft. Nur Geschenkgutscheine können nachträglich mit laufenden Bestellungen verrechnet werden. Dies gilt nicht für Aktionsgutscheine.
Ebay ist Ebay, Klamm ist Klamm !xaven schrieb:Hm, und wieso dürfen die dann bei ebay oder ähnlichem verkauft werden?
Hab die selbst von da und bei Amazon nachgefragt ob die gültig sind.