Naja... Einschreiben mit Rückantwort würde mir noch einfallen![]()
Darum sagte ich ja alltagstauglich
Wichtig ist, ich als Verkäufer muss das Geld vorab haben und so das es nicht rückbuchbar ist.
Treuhand habe ich mich noch nicht genauer mit beschäftigt, hier wäre interessant wie geprüft wird, im Streitfall. Denn auf der Seite steht nur, im Streitfall entscheidet der Admin. Bringt aber nix, wenn ein gefälschter Screen akzeptiert wird.