Der OGH (Oberste Gerichtshof) hat nun ein Erkenntnis gesprochen wenn ein geschiedener Mann für seine Frau Unterhalt leisten muss und die zieht zu ihrer Freundin (lesbische Beziehung) ist dies als Eheähnliche Gemeinschaft zu sehen und demnach muss der Unterhaltspflichtige nicht mehr zahlen.