News Nürnberg: Versuchter Mord in 42 Fällen - Neonazis zu Haftstrafen verurteilt

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25 April 2006
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[N] Nürnberg: Versuchter Mord in 42 Fällen - Neonazis zu Haftstrafen verurteilt

Folgende News wurde am 07.05.2008 um 20:34:00 Uhr veröffentlicht:
Nürnberg: Versuchter Mord in 42 Fällen - Neonazis zu Haftstrafen verurteilt
Shortnews

Vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth mussten sich am Montag vier junge Neonazis aus Mittelfranken verantworten. Sie hatten 2006 in Bad Windsheim einen Brandanschlag auf ein Mietshaus verübt, in dem vorwiegend ausländische Familien wohnen. So lautete die Anklage auch auf versuchten Mord in 42 Fällen. Die damals noch jugendlichen Täter hatten den Brandanschlag mehrere Tage lang geplant. Dem Gericht zufolge wollten sie aus reinem Ausländerhass "so viele Menschen töten [. . . ] wie möglich". Nur weil der Anschlag "technisch unzulänglich" vorbereitet wurde, kam es nicht zu der erwarteten Katastrophe. Die drei Männer und eine Frau wurden zu Haftstrafen zwischen drei Jahren sowie fünf Jahren und acht Monaten verurteilt. In die Höhe der Strafe floss zudem die Verwüstung des jüdischen Friedhofs in Diespeck mit ein, den zwei der Angeklagten im Februar 2007 in ein Trümmerfeld verwandelten.
 
ich frage mich immer wieder, wieviel knete man im kopf haben muss, um so zu sein. die strafen sind definitiv zu gering! :doh:
 
Auf das die Hetztiraden hier weitergehen. Überall muss von der Unschuld bis zum beweiß des Gegenteils ausgegangen werden. Die Jugendlichen haben laut Quelle angegeben, dass sie den bewohneren Angst machen wollten und keines wegs daran gedacht haben, dass dabei jemand umkommt. Hier wurde ohne Gegenbeweiß aber von einer Mordabsicht ausgegangen, dass heißt die Strafe ist schonmal höher als bei einem Brandanschlag. Es waren minderjährige Jugendliche, die sicher Schuldfähig sind, aber dennoch in der Pupertät sind und sie werden sich sicherlich weiter noch entwickeln. Denen die gesamte Zukunft klauen zu wollen nur aufgrund dessen das man hasst kann einfach nicht sein (oder nur um zu zeigen, dass man ja ein guter Mensch ist, denn das ist man eher weil man gute Taten gut und nicht weil man Gesellschaftsnormen nachplappert). Ich denke, dass sie mit angemessenen resozialisierungsmaßnahmen bei diesem Zeitraum noch in die Gesellschaft eingegliedert werden können (selbst eine Ausbildung ist noch gut Möglich wenn die Strafe rum ist). Und da wir kein Rachesystem oder ein System haben in dem Menschen zur Symbolik herhalten müssen, ist es sicherlich ein Urteil das dem Rechtssystem nachkommt.
 
mal davon abgesehen, dass ich die quelle ein wenig reißerisch finde, halte ich die strafen für gerechtfertigt. denn es ist schon ein unterschied, ob jemand "nur" hasst und diesen hass kund tut, oder ob man jemandem das haus unter dem arsch abbrennen will. denn wer das tut, der nimmt auch keine rücksicht darauf, ob dabei jemand zu schaden kommt, oder sogar dabei draufgeht. ich denke, dass sollte jedem 16 oder 17 jährigem bewußt sein. dass sie das von langer hand geplant haben, ist nach unserem rechtssystem ein mordversuch. hätten sie im affekt gehandelt, weil es streit gab, wäre es vielleicht "bloß" versuchter totschlag geworden. ich verstehe zwar, dass du dich für resozialisierung aussprichst, dennoch finde ich, dass ein feiger brandanschlag (noch dazu bei 42 bewohnern) ein anderes kaliber ist, als jemanden mal aufs maul zu hauen. auch wenn das öfter vorkommt. brandstiftung ist absolut unterste schublade und gehört dementsprechend hart bestraft. das hat auch nichts mit hasstiraden zu tun!
 
Mal abgesehen davon, dass dein Beitrag zum wiederholten Male zu erkennen gibt, dass du gelesenes nicht verstehst merke ich dennoch mal etwas an :roll:

Jumper2 schrieb:
die strafen sind definitiv zu gering!

Jumper2 schrieb:
mal davon abgesehen, dass ich die quelle ein wenig reißerisch finde, halte ich die strafen für gerechtfertigt.

Du solltest dir schon vorher überlegen welche Meinung besser ankommt um grüne Renos zu bekommen. Sorry aber du bist wirklich mit einer von denen mit dem es am wenigstens bringt zu diskutieren. Weil du inhaltlich an den Aussagen vorbei antwortest (wobei man anmerken muss, dass du das schaffst obwohl du versuchst zu antworten und das tut schon weh) und dann noch nichtmal zu erkennen ist was wirklich deine Meinung ist (man sehe die absolut gegensetzlichen Meinungen von dir innerhalb kürzester Zeit).
 
Mal abgesehen davon, dass dein Beitrag zum wiederholten Male zu erkennen gibt, dass du gelesenes nicht verstehst merke ich dennoch mal etwas an :roll:

das ist durchaus ansichtssache ;) aber lass dich ruhig aus :LOL:

Du solltest dir schon vorher überlegen welche Meinung besser ankommt um grüne Renos zu bekommen.

oje, mine :yawn: ich hätte schwören können, dass es gut ankommt, wenn man brandanschläge verabscheut. :LOL: du bist ja richtig lustig. ;)

Sorry aber du bist wirklich mit einer von denen mit dem es am wenigstens bringt zu diskutieren.

es zwingt dich doch auch keiner dazu. geh halt wieder zum tau ziehen ;)

Weil du inhaltlich an den Aussagen vorbei antwortest (wobei man anmerken muss, dass du das schaffst obwohl du versuchst zu antworten und das tut schon weh) und dann noch nichtmal zu erkennen ist was wirklich deine Meinung ist (man sehe die absolut gegensetzlichen Meinungen von dir innerhalb kürzester Zeit).

ich denke meine meinung geht aus meinem beitrag klar hervor. leute, welche anderen das haus unter dem arsch anzünden und dabei den tot der bewohner in kauf nehmen gehören hart bestraft. gleiches gilt auch für den fall, wenn ein ausländer ein haus mit guten deutschen abfackelt, wenn es das ist, was dich stört. ;)

im übrigen bin ich jemand, der seine meinung auch mal ändern kann. aber das nur mal, um auf deine haarspalterei einzugehen. :LOL:
 
Die Jugendlichen haben laut Quelle angegeben, dass sie den bewohneren Angst machen wollten und keines wegs daran gedacht haben, dass dabei jemand umkommt. Hier wurde ohne Gegenbeweiß aber von einer Mordabsicht ausgegangen, dass heißt die Strafe ist schonmal höher als bei einem Brandanschlag.

Mölln?
Solingen?

Noch Fragen?

gruss kelle!
 
Die Jugendlichen haben laut Quelle angegeben, dass sie den bewohneren Angst machen wollten und keines wegs daran gedacht haben, dass dabei jemand umkommt.
Wenn man versucht, eine brennende mit Benzin gefüllte Flasche in ein Fenster zu schmeißen und dann behauptet, man wolle nur den Bewohner Angst machen, ist man entweder vermindert schuldfähig (sprich dumm), oder lügt. Das Gericht sah es wohl als Lüge an.

5 Jahre sind eine angemessene Strafe für Jugendliche, in Bezug auf die begangenen Straftaten (versuchter Mord, Brandstiftung, Sachbeschädigung und Störung der Totenruhe) doch etwas gering. Aber wir kennen ja nicht den genauen Prozessverlauf...
 
@perlini

Genau hier ist ja eben der Punkt. Wir kennen den genauen Prozessverlauf nicht und nicht den genauen Hergang. Bestrafung ist gut und richtig, aber immer nur auf dem Rechtsstaat rumzutrampeln tut auch nicht immer not. Strafen sind nicht aufgrund von Emotionen zu geben sondern sollten auch einen nutzen haben.
 
Genau hier ist ja eben der Punkt. Wir kennen den genauen Prozessverlauf nicht und nicht den genauen Hergang.

obwohl ich ja eigentlich unwürdig bin mit dir zu diskutieren - vielleicht bringt das ja etwas mehr klarheit. es ist gleich die zweite verhandlung. nicht wundern, ist ne pdf-datei.

Bestrafung ist gut und richtig, aber immer nur auf dem Rechtsstaat rumzutrampeln tut auch nicht immer not. Strafen sind nicht aufgrund von Emotionen zu geben sondern sollten auch einen nutzen haben.

der nutzen in diesem fall ist, diese hirnies aus dem verkehr zu ziehen, bevor sie noch mehr unheil anrichten. ;)
 
obwohl ich ja eigentlich unwürdig bin mit dir zu diskutieren - vielleicht bringt das ja etwas mehr klarheit. es ist gleich die zweite verhandlung. nicht wundern, ist ne pdf-datei.

Und du beweist einmal mehr ein fehlendes Talent zum komunizieren. Ein PDF zu posten ohne eine Aussage dazu zu tätigen, was man damit Aussagen möchte, bringt irgendwie null. Aufgrund des PDFs findest du nun das Strafmas doch nicht mehr angemessen wie im ersten post oder angemessen wie im zweiten post? Inwiefern hat uns das nun klarheit zu deinen Aussagen gegeben? Der Tathergang (bis auf das mit den Bremsschläuchen) wurde ja in der Quelle recht genau beschrieben. Sorry aber ich glaub du siehst einfach nicht, dass nicht deine Meinung das Problem ist. Selbst wenn man mal deiner Meinung ist liest du das teilweise nicht. Wenn man nicht deiner Meinung ist, dann liest du das aber ebenso wenig weil du halt auch was ganz anderes postets. Aber es wird ot...


der nutzen in diesem fall ist, diese hirnies aus dem verkehr zu ziehen, bevor sie noch mehr unheil anrichten. ;)


Ja keine Frage, weiß auch nicht wo das nun bestritten wurde, dass dies gut ist, dass die nun fürs erste in Gewahrsam sind? Auch hier stellt sich die Frage, warum du dies nochmal wiederholst? Geltungsbedürfnisse? Soll ich mal einen Thread für dich in Greets & Meets aufmachen oder wie das Teil heißt.
 
Und du beweist einmal mehr ein fehlendes Talent zum komunizieren. Ein PDF zu posten ohne eine Aussage dazu zu tätigen, was man damit Aussagen möchte, bringt irgendwie null.

was soll ich denn die pdf-datei noch großartig kommentieren? du schreibst, "wir kennen den tathergang nicht". ich finde, der ist recht gut beschrieben. oder erwartest du eine exakte auflistung? und natürlich kennen wir den prozessverlauf nicht. logisch, war ja auch keiner dabei. aber es ist doch wohl davon auszugehen, dass in unserer rechtsprechung nicht emotional oder willkürlich entschieden wird. oder hab ich dich jetzt schon wieder falsch verstanden? :think:

Aufgrund des PDFs findest du nun das Strafmas doch nicht mehr angemessen wie im ersten post oder angemessen wie im zweiten post?

auf grund der schwere der tat eher zu gering. auf grund des alter dann aber doch angemessen. denn sonst hätten sie, nach erwachsenemrecht auch 13 jahre bekommen können, wie der nette mann im fall 4.

Inwiefern hat uns das nun klarheit zu deinen Aussagen gegeben?

es ist nicht meine absicht klarheit in meine aussagen zu bringen. da kann sich jeder seinen eigenen reim drauf machen. ;)

Sorry aber ich glaub du siehst einfach nicht, dass nicht deine Meinung das Problem ist. Selbst wenn man mal deiner Meinung ist liest du das teilweise nicht. Wenn man nicht deiner Meinung ist, dann liest du das aber ebenso wenig weil du halt auch was ganz anderes postets. Aber es wird ot...

vielleicht liegt es an deinen aussagen. :LOL: aber ich gebe mir mühe. ein blindes huhn findet bekanntlich ja auch mal ein korn?

Ja keine Frage, weiß auch nicht wo das nun bestritten wurde, dass dies gut ist, dass die nun fürs erste in Gewahrsam sind? Auch hier stellt sich die Frage, warum du dies nochmal wiederholst?

weil du den nutzen an der bestrafung ja offensichtlich abstreitest. vielleicht hab ich es auch bloß falsch verstanden und du bist meiner meinung. das passiert öfter bei dir. ;)

Geltungsbedürfnisse? Soll ich mal einen Thread für dich in Greets & Meets aufmachen oder wie das Teil heißt.

sachlichkeit ist nicht so deine stärke. :nö:
 
du schreibst, "wir kennen den tathergang nicht". ich finde, der ist recht gut beschrieben. oder erwartest du eine exakte auflistung?

Nein, aber wie bereits geschrieben, war niemand dabei. Keiner weiß was sie sich dabei gedacht haben. Die Jugendlichen geben an unbedacht schaden anrichten zu wollen ohne das jemand stirbt. Gericht geht von geplanten Mord aus. Den waren Tathergang können nur die beteiligten wissen. Die Richter haben dies zu beurteilen gehabt. Mal völlig wertefrei. Wir kennen aber weder die Angeklagten persönlich (saßen denen jemals gegenüber) oder sonstwas.


weil du den nutzen an der bestrafung ja offensichtlich abstreitest. vielleicht hab ich es auch bloß falsch verstanden und du bist meiner meinung. das passiert öfter bei dir. ;)

Bei solch einer Aussage würde ich halt gerne wissen wie du darauf kommst? Ich habe mich über reißerische Kommentare in den News aufgeregt, die schon danach klangen, dass man die Täter am besten lynchen sollte. Auch deine plakative ausführung, dass man erstmal härtere Strafen fordert ohne in der Materie zu sein war mein Kritikpunkt.

Ich habe schon vertrauen in die Justiz und denke, dass sie meist ihre Gründe für ein Strafmaß hat.

Wannabe schrieb:
Ich denke, dass sie mit angemessenen resozialisierungsmaßnahmen bei diesem Zeitraum noch in die Gesellschaft eingegliedert werden können (selbst eine Ausbildung ist noch gut Möglich wenn die Strafe rum ist)

Hier lobe ich sogar ausdrücklich das Urteil. Denn ich finde es angemessen. Auch wenn es vielleicht nur Glück war, dass niemand zu schaden gekommen ist. Dadurch ist es schon verantwortbar ihnen noch eine Chance zu geben (nach der Strafe um es nun nochmal deutlich für dich zu machen ;) ) ohne hinterbliebenen oder geschädigten eventuell emotional einen Schaden zuzufügen.


sachlichkeit ist nicht so deine stärke. :nö:

Nope war sie aber noch nie muss ich gestehen. Aber einige können nicht lesen und andere sind dafür nich die einfühlsamsten. Jeder hat so seine Schwächen ;)
 
Nein, aber wie bereits geschrieben, war niemand dabei. Keiner weiß was sie sich dabei gedacht haben. Die Jugendlichen geben an unbedacht schaden anrichten zu wollen ohne das jemand stirbt. Gericht geht von geplanten Mord aus. Den waren Tathergang können nur die beteiligten wissen. Die Richter haben dies zu beurteilen gehabt. Mal völlig wertefrei. Wir kennen aber weder die Angeklagten persönlich (saßen denen jemals gegenüber) oder sonstwas.

Ich finde, die Angeklagten machen es sich mit ihrer Version zu leicht, und ich glaube, der Richter wertete sie auch als Schutzbehauptung. Wer ein Haus anzündet, will Schaden verursachen. Wenn das Haus bewohnt ist, muss man davon ausgehen, das Personenschaden entsteht. Das geht weit über "Angst machen" hinaus.

Im Übrigen kennen im Normalfall immer nur die Tatbeteiligten den genauen Tathergang, und in den wenigsten Fällen wird er von ihnen offen gelegt. Wäre prozesstaktisch ja auch ziemlich dämlich (und ich gehe davon aus, das die Täter Rechtsbeistand hatten).

Und weil du in deinem ersten Posting auf die Unschludsvermutung anspielst: sie snd Verurteilt - SCHULDIG gesprochen. Also sah der Richter den Beweiß erbracht, dass eine Mordabsicht bestand. das mag diskussionswürdig erscheinen, allerdings ändert das nichts an der Tatsache, das die verurteilten zweifellos schuldig sind - Wenn die Aussage kommt "Man wollte ja nur Angst machen" dann ist das ein Schuldeingeständnis - zumindest für den Fakt "Brandanschlag auf Wohnhaus".

Die wahren Ziele der Täter wird man wohl erst kennen lernen, wenn man in der Lage ist, Gedanken zu scannen.
 
Im Übrigen kennen im Normalfall immer nur die Tatbeteiligten den genauen Tathergang, und in den wenigsten Fällen wird er von ihnen offen gelegt. Wäre prozesstaktisch ja auch ziemlich dämlich (und ich gehe davon aus, das die Täter Rechtsbeistand hatten).

Und genau aus diesem Grund gibt es eigentlich die Unschuldsvermutung. Weil im Normalfall nur die Täter den genauen Tathergang kennen. Bei Mord,Diebstah etc ist das immer sehr eindeutig, weil man anhand des Schadens urteilen kann. Hier ist es Einschätzungssache des Richters. Und ich denke halt auch, dass diese nicht 100%ige Sicherheit, immer auch bei Urteilen eine Rolle spielen.

Und weil du in deinem ersten Posting auf die Unschludsvermutung anspielst: sie snd Verurteilt - SCHULDIG gesprochen. Also sah der Richter den Beweiß erbracht, dass eine Mordabsicht bestand. das mag diskussionswürdig erscheinen, allerdings ändert das nichts an der Tatsache, das die verurteilten zweifellos schuldig sind - Wenn die Aussage kommt "Man wollte ja nur Angst machen" dann ist das ein Schuldeingeständnis - zumindest für den Fakt "Brandanschlag auf Wohnhaus".

Und wo wurde das bezweifelt, so dass du mich zitieren wolltest? Ja ich sehe es auch so, dass der Richter den Beweiß erbracht sah. Ja ich sehe es auch so das sie schuldig gesprochen wurden. Als Diskussionswürdig sehe ich das nun nicht an. Falls du meinst, dass es zu diskutieren wäre ob er richtig oder falsch entschieden hat, dass möchte ich nicht beurteilen. Ich finde halt nur unter dem Aspekt des nicht Sicher seins, das Strafmaß angemessen. Besonders weil glücklicherweise wie geschrieben keiner verletzt wurde.
 
Nein, aber wie bereits geschrieben, war niemand dabei. Keiner weiß was sie sich dabei gedacht haben. Die Jugendlichen geben an unbedacht schaden anrichten zu wollen ohne das jemand stirbt. Gericht geht von geplanten Mord aus. Den waren Tathergang können nur die beteiligten wissen. Die Richter haben dies zu beurteilen gehabt. Mal völlig wertefrei. Wir kennen aber weder die Angeklagten persönlich (saßen denen jemals gegenüber) oder sonstwas.

nun war aber einer der täter kein unbeschriebenes blatt. stichwort bremsschläuche. ich meine, wir reden ja hier nicht von dumme jungen streiche, wo mal jemand einen briefkasten abfackelt, sondern von einem brandanschlag mit brandsätzen, die auf die fenster geworfen wurden. jeder 16 jährige sollte sich der tragweite dieses handelns durchaus bewusst sein, meine ich. und so wird es auch der richter gesehen haben. hätten sie nur die scheiben eingeworfen, was an sich ja schon schlimm ist, wäre es was anderes. das sie das ganze dann auch noch geplant haben, ist halt ein versuchter mord. da gibt es nichts zu relativieren.

Bei solch einer Aussage würde ich halt gerne wissen wie du darauf kommst?

:doh: jetzt verstehe ich endlich was du meinst. sorry. du hast völlig recht. aber du musst zugeben, dass man das auch schnell mißverstehen kann, wenn du schreibst:

Es waren minderjährige Jugendliche, die sicher Schuldfähig sind, aber dennoch in der Pupertät sind und sie werden sich sicherlich weiter noch entwickeln. Denen die gesamte Zukunft klauen zu wollen nur aufgrund dessen das man hasst kann einfach nicht sein

und danach folgenden satz schreibst:

Ich denke, dass sie mit angemessenen resozialisierungsmaßnahmen bei diesem Zeitraum noch in die Gesellschaft eingegliedert werden können (selbst eine Ausbildung ist noch gut Möglich wenn die Strafe rum ist).

denn eigentlich wiedersprichst DU dir damit. ;) ich habe das anders aufgefasst. aber, ohne dir zu nahe treten zu wollen, das war irgendwie unglücklich formuliert.

Ich habe mich über reißerische Kommentare in den News aufgeregt, die schon danach klangen, dass man die Täter am besten lynchen sollte. Auch deine plakative ausführung, dass man erstmal härtere Strafen fordert ohne in der Materie zu sein war mein Kritikpunkt.

ich kannte die pdf schon, bevor wir uns in die haare bekommen haben. meiner meinung nach wird auch im jugendrecht viel zu lasch durchgegriffen.

die kommentare in den news haben mich seinerzeit veranlasst, doch lieber im forum zu diskutieren. :LOL:

Nope war sie aber noch nie muss ich gestehen. Aber einige können nicht lesen und andere sind dafür nich die einfühlsamsten. Jeder hat so seine Schwächen ;)

nix für ungut - siehe oben ;)
 
nun war aber einer der täter kein unbeschriebenes blatt. stichwort bremsschläuche.

O.k. hierbei habe ich mich nach dem PDF aber auch gewundert. Bei ihm werden mit nur einem von den anderen die Friedhöfe erwähnt , in dem PDF wird zu dem Urteil auch das mit den Bremsschläuchen erwähnt und irgendwie bekommt er nichtmal eine höhere Strafe wie die anderen, die dann aber "nur" den Brandanschlag erwähnt haben.
 
O.k. hierbei habe ich mich nach dem PDF aber auch gewundert. Bei ihm werden mit nur einem von den anderen die Friedhöfe erwähnt , in dem PDF wird zu dem Urteil auch das mit den Bremsschläuchen erwähnt und irgendwie bekommt er nichtmal eine höhere Strafe wie die anderen, die dann aber "nur" den Brandanschlag erwähnt haben.

es wird ja nicht nur erwähnt, sondern war auch teil der verhandlung. ich vermute mal, dass der andere, der 5 jahre bekommen hat, dementsprechend vorbelastet war. nur wurde das eben in einem vorherigem verfahren verhandelt und kam deshalb nicht zur sprache. wie gesagt, ist nur ne vermutung, aber das hat sicher seinen grund.