Am 6. Juni hat der Bundestag das Gesetz zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung
verabschiedet.
Das neue KWK-Gesetz stellt eine deutliche Erweiterung des bestehenden
KWK-Gesetzes dar.
Die neuen Bestimmungen gelten für alle KWK-Anlagen, die nach dem 31. Dezember
2008 und vor dem 31. Dezember 2016 in Dauerbetrieb gehen. Wichtigste Änderungen
sind:
- KWK-Strom ist vom Netzbetreiber vorrangig abzunehmen und ist nun dem Strom aus
EEG-Anlagen von der Wertigkeit gleich gestellt
- die bisherige Förderobergrenze von 2 MW wurde aufgehoben
- zukünftig ist der KWK-Zuschlag auch für den KWK-Strom zu zahlen, den der
Betreiber der KWK-Anlage selbst verbraucht oder über ´private´ Netze an seine
Kunden liefert,
- KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 50 kW erhalten für den
erzeugten KWK-Strom einen Zuschlag von 5,11 Cent/kWh - und zwar zehn Jahre ab
Aufnahme des Dauerbetriebes
- KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung bis 2 MW erhalten einen Zuschlag
von 2,1 Cent/kWh für 6 Betriebsjahre, maximal aber für 30 000
Volllastbetriebsstunden, für KWK-Anlagen des produzierenden Gewerbes ist der
Förderzeitraum auf 4 Betriebsjahre (maximal 30 000 Volllastbetriebsstunden)
begrenzt
- KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung ab 2 MW erhalten einen Zuschlag
von 1,5 Cent/kWh (30.000 Volllastbetriebsstunden)
- BHKW-Anlagen einer höheren Leistungsstufe erhalten ähnlich wie beim EEG die
höheren Vergütungssätze der unteren Leistungsstufe anteilig vergütet
- der Neu- und Ausbau von Wärmenetzen wird mit einem Zuschlag von bis zu 60 Euro
pro Meter Trassenlänge gefördert
quelle w.o
Hab mein BHKW schon im Keller stehen
mit der Inbetriebnahme werde ich wohl jetzt bis zum 1.Januar 2009 warten müssen

Ich frage mich nur wer dieses Jahr jetzt noch ein BHKW kauft wenn man nächstes Jahr eine bessere Förderung bekommt