Mach Dich doch bitte einmal selber schlau darüber !
"Die Einkünfte, die Abgeordnete aus Nebentätigkeiten erzielen, werden steuerlich wie bei jedem anderen Bürger behandelt. Sie werden der jeweiligen Einkunftsart (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen etc.) zugeordnet und entsprechend versteuert. (...) Der Abgeordnete ist grundsätzlich verpflichtet, für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben (§149 AO 83 in Verbindung mit §25 Abs.1 und 3 EStG in Verbindung mit §56 EStDV). "
https://www.bundestag.de/blob/406052/d70397101c27263c1264b94515751dd7/wd-4-126-13-pdf-data.pdf
Und jetzt du.
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