Sammelthread Nebeneinkünfte von Bundestags-Abgeordneten

Mach Dich doch bitte einmal selber schlau darüber !

"Die Einkünfte, die Abgeordnete aus Nebentätigkeiten erzielen, werden steuerlich wie bei jedem anderen Bürger behandelt. Sie werden der jeweiligen Einkunftsart (Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, aus Gewerbebetrieb, Kapitalvermögen etc.) zugeordnet und entsprechend versteuert. (...) Der Abgeordnete ist grundsätzlich verpflichtet, für das jeweils abgelaufene Kalenderjahr eine Einkommensteuererklärung abzugeben (§149 AO 83 in Verbindung mit §25 Abs.1 und 3 EStG in Verbindung mit §56 EStDV). "
https://www.bundestag.de/blob/406052/d70397101c27263c1264b94515751dd7/wd-4-126-13-pdf-data.pdf


Und jetzt du.
 
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Mach Dich doch bitte einmal selber schlau darüber !
Natürlich beim Finanzamt und auch beim Bundestagspräsidium.
Manchmal zweifle ich ja schon daran, daß Du auch nur ansatzweise vorher prüfst, was Du hier verzapfst. Natürlich muss jeder Abgeordnete in seiner Steuererklärung seine Einkünfte auf den Cent angeben.
 
Naja ich kann schon bestätigen das auf den einschlägig bekannten Netzwerken genau jene Behauptung gemacht wird. Nur leider wird man ja als Kritiker, ich würde es einfach nennen als jemand der die deutsche Gesetze kennt (eine stichelei diesbezüglich ist mir ja untersagt :( ), von solchen netzwerken dann ausgeschlossen. Aber vielleicht kann ja all4you bei seinen Freunden mal genau jenen gesetzestext als Kommentar anhängen.
Oder hat all4you nur wieder einmal nur die Hälfte gelesen. Dem beim Bundestag muss sehr wohl der Politiker keine Aufschlüsselung angeben, vorm Finanzamt jedoch schon. Vielleicht ist ja nur etwas durcheinander gekommen.