Haben heute vom alten Vermieter eine Nachzahlung für den letzten Abrechnungszeitraum der Stromversorgung bekommen. In der alten Wohnung haben wir trotz mehrmaliger Anfrage keinen Mietvertrag erhalten und hatten somit ein mündilches Mietverhältnis. Die Wohnung verfügte weder über eigene Strom- noch Wasserzähler. An Nebenkosten haben wir monatlich 80 EUR gezahlt. Wie sieht es mit der Nachzahlung aus, der Betrag wurde einfach durch 2 geteilt, da es zwei Mietparteien im Haus sind, die Tochter der Eigentümerin besitzt die andere (größere) Wohnung im Haus. Müssen wir der Nachzahlung folge leisten? Richtet sich der Schlüssel nach den Quadratmetern? Über entsprechende Verweise auf Gesetze wäre ich dankbar. Bin leider nicht im Mieterschutzbund. Rechtsschutz sollte aufgrund IG Metall Mitgliedschaft vorliegen, hab aber nächste Woche Urlaub.