Nachzahlung für alte Wohnung

feivel

klbank.de
ID: 25847
L
20 April 2006
585
42
Haben heute vom alten Vermieter eine Nachzahlung für den letzten Abrechnungszeitraum der Stromversorgung bekommen. In der alten Wohnung haben wir trotz mehrmaliger Anfrage keinen Mietvertrag erhalten und hatten somit ein mündilches Mietverhältnis. Die Wohnung verfügte weder über eigene Strom- noch Wasserzähler. An Nebenkosten haben wir monatlich 80 EUR gezahlt. Wie sieht es mit der Nachzahlung aus, der Betrag wurde einfach durch 2 geteilt, da es zwei Mietparteien im Haus sind, die Tochter der Eigentümerin besitzt die andere (größere) Wohnung im Haus. Müssen wir der Nachzahlung folge leisten? Richtet sich der Schlüssel nach den Quadratmetern? Über entsprechende Verweise auf Gesetze wäre ich dankbar. Bin leider nicht im Mieterschutzbund. Rechtsschutz sollte aufgrund IG Metall Mitgliedschaft vorliegen, hab aber nächste Woche Urlaub.
 
Also sicher bin ich mir nicht wie bestimmte Posten in der Umlagenberechnung aufgeteilt werden können oder müssen...

Entweder lässt du dich einfach mal von einem Rechtsanwalt beraten, wenn du private Rechtsschutzversicherung hast, kostet es dich auch nichts...
oder es gibt die Mietrechtsberatung per Telefon: 0900/1200012 die dir auch Auskunft gibt wenn du nicht beim Mieterschutzbund bist... allerdings kostest das Gespräch 2 € pro angefangene Minute (dafür bekommt man dann keine Rechnung).
Also ich denke, wenn du einen Rechtsanwalt in der Nähe hast der auf Mietrecht spezialisiert ist, solltest du dort einfach mal nachfragen wie das aussieht...
 
hi,

hmmm.. wenn ich mich recht entsinne gibbet da mehrere schlüssel zum aufdröseln der gesamten unkosten... am besten gehste zum mieterschutzbund (war ich auch schon, ohne mitglied da zu sein).. die können dir ganz genau helfen und tun dies meines wissens sogar kostenlos...

ein büro sollte es auch in deiner stadt geben...

greetz

mrcopykiller
 
also zum Mieterschutzbund oder zur Verbraucherzentrale gehen, die können dir auf jeden Fall weiterhelfen.
Wenns sein muss stellen die dir auch nen Anwalt.


MfG kbot
 
Bin das WE jetzt nicht daheim, hab aber etwa im Kopf, dass die Vorrauszahlung wohl knapp 500 EUR beträgt. Wir bezahlen jetzt in der neuen Wohnung beim gleichen Stromversorgung Abschlagszahlungen von monatlich 40 EUR, die uns vorgeschlagen wurden. Entspricht etwa der gleichen Vorrauszahlung für zwei 2-Personen-Haushalte. Hab die Vermutung, dass die Abschlagszahlungen gedrückt wurden, um die Nachzahlung dann noch mal zu teilen und uns da noch mal separat zahlen zu lassen. Wir haben in den vergangenen zwei Jahren auch keine Betriebskostenabrechnung bekommen. Hab die Befürchtung, dass nach dem Begleichen der Stromrechnung dann noch eine Nachzahlung für das Wassergeld kommt. Und wie die 80 EUR Nebenkosten überhaupt aufgeteilt werden bzw. verwendet wurden, weiß ich ja auch nicht. Kommt vielleicht noch eine Nachzahlung wegen gestiegener Ölpreise. ;)
 
Werd am Montag noch mal zur Verbraucherzentrale gehen, hab aber glaub die Lösung gefunden:

Nebenkosten / Betriebskosten

Neben- oder Betriebskosten: Die sog. zweite Miete. Der Mieter muss diese nur zahlen, wenn eine ausdrückliche Regelung im Mietvertrag enthalten ist, wonach Nebenkosten zusätzlich zur Miete zu zahlen sind. Betriebskosten im Mietrecht sind laufende, regelmäßig wiederkehrende Kosten, die beim Eigentümer im Zusammenhang mit dem Grundstück anfallen. Sie können im Mietvertrag als Nebenkosten auf den Mieter abgewälzt werden. Dies ist entweder im Wege einer monatlichen Pauschalzahlung (sog. Bruttomiete) oder durch monatliche Vorauszahlungen mit einer Jahresabrechnung möglich. Bei der Zahlung einer Pauschale sind die Betriebskosten dadurch abgegolten. Eine jährliche Betriebskostenabrechnung ist nicht erforderlich und kann auch nicht verlangt werden. Der Mieter braucht keine Nachzahlungen zu leisten, der Vermieter muss aber eine mögliche Überzahlung auch nicht zurück gewähren. Bei der Vereinbarung von Vorauszahlungen muss der Vermieter hingegen jährlich abrechnen (§ 556 Abs. 3 BGB).

Quelle:

https://www.janolaw.de/rechtsberatung/mietrecht/nebenkosten_betriebskosten/nebenkosten_betriebskosten.jsp