Nachts kein warmes Wasser

27o8

abgemeldet
2 Mai 2006
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Hallo,
darf der Vermieter nachts einfach das warme Wasser kühler machen bzw. irgendwie begrenzen? Wenn ich tagsüber den Wasserhahn auf ganz heiß stelle kommt richtig dampfendes Wasser raus wo man sich schon richtig dran "verbrennt".

Wenn ich nachts ~0:30 warmes Wasser laufen lasse ist das Wasser maximal lau warm. Die Wasseruhr welche den Warmwasserverbrauch zählen soll läuft aber natürlich ganz normal weiter. :)

Ein ähnliches Phänomen konnte ich bei der Heizung feststellen. Diese schaltet sich gegen circa 0 Uhr ab und wird dann kaum mehr warm, selbst wenn ich sie auf 5 stelle (zum testen). Ich schlafe zwar sowieso am liebsten bei kalten Temperaturen aber trotzdem sollte es ja nicht soooo extrem sein. Eine normale Nachtschaltung der Heizung ist ja klar, aber nicht so kalt. Ab 05:30 morgens geht dann die Heizung wieder langsam an (hört man recht deutlich).

Aber zurück zur Frage mit dem Wasser: Ist es rechtlich okay, dass der Vermieter nachts sozusagen das warme Wasser abstellt? Kann ich mir nicht wirklich vorstellen :think:
 
Hat meistens mit der Fernwärme zu tun.Die drosseln Nachts immer die menge was sie durchschicken.Bei uns gehn die heizungen Nachts meistens komplett aus wenn es draussen 5Grad oder mehr sind.
Mit dem Warmwasser hab ich bisher aber noch nich bestätigt da ich Nachts selten warem Wasser brauche.

Eigentlich sollte es aber dafür nen Durchlauferhitzer geben.Wenn nicht für jede Wohnung einzeln (wo es nicht kälter werden dürfte) dann fürs ganze haus einen.Da könnte durchaus ne Zeitschaltuhr dran sein die ds ganze drosselt zu bestimmten Zeiten.
 
Gibt aber auch Einstellungsmöglichkeiten für Heizungen. Bei uns im Haus wurde vor einigen Jahren die Heizung ausgetauscht. Da hatten wir anfangs die Einstellung drinne gehbat das sich die Heizung Nachts fürs Haus abstellt und davon war dann natürlich alles betroffen. Inzwischen schaltet sie sich nur bei Bedarf ab. Wenn ich das Wasser nachts anmache dauert es halt ein wenig länger.

Ob jetzt erlaubt oder nicht. Ich würde mal freundlich beim Vermieter nachfragen und fragen ob es eine Möglichkeit gibt das Wasser wärmer zu bekommen.
 
Wenn das eine zentrale Gaswarmwasseranlage ist, dann spart das enorm an Kosten, nachts die Temperatur zu reduzieren. Je nach Größe des Hauses wird da eine ganze Menge Wasser ja ständig heiß gehalten, selbst wenn das nachts niemand braucht.

Sprich mit dem Vermieter, er kann die Temperatur einstellen. Höhere Temperatur ergibt dann aber auch höhere Nebenkosten.

Marty
 
Ich kann das so bestätigen und finde das eigentlich vernünftig. In den Nachtzeiten braucht man i.d.R. kein "heißes" Wasser aus der Leitung. Je nach Wassererwärmungsart kann dadurch eine Menge Energie und somit bares Geld eingespart werden. Gerade bei Öl und Gasgeschichten verbrennt der Eigentümer sonst jede Nacht Geld, was dann auf die Mieter umgelegt wird.

Die Temperatur wird in den Ruhezeiten dann nur so hoch gehalten, dass bestimmte Erreger abgetötet werden. Insbesondere Legionellose (Legionärskrankheit), fällt mir dazu ein, da habe ich noch einen Streit in Erinnerung, da jemand noch mehr sparen wollte.
 
Hat der Vermieter eine Wohnung mit Warmwasserversorgung vermietet, so muss er die Anlage das ganze Jahr über rund um die Uhr in Betrieb halten (AG Köln, WuM 1996, 701). Das warme Wasser muss dabei eine Temperatur zwischen 40 und 50 Grad C haben. Mangelt es hieran, so ist eine Minderung gerechtfertigt (AG Köln, a. a. O.: 7,5 % der Bruttomiete, wenn zwischen 22 Uhr und 7 Uhr kein warmes Wasser zur Verfügung steht).


Die Heizung muss über Nacht abgesenkt werden.
 
Gremlin hat ja "warmes" Wasser, nur kein heißes mehr. Er könnte ja mal messen, wie viel Grad er tagsüber/nachts hat. :think:
 
Ich finde das jetzt nicht so schlimm, wenn dadurch CO2 gespart werden kann. Außerdem wie oft braucht man nachts schon heißes Wasser und lauwarm reicht doch zum Waschen und vielleicht sogar Duschen aus oder nicht.
 
Soll Leute geben, die nachts duschen, weil sie Spätschicht haben. Vielleicht wollen die im Winter ja heißes Wasser...
 
Bevor du die Miete minderst, solltest du auf deinen Vermieter zugehen und in darauf ansprechen. Wenn keine Lösung gefunden wird, kannst du die Miete mindern. Dein Problem -> Kaltes Wasser <- ist damit aber nicht behoben.

Dazu habe ich auch direkt noch was gefunden:

https://www.mieter-themen.de/fachberichte_artikel_1558.htm schrieb:
Der Vermieter muss ständig warmes Wasser von mindestens 40 bis 50°C zur Verfügung stellen, auch nachts, so das Amtsgericht Köln (AZ 206 C 251/94). Solange der Vermieter diese ausreichende Warmwasserversorgung nicht sicherstellt, gilt eine Minderung von zehn Prozent der Nettomiete oder 7,5 Prozent der Bruttomiete einschließlich Nebenkosten als gerechtfertigt.
Der Vermieter muss dafür sorgen, dass dem Mieter fließendes Warmwasser in Küche und Bad nach zehn Sekunden zur Verfügung steht. Wartezeiten von fünf Minuten oder mehr rechtfertigen eine Mietminderung um zehn Prozent.
(Amtsgericht Schöneberg, Az.: 102 C 55/94)
 
Macht der Vermieter das denn mit Absicht? Manche wissen das gar nicht, dass ihr Warmwasser gedrosselt wird. Das mag ja Sinn haben, aber wie schon völlig korrekt erwähnt, haben nun mal nicht alle Menschen den gleichen Tagesrhythmus und trotzdem ein Anrecht auf warmes Wasser.