News Minden: Eilantrag abgelehnt - muslimischer Junge darf nicht in katholische ...

Ich als Lehrer deines Sohnes hätte deinem Sohn dafür dann einfach schlechte Noten gegeben in allen Fächern... So Väter wie du sind doch einfach nervig und vielleicht gehst du ja dann freiwillig zu einer anderen Schule deine schlechte Stimmung verbreiten, wenn dein Sohn schlechte Noten hat... Erinnert mich irgendwie an Arbeitgeber, die per Gesetz dazu gezwungen werden, jemanden nicht Feuern zu dürfen. Danach ist ein Miteinander arbeiten doch fast unmöglich...

Ja das wäre dann sicher ein Beweis für deine pädagogischen Fähigkeiten......:ugly:
eine schöne Demonstration, wie Deiner Meinung nach mit Andersdenkenden verfahren werden sollte. Aber das Gegenteil ist glücklicherweise der Fall, da mein Kind ja nicht den Unterricht stört und auch sonst weder Probleme mit Mitschülern oder Lehrern hat, hat er sogar ein sehr gutes Zeugnis. Mit welcher Begründung sollte man ihm auch eine schlechte Note in Mathe, Deutsch, Sachkunde, Kunst oder sport geben, wenn der dort gute Leistungen zeigt? Es steht völlig ausser Frage, dass er eine Gymnasialempfehlung bekommen wird.
 
Du bist echt der Knaller. Ein Gericht hat dem Direktor recht gegeben und ich soll mich an Gesetze halten? Wieso hälst du dich nicht einfach an unseren Rechtsstaat? Wir haben nun mal Gerichte die über die Auslegung von Gesetzen entscheiden. Wenn es dir nicht passt wandere du doch aus... Wenn ein Gericht beschließen sollte, dass der Junge aufgenommen werden muss, wäre das für mich ebenso o.k., wie dass er es nicht muss. Im Gegensatz zu dir weiß ich wie Demokratie und Trennung von Exekutive, Judikative, Legislative funktionieren ;)

NEIN, hat es nicht !
Das Gericht hat dem Rektor nur Recht gegeben in dem Fall das er den Jungen ablehnen darf solange nicht die Einverstäntniss zum Reliunterricht vorliegt !

Diese liegt aber Vor, und zwar schon vor beginn des Schuljahres !

Wieso sollte ich auswandern? ich akzeptiere das GG, du aber nicht.

Woher willst Du wissen das ich nicht weis wie Exekutive, Judikative und Legislative funktioniert?

Nochmal, es sind ALLE Forderrungen der Schule erfüllt !
Nun zeige Du mir ein GESETZ was dem Rektor nun noch das RECHT gibt den Jungen abzuweisen.

Bitte keine vorgeschobenen Gründe sondern den Gesetzes § !
 
Diese liegt aber Vor, und zwar schon vor beginn des Schuljahres !

Wieso sollte ich auswandern? ich akzeptiere das GG, du aber nicht.

Woher willst Du wissen das ich nicht weis wie Exekutive, Judikative und Legislative funktioniert?

Nochmal, es sind ALLE Forderrungen der Schule erfüllt !
Nun zeige Du mir ein GESETZ was dem Rektor nun noch das RECHT gibt den Jungen abzuweisen.

Bitte keine vorgeschobenen Gründe sondern den Gesetzes § !

Wenn dem so sein sollte, wird dies sicherlich ein Gericht feststellen und nicht wir beide. O.k. ich nicht. Du bist ja der Allwissende Jurist, der ohne Gerichte alle Gesetze selbständig interpretieren darf :) Aber für mich ist es so, dass ich auf Gerichte warte. Bis es soweit ist steht doch die gerichtliche Erlaubnis, dass der Rektor ablehnen durfte. Und wenn der Rektor den Schüler schon abgelehnt hat muss der Schüler doch erst wieder neu aufgenommen werden. Oder ist ein Name auf der Liste dir mehr Wert als die Ablehnung durch den Direktor?
 
Die Kirche kümmert sich einen Dreck um Gesetze. Im Zweifel machen sie einfach ihre eigenen.
Marty

Das wäre mir neu. Es ist oft der Fall, das neue GEsetze älteren Kirchenrichtlinien widersprechen. Dann stellt sich die Frage, ob der Staat der Kirche die neue Rechtslage aufzwingt oder Sonderregeln (ein Art "BEstandsschutz") zulässt. Und hier kollidiern dann eben z.B. Recht auf freie Religionsausübung mit anderen Grundrechten.

zu 1, so sehe ich das auch, und das gegen das Gesetz.
Ich in Deiner Situation wäre bist zum allerhöchstem Gericht gegangen !

zu 2, gegen einen solchen Unterricht habe ich nichts, er darf nur nicht einseitig von einer Glaubensgemeinschaft unterrichtet werden.

Zu 1.: Ist es das wirklich Wert?!?
Zu 2.: Welche Religions- oder Weltanschauungsgruppen sollen dann noch alles auftreten?

zu 1, eine änderung MUSS jetzt erfolgen , er stand nämlich auf der Klassenliste !

Auf einer Klassenliste stehen sagt erst mal noch nichts aus und begründet auch keinen Rechtsanspruch. Die Frage ist die REihenfolge, war es nicht so: Anmeldung ohne Reli, Absage durch Schule, Gericht, Zusage des Reliunterrichts. Dann ist evtl. neu zu entscheiden, aber die erste Absage bleibt zunächst rechtskräftig bestehen. Und wenn die Aufnahmefrist verstrichen ist kann die SChule evtl. auch rechtlich immer noch auf der sicheren Seite stehen.
 
Auf einer Klassenliste stehen sagt erst mal noch nichts aus und begründet auch keinen Rechtsanspruch. Die Frage ist die REihenfolge, war es nicht so: Anmeldung ohne Reli, Absage durch Schule, Gericht, Zusage des Reliunterrichts. Dann ist evtl. neu zu entscheiden, aber die erste Absage bleibt zunächst rechtskräftig bestehen. Und wenn die Aufnahmefrist verstrichen ist kann die SChule evtl. auch rechtlich immer noch auf der sicheren Seite stehen.

Sowas darfst du Schloesser nicht sagen. Er brauch keine Gerichte. Deutschland würde viel besser funktionieren, wenn er alleine die Gesetze interpretieren würde...
 
Zu 2.: Welche Religions- oder Weltanschauungsgruppen sollen dann noch alles auftreten?
Alle großen / relevanten. Es haben sicherlich die wenigsten etwas dagegen, wenn Schüler allgemein etwas über Religion erfahren. Dazu bedarf es aber keinen christlichen Religionsunterricht, der dann auch noch in der Grundschule beginnt. Warum sollte man das 5 bzw. 6 jährigen Kindern vermitteln wollen?
 
Alle großen / relevanten. Es haben sicherlich die wenigsten etwas dagegen, wenn Schüler allgemein etwas über Religion erfahren. Dazu bedarf es aber keinen christlichen Religionsunterricht, der dann auch noch in der Grundschule beginnt. Warum sollte man das 5 bzw. 6 jährigen Kindern vermitteln wollen?

Damit Sie frühzeitig die Wurzeln unserer Kultur kennenlernen.
 
@smailies,zu 1, natürlich ist es das wert, es geht hier um das Grundgesetz, und ich meine das jeder der es für notwendig erachtet
sich auch darauf berufen darf und für die Einhaltung dessen mit allen legalen Mitteln kämpft.

zu 2, von mir aus alle Glaubensgemeinschaften die in D-Land als Religion anerkannt sind.


@Wannabe, zu den Wurzeln unserer Kultur gehöhrt aber nicht nur die r.k Kirche !
Und um diese Kultur zu verstehen bedarf es überhaupt keinen christlichen Religionsunterricht.

zu Deinem Satz "Er brauch keine Gerichte. Deutschland würde viel besser funktionieren, wenn er alleine die Gesetze interpretieren würde"

Als erstes brauche ich das GG, den § kennst Du ja mittlerweile, hier bedarf es keiner interpretation, lesen und verstehen reicht da aus.

Ich bin ja mal gespannt wie das nächste Urteil aussehen wird.

Für mich ist hier E.O.T. bis sich in diesem Fall was relevantes ändert.
 
Ist vlt nicht das "nächste Urteil", aber die im GG garantierte Glaubensfreiheit ist demnach kein Freibrief zur Abschottung der Kinder gegen andere moralische oder religiöse Vorstellungen als die der Eltern: "... Insoweit sei ein Eingriff in das Grundrecht der Glaubensfreiheit jedoch durch die staatlichen Erziehungsziele verfassungsrechtlich gerechtfertigt, ..."

https://stadtblatt-pforzheim.de/ube...hulerin-muss-am-schwimmunterricht-teilnehmen/
 
Ist vlt nicht das "nächste Urteil", aber die im GG garantierte Glaubensfreiheit ist demnach kein Freibrief zur Abschottung der Kinder gegen andere moralische oder religiöse Vorstellungen als die der Eltern: "... Insoweit sei ein Eingriff in das Grundrecht der Glaubensfreiheit jedoch durch die staatlichen Erziehungsziele verfassungsrechtlich gerechtfertigt, ..."
Vorausgesetzt, bei der Teilnahme am Schwimmunterichtes ist es möglich, ein Burkini zu tragen. Denn das sagt der Urteilsspruch aus. Was sagen eigentlich die Befürworter eines Kopftuch- bzw. Burkasverbotes dazu?