Hi,
in meinem Mietvertrag steht drin, dass man wenn man die Wohnungen über einen "mehr als 3tägigen Zeitraum" unbewohnt lässt seinen Schlüssel beim Hausmeister oder einer Vertrauensperson abgeben muss, damit im Notfall gehandelt werden kann ohne die Tür zu beschädigen.
Ist so eine Klausel rechtlich überhaupt okay?
Was könnte passieren wenn ich den Schlüssel nicht abgebe?
in meinem Mietvertrag steht drin, dass man wenn man die Wohnungen über einen "mehr als 3tägigen Zeitraum" unbewohnt lässt seinen Schlüssel beim Hausmeister oder einer Vertrauensperson abgeben muss, damit im Notfall gehandelt werden kann ohne die Tür zu beschädigen.
Ist so eine Klausel rechtlich überhaupt okay?
Was könnte passieren wenn ich den Schlüssel nicht abgebe?
