Mietvertrag kündigen

Tattoo-Mum

symbolträchtig
ID: 94701
L
15 Mai 2006
574
107
Ich hab schon seit einiger Zeit die Nase voll von meiner Bude, und hab heute die Möglichkeit gehabt, mir eine neue Wohnung anzusehen, und der Vermieter möcht mich gern als Mieterin haben. Die Wohnung wäre groß genug für mich und mein Kind, und sie wäre auch noch 35€ billiger. Und: der Vermieter will tatsächlich auf mich waren, da ich noch nicht gekündigt habe.
Habe mich bisher nie getraut, weil ich Sorge hatte, dann auf der Straße zu sitzen, falls ich keine Wohnung finden sollte.
Nun ist meine Frage, wenn ich diese Wohnung kündige, MUSS ich eine Begründung angeben?
Klingt vielleicht doof, weil ich ja auch früher schon mal Wohnungen gekündigt habe, aber da gab es auch immer Gründe, die nicht unbedingt für böses Blut sorgten, Trennung, Nachwuchs etc., diesesmal liegt der Grund in meiner Nachbarin, der Mutter meiner Vermieterin.

lg
Reh
 
Kündige Fristgemäß, dann brauchst du keinen Grund und es gibt kaum Ärger (außer vlt. Zustand, Kaution, etc)
 
Kündige Fristgemäß, dann brauchst du keinen Grund und es gibt kaum Ärger (außer vlt. Zustand, Kaution, etc)

Genau, einfach die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten und gut ist. Und wenn du vielleicht gleich noch nen adäquaten Nachmieter für deine jetztige Wohnung präsentierst, dann solltest du sogar früher raus können. Wenn du noch Ärger wegen Renovierung etc. bekommen solltest, dann sag bescheid. Habe das Thema Mietrecht gerade ganz frisch im Studium gehabt. ;)
 
Wie ist das noch mal wenn man drei mögliche Nachmieter auftreibt? Da gibt's doch noch so ne Besonderheit!? :doh:

Grundsätzlich muss der Vermieter mit dem Nachmieter einverstanden sein. Und wenn du da 10 Nachmieter anschleppst und die ihm nicht passen, dann ist das leider Pech.
 
Hallo

Jo, logo. Wie schon gesagt, brauchste keinen Grund angeben. Achte nur darauf, dass du die Kündigungsfrist korrekt einhältst. Am besten per Einschreiben! Als Tipp würde ich sagen: wenn der neue Vermieter dir die Wohnung frei hält, also dir sehr entgegen kommt, frag ihn doch mal, ob er so lieb wäre und sie dir einen Monat mietfrei überlässt, damit du den ganzen Umzug über die Bühne kriegst, ohne Mietüberschneidungen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die 3 Nachmieterregel ist leider ein Rechtsirrtum! Sie wird immer wieder verbreitet.

Grundsätzlich bleibt eine Kündigungsfrist über 3 Monate!

Hinsichtlich der Renovierung solltest du in deinen Mietvertrag schauen. Wenn dort "Besenrein" steht, braucht du nicht einmal die Wände streichen. Und wenn es nicht so ist, mach die Wände lila. :biggrin: Weiß ist keine Pflicht.
 
Die 3 Nachmieterregel ist leider ein Rechtsirrtum! Sie wird immer wieder verbreitet.

Grundsätzlich bleibt eine Kündigungsfrist über 3 Monate!

Hinsichtlich der Renovierung solltest du in deinen Mietvertrag schauen. Wenn dort "Besenrein" steht, braucht du nicht einmal die Wände streichen. Und wenn es nicht so ist, mach die Wände lila. :biggrin: Weiß ist keine Pflicht.
Also moment mal: Besenrein hat rein gar nichts mit dem Thema Renovierung zu tun! Das ist nur eine Minimum-Grundbasis, was die Reinlichkeit einer Wohnung betrifft.

LILA??? Wenn Sie renovieren muss (mit Rauhfaser und streichen), gibts die Grundregel, dass nur in weiss oder hellen gedeckten Farben gestrichen werden darf.

Die Kündigungsfrist richtet sich im Endeffekt danach, wie lange sie jetzt mittlerweile in der alten Wohnung wohnt.
 
Also moment mal: Besenrein hat rein gar nichts mit dem Thema Renovierung zu tun! Das ist nur eine Minimum-Grundbasis, was die Reinlichkeit einer Wohnung betrifft.

LILA??? Wenn Sie renovieren muss (mit Rauhfaser und streichen), gibts die Grundregel, dass nur in weiss oder hellen gedeckten Farben gestrichen werden darf.

Die Kündigungsfrist richtet sich im Endeffekt danach, wie lange sie jetzt mittlerweile in der alten Wohnung wohnt.

Es wird Zeit das du dich der neuen Rechtssprechung widmest!! :roll:

Rauhfaser, Streichen, Weiß (übrigens heute mit ß, nicht ss).

Die alten Regeln bestehender Mietverträge sind nichtig, was die Mietdauer angeht. Da kannste gerne weitere URLs zaubern. Schau mal WIESO (ZDF)

- RENO für Dummschwätzerei! Steht dir scheinbar gut.
 
Zuletzt bearbeitet:
Es wird Zeit das du dich der neuen Rechtssprechung widmest!! :roll:

Rauhfaser, Streichen, Weiß (übrigens heute mit ß, nicht ss).

Die alten Regeln stehender Mietverträge sind nichtig, was die Mietdauer angeht. Da kannste gerne weitere URLs zaubern. Schau mal WIESO (ZDF)

- RENO für Dummschwätzerei! Steht dir scheinbar gut.
Was willst du mir damit sagen, kannst du das genauer ausdrücken? Ich hab auch noch keine "stehenden Mietverträge" gesehen, bei mir lagen die immer. Und zwar im Regal oder im Ordner. Na gut, ok. Die Ordner stehen zwar...

Ich stell mir das richtig lustisch vor. Nach deiner Theorie Bude in Schockfarben (Lila) renovieren und die Nachmieter dürfen sich dran erfreuen!
 
Was willst du mir damit sagen, kannst du das genauer ausdrücken? Ich hab auch noch keine "stehenden Mietverträge" gesehen, bei mir lagen die immer. Und zwar im Regal oder im Ordner. Na gut, ok. Die Ordner stehen zwar...

Ich stell mir das richtig lustisch vor. Nach deiner Theorie Bude in Schockfarben (Lila) renovieren und die Nachmieter dürfen sich dran erfreuen!

1. Miss Perfekt: Schau mein EDIT. Ergebnis: Korrigiert!

2. Lila war ein Witz. Weiß ist aber keine Pflicht. Ebenso ist Rauhfaser keine Pflicht.

Das sollte nun reichen.
Ich mag auch nicht weiter mit dir diskutieren.
 
Die Kündigungsfrist richtet sich im Endeffekt danach, wie lange sie jetzt mittlerweile in der alten Wohnung wohnt.

Wenn man schon eine Quelle zitiert, sollte man sie auch ordentlich gelesen haben. Die verlängerte Staffelung greift nur bei Kündigung durch den Vermieter.

§573c (1) BGB schrieb:
Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.


Wieso heißt WISO eigentlich nicht WIESO? ;)

Eure Diskussion ob und wie renoviert oder übergeben werden muss hat doch mit der eigentlichen Frage der Kündigung nichts zu tun. Hier ist so ziemlich alles erklärt, was mit der Beendigung von Mietverträgen zu tun hat.
 
Danke für eure Tipps. Die haben mir gut geholfen, allerdings sind mir mittlereile zwei erhebliche Nachteile zu der neuen Wohnung eingefallen, da muss ich den Vermieter erst noch zubefragen, ehe ich den Schritt wage.

lg
Reh