jens
Lose4Gewinnspiele
- 31 Mai 2006
- 937
- 59
Hallo Leute,
ich habe folgendes Problem:
In meiner Wohnung habe ich im Bad unsere Waschmachine stehen. Momentan hängen wir die Wäsche im Flur auf wo es keine Fenster zum lüften gibt. Der Flur befindet sich ausserhalb unserer Wohnung. An der Tür bildet sich deshalb jetzt Schimmel und mein Vermieter will nicht mehr dass ich die Wäsche dort aufhänge. Statt dessen hat er mir einen Wäschetrockner angeboten den ich ja auf meine Waschmachine stellen könnte oder in der Küche unterbringen könnte. Problem: Ich muss immer das Fenster für den Schlauch offen haben. Das will ich nicht und das mindert ja die Wohnqualität. Alternative wäre natürlich ein Kondenstrocker, der aber 350€ kostet und den will ich mir nicht kaufen.
Im Mietvertrag steht folgender Text: "Der Mieter ist berechtigt, Waschküche, Trockenboden und Abstellräume etc., soweit vorhanden, gemäß der Hausordnung unentgeldlich mitzubenutzen".
In der Hausordnung steht: "Zum Waschen ist die Waschküche nach den Anweisungen des Vermieters zu benutzen. Die Wäsche darf nur auf dem dafür bestimmten Trockenplatz getrocknet werden."
Laut dem Vermieter ist aber kein Platz mehr in der Waschküche. Diese ist nur für 2 Parteien vorgesehen worden, obwohl 3 Parteien im Haus wohnen! Die Wohnung wo ich jetzt wohne war ursprünglich ein Teil des Kellers. Ausserdem sind für mich in der Waschküche keine Anschlüsse für Strom und Wasser gelegt.
Ich bin doch im Recht wenn ich einen Platz für den Wäschetrockner in der Waschküche fordere, oder nicht? Muss ich mir einen Wäschetrockner in die Wohnung stellen?
ich habe folgendes Problem:
In meiner Wohnung habe ich im Bad unsere Waschmachine stehen. Momentan hängen wir die Wäsche im Flur auf wo es keine Fenster zum lüften gibt. Der Flur befindet sich ausserhalb unserer Wohnung. An der Tür bildet sich deshalb jetzt Schimmel und mein Vermieter will nicht mehr dass ich die Wäsche dort aufhänge. Statt dessen hat er mir einen Wäschetrockner angeboten den ich ja auf meine Waschmachine stellen könnte oder in der Küche unterbringen könnte. Problem: Ich muss immer das Fenster für den Schlauch offen haben. Das will ich nicht und das mindert ja die Wohnqualität. Alternative wäre natürlich ein Kondenstrocker, der aber 350€ kostet und den will ich mir nicht kaufen.
Im Mietvertrag steht folgender Text: "Der Mieter ist berechtigt, Waschküche, Trockenboden und Abstellräume etc., soweit vorhanden, gemäß der Hausordnung unentgeldlich mitzubenutzen".
In der Hausordnung steht: "Zum Waschen ist die Waschküche nach den Anweisungen des Vermieters zu benutzen. Die Wäsche darf nur auf dem dafür bestimmten Trockenplatz getrocknet werden."
Laut dem Vermieter ist aber kein Platz mehr in der Waschküche. Diese ist nur für 2 Parteien vorgesehen worden, obwohl 3 Parteien im Haus wohnen! Die Wohnung wo ich jetzt wohne war ursprünglich ein Teil des Kellers. Ausserdem sind für mich in der Waschküche keine Anschlüsse für Strom und Wasser gelegt.
Ich bin doch im Recht wenn ich einen Platz für den Wäschetrockner in der Waschküche fordere, oder nicht? Muss ich mir einen Wäschetrockner in die Wohnung stellen?