Mietkaution -> Ausbildung

Steak

VfB-Fan
ID: 51362
L
25 April 2006
606
36
Hi, werd ne Ausbildung über 50km entfernt machen und dafür ist ein Umzug erforderlich.. Nun ist die Frage, ob die Agentur für Arbeit etc. die Mitkaution übernimmt oder sonstwie Unterstützung leistet, denn ich kann diese nicht aufbringen, Verwandtschaft ebenso.

LG

PS: Wenn ich den Titel ändern könnte, hätte ich ihn korrigiert ;)
 
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Während der Ausbildung kann man unter bestimmten Voraussetzungen Berufsausbildungsbeihilfe erhalten. Eine Voraussetzung ist unter anderem, dass deine Eltern eine bestimmte Lohngrenze, die ich jetzt nicht weiss, nicht überschreiten dürfen.

Des Weiteren muss der Ausbildungsbetrieb von der Wohnung deiner Eltern mindestens 2 stunden entfernt sein(mit öffentlichen Verkehrmitteln) oder man ist 18 Jahre alt dann gilt diese Regel nicht.

Wie das jetzt mit der Mitkaution ist weiss ich nicht so genau.

Aber viel darfst du nicht erwarten. Deine Ausbildungsvergütung sowie das Kindergeld wird komplett angerechnet. Du hast hinterher insgesamt je nach dem so um die 900 euro im Monat für alles raus. Solltest du in der Ausbidlung schon mehr verdienen, erhälst du nichtmal BAB.

Lass dir am besten bei der zuständigen Agentur für Arbeit einen Beratungtermin geben. Die können dir dann auch genau ausrechnen ob du Anspruch hast und wenn ja wie viel.
 
ja ich hab das schon mal überschlagen ich komme netto mit urlaubs- und weihnachtsgeld knapp unter die freibetragsgrenze, d.h. ich bekomm noch mein kindergeld, würd ich jetzt BAB und wohngeld beantragen, fiele das kindergeld weg und liefe aufs selbe hinaus.. von daher bekomme ich kein BAB oder wohngeld.. ich hoffe, ich bekomm das trotzdem als ne art kredit oder so.. ich denk mal von der bank krieg ich keinen kredit bei beginnender berufsausbildung.. und selbst wenn sind das horrende zinsen und die mindestbeträge zu hoch :/
 
hm...

Hab auch gesehn ne Wohnung 230 kalt, Genossenschaftsanteile: 2.100 Euro oO
Ja ne is klar..
 
Hab auch gesehn ne Wohnung 230 kalt, Genossenschaftsanteile: 2.100 Euro oO
Ja ne is klar..

Mal bei der Genossenschaft nachgefragt ob das gestundet werden kann? Bei uns war's damals so, dass wir als Studenten bei einer Wohnungsbaugenossenschaft eine Wohnung gemietet haben und es dort auch einen ziemlich hohen Genossenschaftsanteil gab (waren glaube ich 2700 DM damals). Die WBG hat das aber so geregelt, dass allen Studenten ein großer Teil davon gestundet wurde, so lange sie noch Studenten sind, wir haben glaube ich nur 900 DM Einlage leisten müssen. Und das ist dann auch schon fast wieder eine Geldanlage, wenn die Genossenschaft gescheit wirtschaftet bekommt man da ab und zu ganz nette Überschüsse ausbezahlt (je nach Einlagehöhe, klar). Ob es für Azubis eine ähnliche Regelung gab weiß ich nicht, vermute es aber mal.
 
Du bekommst von der Arge die Erstaustattung für die Wohnung.Das die aber die Kaution bezahlen kann ich mir keineswegs vorstellen.
 
Wird aber auch niemand gezwungen, eine Wohnung mit soviel Kaution zu nehmen...

nein aber wenn das dann immer grad die "tollen" sind ärgert man sich schon, wahrscheinlich wollen die damit verhindern, das "leute" wie ich, also azubis, die mieten^^

Du bekommst von der Arge die Erstaustattung für die Wohnung.Das die aber die Kaution bezahlen kann ich mir keineswegs vorstellen.

"Die Pauschalen für die Erstausstattung von Hausrat wurden wie folgt festgelegt:
Ein- Personenhaushalt 1170,-- €"

Ist es das? Weißt du, ob das an die Beantragung von irgendwelchen Leistungen gebunden ist, außer halt Nachweis von nich grad viel Einkommen von mir und Eltern?
 
Zuletzt bearbeitet:
hab jetzt mal angerufen und die meinen als azubi bekommt man kein geld für erstausstattung.. oO klingt logisch^^ :ugly:

btw: da ich 100%ig nach der Ausbildung Wehrdienst leisten muss, stellt sich die Frage zur Finanzierung meiner Wohnung, die ist dann zwar fast überflüssig, aber ich will sie ja behalten, das hin-und her-umziehen ist ja quatsch und die wohnung zu kündigen nach 9 mon. ne neue zu suchen, die unkosten wären dann höher (provision, umzug, usw) bekomme ich für die 9 monate dienst mene wohnung bezahlt?
 
Zuletzt bearbeitet:
Viele Wohnungsbaugenossenschaften haben extra Angebote für Auszubildende.

Bevor du dir nun aber Gedanken machst, was in 3 Jahren ist (Grundwehrdienst), solltest du dir erstmal eine Wohnung suchen. Aber ja, dann bekommst du die Wohnung bezahlt.

Auch solltest du dich informieren ob du Anrecht auf einen Wohnberechtigungsschein hast. Aber am sinnvollsten scheint es mir, du kontaktierst deinen Berufsberater und klärst all diese offenen Punkte mit ihm. Denn mir scheint es so, als wenn du mit all den Dingen etwas überforderst bist.

Auch das was die Arge sagt, halte ich für bedenklich. Wenn du aufgrund deiner Ausbildung wirklich eine eigene Wohnung brauchst, so werden die dich auch unterstützen. Denn sonst haben sie dich am Hals.
 
jo ich werd mir jetz eh erstmal ne wohnung suchen, dass ich was vorzeigen kann usw und dann da dann nen termin ausmachen persönlich.
Meistens sind diese angebote und vergünstigungen nur für studenten, viele gesellschaften bieten das an, aber azubis werden da generell nicht "bedient". wohnberechtigungsschein würd ich bekommen denke ich, aber bisher hab ich nur wenig wohnungen gefunden die sowas verlangen und falls ich den für eine brauch, kann ich den ja immer noch beantragen.

zur sache berufsberater: bei der arge/agentur für arbeit sollte man sich nie an einen einzelnen berater wenden, die verweisen einen sowieso immer weiter, weil sie selbst keine ahnung haben. ich bekomme zu bestimmten dingen, dann immer 76 verschiedene auskünfte^^
 
hab jetzt mal angerufen und die meinen als azubi bekommt man kein geld für erstausstattung.. oO klingt logisch^^ :ugly:

btw: da ich 100%ig nach der Ausbildung Wehrdienst leisten muss, stellt sich die Frage zur Finanzierung meiner Wohnung, die ist dann zwar fast überflüssig, aber ich will sie ja behalten, das hin-und her-umziehen ist ja quatsch und die wohnung zu kündigen nach 9 mon. ne neue zu suchen, die unkosten wären dann höher (provision, umzug, usw) bekomme ich für die 9 monate dienst mene wohnung bezahlt?

Also, kommt drauf an wie lange du in deiner WOhnung gewohnt hast,

bei 6 Monaten bekommste weniger zuschlag vom Bund
Bei 12 Monaten wird es schon viel viel mehr ;)
 
Hi, werd ne Ausbildung über 50km entfernt machen und dafür ist ein Umzug erforderlich.. Nun ist die Frage, ob die Agentur für Arbeit etc. die Meitkaution übernimmt oder sonstwie Unterstützung leistet, denn ich kann diese nicht aufbringen, Verwandtschaft ebenso.

Eine Mietkaution kann grundsätzlich gem. § 23 SGB II als Darlehen übernommen werden. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II besteht, sowie dass die Unterkunftskosten angemessen sind. Für unter 25-Jährige gelten diesbezüglich auch noch einige Einschränkungen.

Mein Tipp: Du solltest am Ort Deiner Ausbildung einen Antrag auf Leistungen nach dem SGB II stellen (Entweder ARGE oder zuständige Kommune). Der zuständige Mitarbeiter wird Dir dann erklären, welche Unterlagen zur Prüfung Deines Anspruchs nötig sind. Dort wird Dir dann (aber auch nur im Falle der konkreten Antragstellung - so viel zu den 76 Meinungen) auch definitiv mitgeteilt, ob ein Anspruch nach dem SGB II besteht. Auch eine Entscheidung zur Übernahme der Mietkaution kann nur dort gefällt werden.

EDIT: Vorteil für Dich ist die Tatsache, dass der Sachbearbeiter ALG II alle vorrangigen Leistungen berücksichtigen muss. D.h.: Sollte es noch weitere Möglichkeiten zur Finanzierung geben, wird er Dich darauf hinweisen, bzw. Dich auffordern diese Mittel zu beantragen.

Gruß

Baffi
 
Zuletzt bearbeitet:
Wird aber auch niemand gezwungen, eine Wohnung mit soviel Kaution zu nehmen...




nein aber wenn das dann immer grad die "tollen" sind ärgert man sich schon, wahrscheinlich wollen die damit verhindern, das "leute" wie ich, also azubis, die mieten^^


Genossenschaftsanteile erwerben ist nicht das gleiche wie Kaution bezahlen, das ist eher wie ne Aktie von nen Unternehmen erwerben und damit Miteigentümer werden (nur als grober Vergleich genaueres hier:https://de.wikipedia.org/wiki/Genossenschaft )

Und das ist dann auch schon fast wieder eine Geldanlage, wenn die Genossenschaft gescheit wirtschaftet bekommt man da ab und zu ganz nette Überschüsse ausbezahlt (je nach Einlagehöhe, klar).

wenn sie aber nicht gescheit wirtschaftet, könnte man eventuell, je nach Satzung, auch nachschußpflichtig werden müssen
 
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Aber auch Genossenschaftsanteile können als Darlehen übernommen werden, sofern grundsätzlich ein Anspruch auf ALG II besteht.

EDIT: Duden!
 
Aber auch Genossenschaftsanteile können als Darlehen übernommen werden, sofern grundsätzlich ein Anspruch auf ALG II besteht.

EDIT: Duden!

ja aber azubi und algII sind 2 paar schuhe.. ich bekomme KEINE leistungen und hab trotzdem nicht genug geld und meine eltern auch nicht