Mietfragen

(Bier)Kelle

BackRoad Fahrer
ID: 1297
L
28 April 2006
6.828
507
Mahlzeit,

ich wohne zur Zeit in einer Dachwohnung in einem Einfamilienhaus, rechtlich gesehen zur Untermiete.

Demnächst soll das Haus renoviert und umgebaut werden, so dass drei separate Wohnungen entstehen.

Das wirft natürlich Fragen über Fragen auf...
1.) In welchen Fällen kann ich eine Minderung der Miete verlangen?
2.) Wie hoch kann selbige sein?
3.) Wann steht mir ein Hotelzimmer zu?
4.) Bei Dachschrägen wird die Miete ja reduziert. Hat da jemand eine Übersicht?

Das war es glaub erst mal.

gruss kelle!
 
Zu deiner 4. Frage:
Zu 100 Prozent: alle Räume und Raumteile mit einer Höhe von mindestens zwei Metern, inklusive Flur, Bad, Küche, WC, Abstellkammern. Wintergarten, falls beheizbar.

Zur 50 Prozent: die Grundfläche von Räumen, die zwischen 1,00 und 1,99 Meter hoch sind (wichtig bei Schrägen). Wintergarten, falls nicht beheizbar.

Zu 25 Prozent:
Balkon, Loggia, Terrasse, Dachgarten. In Ausnahmefällen wird ein höherer Anteil (maximal 50 Prozent) berechnet.

Nicht berücksichtigt werden: Raumabschnitte unter einem Meter Höhe, Garage, Keller, Dachboden, Heizungsräume, Geschäftsräume, Waschküchen, Abstellräume außerhalb der Wohnung.

Quelle: https://www.quadratmeter-rechner.de
 
1.) In welchen Fällen kann ich eine Minderung der Miete verlangen?

Bei Lärmbelästigungen durch den Umbau als auch durch Verschmutzungen (Staub etc.) kannst Du eine Mietminderung geltend machen.
Wieviel es allerdings ist weiss ich leider nicht.

:edit:

Hab noch was gefunden ... Mietminderungstabelle

4.) Bei Dachschrägen wird die Miete ja reduziert. Hat da jemand eine Übersicht?

Das kommt darauf an ...
Soweit ich weiss ist es extrem häufig der Fall, dass die Miete nicht pro m² im Mietvertrag angegeben ist sondern für die Wohnung an sich.
Und genau für diesen Fall ist die Reduzierung meines Wissens nach nicht möglich ...
 
Zuletzt bearbeitet:
Soweit ich weiss ist es extrem häufig der Fall, dass die Miete nicht pro m² im Mietvertrag angegeben ist sondern für die Wohnung an sich.
Und genau für diesen Fall ist die Reduzierung meines Wissens nach nicht möglich ...

Ist ja nur, um ein Gespür dafür zu bekommen.

Wenn der Mietspiegel 6 € sagt, die Grundfläche der Wohnung 80 m² beträgt, und die Kaltmiete soll 550 € betragen, dann passt was nicht.

gruss kelle!
 
... naja ... die im Mietvertrag angegebenen Quadratmeter würde ich schon mal nachmessen und die entsprechenden Abzüge für die Schrägen errechnen und den Mietspiegel zum Vergleich heranziehen.
Schlussendlich bleibt dann die Frage, ob Dir die Wohnung den Betrag wert ist.
 
1.) In welchen Fällen kann ich eine Minderung der Miete verlangen?

Rein rechtlich kann man das "nur" allgemein beantworten. Wenn du eine Wohnung anmietest, muss dir der Vermieter den gebrauchsfähigen Zustand der Wohnung über die ganze Zeit garantieren bzw. diesen sicherstellen. Ist dem nicht der Fall, kannst du die Miete mindern.

2.) Wie hoch kann selbige sein?

Da gibt es keine generellen Vorgaben. Es ist immer günstig, sich an relativ aktuellen Gerichtsentscheidungen zu orientieren. Und egal was oft zu lesen ist; die Miete wird immer von der kompletten Warmmiete gemindert.

4.) Bei Dachschrägen wird die Miete ja reduziert. Hat da jemand eine Übersicht?

Steht in der Wohnflächenverordnung und entspricht dem, was Champ2000 schon geschrieben hat.