Und das steht auch so im Mietvertrag, das mit dem "sauber hinterlassen"? Was steht denn da sonst noch drin zu Renovierungen? Ich frage, weil das sehr schnell anders ausgelegt werden kann, wenn man dann mal auszieht.
Marty
da Steht: "im sauberen zustand hinterlassen" und woanders: "Schönheitsreperaturen hat der Mieter selbst zu tragen [...] hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin - je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung - erforderlichen Arbeiten auszuführen"
Das klingt für mich so, als wenn nur was gemacht werden muss, wenn es dringend erforderlich ist. Also wenn die Wohnung grad erst gemalert wurde, dass man dann nicht zum Auszug das wieder machen muss, oder?