Mieterlass bei Einzug?

Und das steht auch so im Mietvertrag, das mit dem "sauber hinterlassen"? Was steht denn da sonst noch drin zu Renovierungen? Ich frage, weil das sehr schnell anders ausgelegt werden kann, wenn man dann mal auszieht.

Marty

da Steht: "im sauberen zustand hinterlassen" und woanders: "Schönheitsreperaturen hat der Mieter selbst zu tragen [...] hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin - je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung - erforderlichen Arbeiten auszuführen"

Das klingt für mich so, als wenn nur was gemacht werden muss, wenn es dringend erforderlich ist. Also wenn die Wohnung grad erst gemalert wurde, dass man dann nicht zum Auszug das wieder machen muss, oder?
 
da Steht: "im sauberen zustand hinterlassen" und woanders: "Schönheitsreperaturen hat der Mieter selbst zu tragen [...] hat er spätestens bei Ende des Mietverhältnisses alle bis dahin - je nach Grad der Abnutzung oder Beschädigung - erforderlichen Arbeiten auszuführen"

Wenn gerade renoviert wurde, muss man eh nicht renovieren. Im BGB ist die Pflicht zur Renovierung grundsätzlich erst einmal Pflicht des Vermieters. Er kann diese Pflicht auf den Mieter abwälzen. Das hat er bei Dir getan. Das bedeutet, Du musst regelmässig, wenn es nötig ist, renovieren.

Wenn Du z.B. starker Raucher bist und beim Auszug gelbe Wände hast, dann müsstest Du die vorher noch streichen. Der Zusatz "im sauberen Zustand hinterlassen" sollte Dich davon aber befreien. Trotzdem würde ich vom Vermieter die Streichung der Renovierungsklausel zum Ende des Mietverhältnisses verlangen... nur zur Sicherheit.

Marty