Miete weiter bezahlen?

M3Y3R

Well-known member
ID: 336361
L
8 Mai 2006
1.608
60
Hallo,

folgende Situation:

Mein Vermieter hat mir mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt und eigenbedarf angemeldet, da er dass Haus verkaufen möchte. Ich habe mir bereits einige Wohnungen raus gesucht und werde ab morgen anfangen die zu besichtigen. Meine Frage hierzu ist nun, wenn ich vor März eine passende Wohnung finden würde, muss mein jetziger Vermieter die Kaution übernehmen?

Ich kann es mir absolut nicht leisten, eine Miete zu bezahlen für eine Wohnung, die ich dann nicht mehr nutze. Weiterhin wollen die anderen, bei denen ich die Wohnung anschaue, ja auch so schnell wie Möglich neue Mieter in der Wohnung habe...

Wie kann ich nun das Zahlen der doppelten Miete umgehen? Wo finde ich Informationen zu diesem Thema?

Danke für eure Hilfe!


THX
Papenburger
 
Was für eine Kündigungsfrist steht denn in Deinem Mietvertrag?Wenn der Mieter die Frist einhält, kann er sich zurück lehnen und es ist dann ganz alleine Dein Problem, wie und zu welchen Konditionen Du eine neue Wohnung findest.
Ich würde einfach mit Deinem Vermieter ein Gespräch suchen.Vielleicht besteht er gar nicht auf die übrige Monatsmiete, solltest Du voher ausziehen.Oder er zahlt Dir die Kaution (sofern eine gezahlt worden ist) schon frühzeitig zurück.Dann hättest Du zumindest schon die Kaution für die neue Wohnung drin.
 
Im Vertrag steht 3 Monate...
Kaution wurde bei dieser Wohnung nicht gezahlt, da dieses hier eine WG ist. Wohne hier mehr oder weniger mit dem Vermieter und noch weiteren Personen zusammen....
 
Die Kündigung ist vor nem Gericht nicht haltbar...

Verkauf ist kein Grund, wegen Eigenbedarfs zu kündigen.

gruss kelle!
 
Das heißt ich könnte sagen, entweder ihr sucht mir eine vernünftige Wohnung und bezahlt die Kaution oder ich bleibe in der Wohnung und ihr müsst meinen mitvertrag mit verkaufen....
 
Warum soll dir dein (jetziger) Vermieter eine Wohnung suchen oder gar eine Kaution bezahlen?

Die jetzige Kündigung ist nicht wirksam, wie ja schon geschrieben wurde. Also leg Widerspruch ein...das wird sich mit Sicherheit etwas hinziehen...
Und eine neue Wohnung mietest du erst zu dem Termin an dem du wirklich ausziehst (somit wirst du auch nur für eine kurze Zeot eine doppelte Kaution hinterlegt haben).
 
Der "neue" Eigentümer kann Dir kündigen - der aktuelle nicht wenn sein Eigenbedarfsgrund "Verkauf" ist.

Also abwarten, Tee trinken und natürlich der Kündigung fristgemäss & schriftlich widersprechen. ;)
 
So einfach geht es nicht, einen Mietsvertrag mit der Begrünung auf Eigenbedarf zu kündigen und dann verkaufen zu wollen.
Eine Kündigung aus Gründen des Eigendarfes, ist nur statthaft, wenn das Objekt anschließend auch selbst benutzt wird, was hier augenscheinlich nicht der Fall ist. Du mußt Dich unbedingt an einen Mieterverein wenden, oder Dir anwaltlichen Rat einholen.
Ich bin kein Anwalt und dies ist keine Rechtsbelehrung, aber in Deutschland gibt es Mieterschutzgesetz, daß zu dieser Frage eindeutige Aussagen macht.
 
Stürtzt euch doch mal nicht so auf den Eigenbedarf...

Wenn er die Wohnung fristgerecht kündigt kann er das aus welchen Gründen auch immer.

Wenn du dort nicht länger als 5 Jahre gewohnt hast beträgt die Kündigungsfrist 3 Monate, von daher wäre das also vollkommen in Ordnung.

Dein jetziger Vermieter hat mit deiner Wohnungssuche und der Finanzierung der Kaution nichts am Hut... Das bleibt also an dir hängen.

Gruß Aru
 
Wieviele Wohnungen befinden sich denn im derzeitigen Objekt und wer wohnt darin? Wenn es sich um ein Zweifamilienhaus handelt, wo in einer Wohnung der Eigentümer wohnt, dann geht das schon.

Also: Alles nicht so einfach, wie es aussieht.

Marty
 
Wenn er die Wohnung fristgerecht kündigt kann er das aus welchen Gründen auch immer.

Eben nicht.

Der Vermieter braucht triftige Gründe für eine Kündigung.

Solange man pünktlich die Miete zahlt, keinen Stress macht und einfach brav ist, kann man quasi nie gekündigt werden.

gruss kelle!
 
nee, kelle, das ist falsch.

Bei einem 2-Familienhaus, indem der Vermieter selbst mit wohnt, bedarf es keines Grundes...
da haben die schon Recht.
Linkguckst du
 
Ich wohne in einem Einfamilien Haus, welches mit dem Vermieter als WohnGemeinschaft (WG) geführt wird...

Da ich ja auch nicht ganz untätig bin/war, habe ich mir mal einige Infos besorgt.

Der Vermieter kann mir erstmal ohne trifftige Gründe anzugeben, nicht kündigen.
"Kauf bricht nicht Miete": Das bedeutet, dass der "neue" Vermieter, mir kündigen kann.

Da ich bis dahin aber noch Zeit habe, kann ich mit dem jetzigen Vermieter Verhandeln.

Sprich: Ich bin bereit aus der Wohnung aus zu ziehen, will aber im nachhinein keine Weitere Kosten haben. Das heißt, keine doppelte Miete zahlen, was bisher der Stand war, da ich im Januar ausziehen wollte...

Entweder der Vermieter akzeptiert dies, oder ich bleibe in dieser Wohnung, und der Vermieter muss meinen Mietvertrag mit verkaufen....

Die entsprechenden Paragrafen sind im BGB zu finden:
§566 BGB - Kauf bricht nicht Miete
§568 BGB - Form & Inhalt der Kündigung
§573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung
§574 BGB - Widerspruch des Mieters gegen die Kündigung

Quelle: www.bundesrecht.juris.de