Moin,
wenn ich in den AGB mitteile das Rechnungen binnen 14 Tagen nach Bestellung bezahlt werden müssen, und nach der Bestellung eine Rechnung zum Download anbiete auf der steht:
In 286 BGB steht ja:
Gruß
Gremlin
wenn ich in den AGB mitteile das Rechnungen binnen 14 Tagen nach Bestellung bezahlt werden müssen, und nach der Bestellung eine Rechnung zum Download anbiete auf der steht:
muss ich dann wenn die Zahlung am 01.03.2008 noch nicht eingeganen ist nochmal eine "Mahnung" oder "Zahlungserinnerung" schicken, oder kann ich das direkt an Inkasso weiterleiten?Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum 01.03.2008 auf unser Konto.
In 286 BGB steht ja:
Ich denke also das ich es nicht muss oder?(2) Der Mahnung bedarf es nicht, wenn 1.für die Leistung eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist,
Gruß
Gremlin