Mahnbescheid an ads4 Betreiber

mika11

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L
7 November 2008
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Wir die Firma MWS haben an https://ads4.de/loseankauf.php lose verkauft.
Eine Rechnung wurde Anfang März ausgestellt.
Doch keine Reaktion seitens ads4. Auch auf mehrmalige Anrufe und Emails wurde nicht reagiert.
Er wurde bereits abgemahnt und nun erhällt er einen Mahnbescheid, da es sich um einen großen dreistelligen Betrag handelt.

Haben schon mehrere kein Geld von ads4 bekommen ???
Wie seid ihr vorgegangen bzw. wie geht ihr gegen den Betreiber vor ?
 

Das liest sich gar nicht gut. :xx:

@mika11,

ich habe die Erfahrung gemacht, dass die Kommunikation via Telefon mehr Eindruck macht als mails.

Nochmal per Telefon anmahnen, ansonsten nicht fackeln und den MB rausschicken, dann muss er reagieren. Das Mahnverfahren sollte bekannt sein. Wenn er widerspricht, musst du klagen, ist aber auch nicht so teuer, wie man glaubt. Du musst auch nur vorlegen, die Zeche zahlt am Ende er, wenn er nicht die Hand hebt.

Für diese Summe brauchst du auch noch keinen Anwalt.
 
Wir versuchen ja schon seit mind. 25 Tagen ihn per Telefon zu erreichen, aber es meldet sich nie jemand und es ruft auch keiner zurück.

Der Mahnbescheid wird heute weggeschickt, so kanns ja wohl nicht gehen, dass er einfach nicht auszahlt.

Was ich aber auch etwas schwach finde von der Klamm-Administration:
Anscheinend sind noch genügend Lose auf dem EF-Account von Ads4.de drauf.
Nur wir bekommen die Lose nicht zurückerstattet, da sich Klamm nicht einmischen will.

mfg
seppl2000
 
Hm,

wenn du von XY was zu bekommen hast und er bei der gleichen Bank wie du ist, soll die Bank dir die Kohle schicken? ;)

Ich würde das auch nicht anders machen, zumal du sicher recht hast, aber das musst du ja im Zweifel auch erst mal alles belegen können.

Was du aber machen kannst: Wenn du einen Vollstreckungsbescheid hast, dauert ein wenig, und bei ihm ist nichts zu holen, ja dann:

Würde ich noch mal an Klamm herantreten, vollstreckte Lose hatten wir, glaube ich, noch nicht.
 
Das Problem ist, dass Du vorher nur schwer erfährst, ob er/sie das vielleicht vorher nicht wegen nem ganz anderen Betrag schon getan hat. ;)

Nach der evetl. fruchtlosen Vollstreckung ist dieses klar! Der Gerichtsvollzieher teilt einen dann mit, dass der Schultner nicht zahlen kann, wann und ob er schon die Finger gehoben hat.