"Loseschröpfen" nach gewisser Zeit ohne AGB-Bestätigung

Lose einkassieren ok?

  • ja, einkassieren ok

    Stimmen: 3 23,1%
  • nee, nicht ok

    Stimmen: 10 76,9%

  • Umfrageteilnehmer
    13

LasMiranda

kanz pöhse
ID: 28058
L
5 Mai 2006
3.160
340
Wie stehen User und Losebetreiber eigentlich zu folgendem Thema:

Nehmen wir an, eine AGB-Bestätigung ist dran und die Email, an die die Info
mit der AGB-Änderung geschickt wurde, kommt nicht an.
Daraufhin wird der User gesperrt (Freischaltung nach neuer, funktionierender Emailadresse)
Wenn der User jetzt innerhalb von einer gewissen Zeit sich nicht meldet, kann der Betreiber dann die Lose "einkassieren"?
 
Wenn es um Lose geht, ist der User sicherlich Klamm-User. Da kann man durchaus auch hier (Portal, Forum) Kontakt aufnehmen.
Nicht jede Email-Änderung wird überall durchgeführt, User können vergesslich sein.
Kommt hier auch vor, etliche Email-Addys sind unbemerkt ungültig, aber der User ist aktiv
 
Einkassieren ist eine andere Sache.
Es geht um die Sperrung und die Löschung von Usern auf EXTERNEN Loseseiten.

Wenn ein Webbi einer externen Loseseite in den AGB festnagelt, dass eine gültige Mailadresse angegeben werden muss, dann kommt dieser Vertag nur zustande, wenn die Mailsadresse erreichbar ist. Der Webbi einer externen Loseseite, wie auch der User der externen Loseseite kann sich nicht auf Medien von Klamm.de berufen.

Gerade wenn es um einen langfristigen Vertrag wie eine Mitgliedschaft handelt, kann sich ein Webmaster auf die Erreicharkeit über eine Mail-Adresse berufen, da er keine andere rechtsverbindliche Kontaktform zum User hat. Es sei denn, er stellt als Vertragsgrundlage voraus, dass der User seine aktuelle Anschrift preisgibt. Aber wer tut das schon auf Klamm? Wie soll der Webbi also Änderungen auf der Seiteund AGB-Änderungen bekanntgeben, wenn die Mail-Adresse nicht stimmt?

Genau deshalb sehe ich es als absolut uverwerflich an, wenn eine gültige Mailadresse Bestandteil eines Acc auf einer externen Loseseite wird.

Der Webbi erfährt durch Newsletter, welche Adressen nicht mehr funktionieren. Wenn er dem User drei Monate Zeit gibt, diesen Vertragsfehler zu beseitigen und dieser es nicht tut. Dann kann man das Desinterese an den Losen und dem Acc unterstellen.

Sollte ein user aber durch nachweisbare Umstände nicht in der Lage gewesen sein, seine Mail-Adresse zu ändern, dann wird sich kaum ein Webbi sperren, den Acc wieder zu reaktivieren oder die Lose auszuzahlen.
;)
 
es gibt einige Loseseiten, auf welchen ich seit min. 1 Jahr nicht mehr eingelogt war, es wird auch welche geben, wo ich gar nicht mehr weiß, daß ich dort einen Acc besitze. Sollte es einen Newsletter geben, dann könnte dieser mich zwar erreichen, jedoch wird er es nicht, weil ich den erhalt von Newslettern immer abschalte. Wird eine AGB Änderung auch nur per Newsletter verschickt, dann würde ich diese Info nicht erhalten. 8O

Eine Sperrung würde ich verstehen, allerdings sollte einem die Möglichekit gegeben werden, den Account zu Reaktivieren. Oder gibt es auch schon eine Mindestnutzung für Accounts? Bei Paidmailern gibt es solche Regeln ja bereits in den AGB verankert, wer sich dort nicht alle 4 Wochen einmal einloggt, fliegt raus.
 
"Einkassieren", das hört sich so an als ob man sich als Webbi daran bereichern will und nur das Haar in der Suppe sucht!

Um mal meine Seite als Beispiel zu nehmen

Ich habe im Moment 196 gesperrte User, mit ges. 8,5 Mio Losen.
Also habe ich im schnitt nicht mal 5000 Lose je User, an den ich mich bereichern würde.

Um den Faden mal weiter zu spinnen, könnte ich ja jedem User die AGB Änderung schriftlich, per Brief, mitteilen. Wenn ich jetzt nur das Porto in Rechnung stelle muß ich jedem User 600 k Lose (jetziger Kurs) in Rechnung stellen.

Lieber habe ich 1000 "aktive" User als 20000 Karteileichen ;)