losekredit

NicoleWendt

Well-known member
20 April 2006
3.067
172
kopi-marl schrieb:
P.S. Hinweise auf eröffnete Verfahren im Strafrecht (Betrugsanzeige) dürfen nicht veröffentlicht werden.
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Sorry für OT, aber - kannst Du das verifizieren? Evtl. auch per PN..... Danke!
 
NicoleWendt schrieb:
Sorry für OT, aber - kannst Du das verifizieren? Evtl. auch per PN..... Danke!

Na klar! Das sind Verfahrensgrundsätze aus der StPO. Wenn verfahrensinterne Tatsachen vor der Hauptverhandlung oder einer Entscheidung durch das Gericht öffentlichkeitswirksam ausgenutzt oder als Drohung etc. genutzt werden, kann die Gegenseite beantragen, diese nicht mehr als Gegenstand des Verfahrens zuzulassen.

Das ganze beruht auf den bekannten Grundsätzen : "Im Zweifelsfall für den Angeklagten" und "Keine Strafe vor der Verurteilung". Ich bin Zivilrechtler und habe die passenden §§ nicht im Kopf, aber wenn es etwas kühler wird und der Pool nicht mehr so lockt ( spätere Abendstunden ) wälze ich mal die StPO und entsprechende Kommentierungen ;)
 
toni schrieb:
...........Nachdem die Userin die letzte Rate überwiesen hatte ist das Verfahren am 04.07.06 eingestellt !
Darfst Du den sich daraus errechnenden Lose-Kurs hier öffentlich bekanntgeben? Ist ja nix personenbezogenes, aber ich denke, dass das für alle LoseLeiherUndNichtZurückZahler mal richtig interessant sein könnte.
 
NicoleWendt schrieb:
Darfst Du den sich daraus errechnenden Lose-Kurs hier öffentlich bekanntgeben? Ist ja nix personenbezogenes, aber ich denke, dass das für alle LoseLeiherUndNichtZurückZahler mal richtig interessant sein könnte.


Jo sicher, steht doch in meinen AGB, im Mahnverfahren zahlt der User
5 € /Mio zuzüglich der Kosten, der letzte kam auf 7,53 €/Mio Lose

Aber wenn ich ehrlich bin, ich hätte viel lieber die Lose !
 
NicoleWendt schrieb:
Darfst Du den sich daraus errechnenden Lose-Kurs hier öffentlich bekanntgeben?

Klar! Kann man ja in den Kreditvereinbarungen auf der Seite öffentlich nachlesen, deshalb ist es nicht verfahrensschädlich. Es sei denn, es wären speziell ausgehandelte Kurse. Aber das sind sie nicht ;)

Edit: Toni war schneller :)
 
Mir ging es nur um folgendes:

Damit wäre wohl ein für alle Mal klargestellt, dass Gerichte (oder zumindest Staatsanwälte) den Losen doch einen Wert zusprechen und man könnte sich in eigenen Verfahren auf das bei Toni geschwärzte Aktenzeichen berufen.

Oder seh ich das falsch?


/Edit -> wir sollten das hier von nem Mod mal abspalten lassen, denke ich.
 
Da das Verfahren abgeschlossen ist, und die Userin nicht mehr bei Klamm ist hier ein paar Infos

-Userin hatte Kredit beantragt, damals noch nicht gegen Persokopie
-Userin hatte eine existierende Adresse angegeben, nur nicht die eigene
-das einzigste was ich hatte war eine Addy von einem Freemailer
-da habe ich dann Anzeige bei der Kripo erstattet
-habe dann selbst ermittelt und herausbekommen das sie noch andere Acc auf anderen Seiten hatte, das habe ich dann der zuständigen Kripo mitgeteilt
-Kripo hatte dann festgestellt das sie bei mir einen Doppelacc hatte, und auf Klamm 14 Acc
- Unter Androhung eines Gerichtsverfahrens wurde der Schuldnerin auferlegt mir das Geld zu zahlen, was sie dann auch tat

Für ca 43 Mio Lose habe ich dann 226 € Überwiesen bekommen!
Aber wie ich schon geschrieben habe, die Lose wären mir nach ablauf des Kredites lieber gewesen!;)
 
NicoleWendt schrieb:
Damit wäre wohl ein für alle Mal klargestellt, dass Gerichte (oder zumindest Staatsanwälte) den Losen doch einen Wert zusprechen und man könnte sich in eigenen Verfahren auf das bei Toni geschwärzte Aktenzeichen berufen.

Oder seh ich das falsch?

Nein, das siehst Du nicht falsch! Es gibt mehr laufende Verfahren und schon einige Gerichtsvollzieher, Richter und Staatsanwälte, denen der Wert der Klamm-Lose in € nachvollziehbar gemacht wurden und die auch ermittelt haben, btw. ermitteln.

ABER: Das eine Verfahren von Toni ist kein Musterverfahren, weil es erstinstanzlich entschieden und mit Auflagen eingestellt worden ist.

Es zeigt aber schon auf, dass es geht. ;)

Wichtig ist der zustande gekommene Vertrag. Wichtig ist auch, dass ein klarer Gegenwert definiert wurde. Dann kann man auch den finanziellen Schaden begründen ;)
 
Ja, das zeugt eindeutig davon, dass der Staatsanwalt vom Wert der Lose (auch in dieser Höhe) überzeugt war.

Sonst hätte er ja gleich eingestellt.

Das deckt sich also mit meinen Infos, wunderschön. Naja, trotzdem Toni, lass uns mal das gestern angefangene Gespräch weiter führen, ich mach selbst keine Finanzierung auf, glaub ich. Wird mir zu stressig :mrgreen:
 
Anscheinend scheint das Thema nur dann interessant zu sein wenn der Verdacht besteht und/oder wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist:-?