Lose und das Finanzamt

Apollo

Hier und da...
ID: 10797
L
20 April 2006
10.256
625
Hallöchen,

ich hoffe mal hier einen Rechtsexperten zu finden was das Thema

Lose und Steuern angeht.

Meine Fragen:

Ich verkaufe Lose.
Welche Steuern müssen abgeführt werden?

Einkommensteuer ist klar. Je nach Einstufung...

Aber muss ich - wenn ich eine Ust-Id nr. habe bei den Lose auch Mwst. ausweisen, welche ich zB. durch Refs verdiene.
(Habe nichts verkauft zuvor und tausche nun lose in € wie 1-2-z.de zB)

Danke für Rat! :)
 
Da wird jetzt wieder jeder was anderes sagen..

Wenn du se verkaufst sind 19% vom Erlös MwSt. die ich abführe.. Lt. FA ist das so in Ordnung.. Aber kommt auch wieder drauf an wie die Leute bei dir drauf sind...
 
Da wird jetzt wieder jeder was anderes sagen..

Wenn du se verkaufst sind 19% vom Erlös MwSt. die ich abführe.. Lt. FA ist das so in Ordnung.. Aber kommt auch wieder drauf an wie die Leute bei dir drauf sind...

Jo die Frage ist ja, wie Lose eingestuft sind.
Klar ist wenn ich etwas leiste oder verkaufe, berechne ich meinem Handelspartner auch ne Mwst.

Aber also was kann man Lose einstufen? Ware? Währung? Und wenn man etwas gebrauchtes verkauft als Händler, führt man ja auch keine Mwst. ab....
 
Solange Du die Lose nicht verkaufst sind se auch nichts Wert (Siehe Aussage von Lukas das Lose keinen Wert haben sondern nur Bonus sind).

Von daher musst Du nur MwSt. abführen wenn Du sie verkaufst.. o.ä.
 
Hallöchen,

ich hoffe mal hier einen Rechtsexperten zu finden was das Thema

Lose und Steuern angeht.

Kostenlose Rechtsberatungen sind nicht statthaft, schon gar nicht von Experten ;)

Geh doch einfach zu einem Finanzamt deines Vertrauens und las dich dort kostenlos beraten, die sind dazu verpflichtet und du hast die Info von denen die dich später kontrollieren ;)
 
Kostenlose Rechtsberatungen sind nicht statthaft, schon gar nicht von Experten ;)

Geh doch einfach zu einem Finanzamt deines Vertrauens und las dich dort kostenlos beraten, die sind dazu verpflichtet und du hast die Info von denen die dich später kontrollieren ;)


Ja das hab ich eh vor, dachte nur hier hat jemand erfahrung....
 
also ich hab da jmd in der familie der so ein lieber finanzbeamter ist. den kann ich ja mal dazu befragen. moment, ich geh grad mal die treppe runter *g*
 
@Apollo

wenn Du zum FA gehst und den Hohlköpfen da "das Los" erklärt hast, die das Refsystem vertanden haben, das irgendwie eingestuft haben und Dir eine vernünftige Auskunft gegeben haben ruf mich mal an... das Interessiert mich :D:ugly:
 
ich bin nich fähig, dir diesen 15 minütigen crashkurs jetzt hier nahe zubringen. da gibt es einige dinge die du beachten musst. mein tipp, lass dich da wirklich selbst auf dem fa beraten. da hat man schnell mal was falsch erzählt bzw falsch verstanden.
grundsätzlich musst du aber keine mehrwertsteuer ausweisen und deine verkäufe an das finanzamt melden, wenn du nicht nachhaltig verkaufst und im jahr eben nicht über den betrag von xy kommst.
 
@Apollo

wenn Du zum FA gehst und den Hohlköpfen da "das Los" erklärt hast, die das Refsystem vertanden haben, das irgendwie eingestuft haben und Dir eine vernünftige Auskunft gegeben haben ruf mich mal an... das Interessiert mich :D:ugly:

Das interessiert die doch gar nicht, es sei denn du willst die als ref werben :mrgreen:

Wichtig ist doch für die nur das was ge- und verkauft wird, dadurch einnahmen erzielt werden und MwSt abgeführt werden muß!
 
ich bin nich fähig, dir diesen 15 minütigen crashkurs jetzt hier nahe zubringen. da gibt es einige dinge die du beachten musst. mein tipp, lass dich da wirklich selbst auf dem fa beraten. da hat man schnell mal was falsch erzählt bzw falsch verstanden.
grundsätzlich musst du aber keine mehrwertsteuer ausweisen und deine verkäufe an das finanzamt melden, wenn du nicht nachhaltig verkaufst und im jahr eben nicht über den betrag von xy kommst.

Ich bin Selbständig und komme eh über Freiberäge.
Und den Ertrag will ich ja per Einkommensteuer versteuern.

Mich interessiert eher die Mwst !! sind ja 19% !!!
 
Ich bin Selbständig und komme eh über Freiberäge.
Und den Ertrag will ich ja per Einkommensteuer versteuern.

Mich interessiert eher die Mwst !! sind ja 19% !!!

wenn du selbständig bist zahlst du einkommensteuer :mrgreen:

die mehrwertsteuer kann bei selbständigen je nach selbsteinschätzung bei beantragung des gewerbes oder später der festlegung vom fa (kleinstunternehmen etc.) gegebenenfalls als vorsteuerabzug (bei steuervorauszahlung fürs gewerbe) geltend gemacht werden. die ust als mwst die du in rechnung stellst, ist für den rechnungsempfänger mwst. diese kann aber auch nur unter vorhererwähnten bedingungen ausgewiesen werden. in deinen büchern wird sie (abgesehen vom kleinstunternehmen) lediglich zum durchlaufenden posten (ist der grund weshalb bei gewerblichem handel keinen die mwst intressiert, im gegensatz zum endverbraucher wo die mwst ja im preis enthalten sein muss).

es ist die differenz zwischen ankauf und verkauf mit 19% ust belegt. wenn du als ordentlicher refjäger deine lose aus diesen quellen verkaufen möchtest so unterliegt der volle betrag der erzielt wird der ust. zu guter letzt wird der nettoerlös (abschreibungen etc. vorher runter) bei der ek-steuer obenauf gerechnet und nochmals mit deinem persönlichen steuersatz berechnet (ekst. = gewerbesteuer bei ausschliesslicher selbstständigkeit). abgesehen davon muss es dein gewerbeschein hergeben dass du damit handeln kannst (ein gewerbe z.b. für eine würstchenbude gibts nicht her ;) ).

aber wie vorher schon gesagt wurde ist es das beste wenn du zum fa gehst und nicht von losewährung sondern von bonuspunkten sprichst die verkauft werden, da nur dort (wahrscheinlich) letztendlich erschöpfende auskunft erteilt werden kann.

ich hoffe du bist jetzt durcheinander genug um es noch sortiert zu bekommen. :LOL:
 
Jedes FA wird dir was anderes sagen

Letztendlich ist aber das Ende entscheidend, und fast alle FA sind da fast einig, dass eben die USt fällig wird

Die einen legen es als Dienstleistung aus, die anderen als virtuelle Ware, in beiden Fällen gilt 19%

wie es nun dein lokales FA handhabt, das müsstest du wirklich bei denen erfragen
 
Du schreibst, dass du eine Ust-Id nr. hast.

Führst du hierfür 19 % ab?

Dann musst du dies auch für deine Loseverkäufe tun, denn umsatzsteuerlich gibt es nur einen Unternehmer in deiner Person.

Soweit du Lose An- und verkaufst, kommt Differenzbesteuerung in Betracht, das heißt, du kaufst von Privat (dürfte der Regelfall sein) Lose an, dann ist nur deine Marge (was du aufschlägst) umsatzsteuerpflichtig, siehe § 25 a UStG, allerdings mit den entsprechenden Nachweisen aus dem Abs.6:

gilt mit der Maßgabe, dass aus den Aufzeichnungen des Wiederverkäufers zu ersehen sein müssen
1. die Verkaufspreise oder die Werte nach § 10 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1,
2. die Einkaufspreise und
3. die Bemessungsgrundlagen nach den Absätzen 3 und 4.

Das muss dann für jeden einzelnen Loseverkaufs-Vorgang nachvollziehbar sein...

Wenn nicht - alle Einnahmen 19 %
 
er kauft keine Lose... er bekommt die durch seine Refs... wie sieht es denn dann aus?