Lohnsteuern, Lohnnebenkosten, etc ...

douglas

Klamm-Oldie
ID: 20571
L
20 April 2006
324
51
Hallo zusammen,
ich habe mal eine Frage bezüglich den Abzügen vom Bruttogehalt ...
Bishar habe ich mich als Student nicht sonderlich um sowas kümmern müssen, da nun Job- und Gehaltsverhandlungen anstehen, wollte ich mich vorher etwas schlau machen ...
Also: wieviel muss ich brutto ungefähr verdienen, damit ich auf mindestens 1000,- Euro netto komme.
Also natürlich weiß ich um die ganzen Abzüge (KV, RV, PV, Kirchensteuer, etc.), aber die Lohnsteuern sind ja Einkommensdynamisch und es gibt ziemlich viele Freibeträge. Normalerweise dagt man ja, dass man so 50% Abzüge als lediger Arbeitnahmer hat. Laut einem Lohnsteuerrechner im Netzt sind es aber deutlich weniger ...
Hat jemand vielleicht einen zuverlässigen Link, oder weiß aus eigener Erfahrung, was es so an Abzügen hagelt ...
Vielen lieben Dank im vorraus,
der douglas
 
Brutto = 1410 Euro ergibt netto ungefähr 1000 Euro.

Die genaue Zahl hängt von der Höhe Deines Krankenkassenbeitrags ab, vom Bundesland etc.

https://www.nettolohn.de rechnet auf jeden Fall richtig.

Marty
 
Super, dankeschön ...
Habe das mal eben gecheckt und komme auf ähnliche Ergebnisse ...
Jetzt weiß ich zumindest womit ich in die Gehaltsverhandlungen einsteigen kann und wo meine Schmerzgrenze liegt ;-)
Dankeschööön ...
Hmmm... wollte dich renomieren ... muss aber erst ein paar andere Leute bewerten, bevor ich dich wieder bewerte ...
Kommt aber :)
 
hey!

soweit ich das weiß, kannst du dir mit deinem "Studentenstatus" die lohn-,kirchensteuer und soli beim finanzamt im nächsten Jahr zurück erstatten lassen... mache diese semesterferien auch nen job und ein paar Freunde von mir haben das auch schon gemacht.. und es lohnt sich auf alle fälle, diesen monat waren das 200 euro bei mir...

mfg Kurzer
 
kannst du dir mit deinem "Studentenstatus" die lohn-,kirchensteuer und soli beim finanzamt im nächsten Jahr zurück erstatten lassen..

Das hat definitiv nichts damit zu tun, ob man Student ist oder nicht, sondern nur, ob man mehr Steuern im Lohnsteuerabzugsverfahren bezahlt hat, als man über das Jahr gerechnet mit allen Freibeträgen bezahlen müsste (also wie bei jedem anderen Steuerpflichtigen auch). Wenn man bei seinem Nebenjob (soweit er überhaupt lohnsteuerpflichtig ist) nicht gerade mit Klasse VI abgerechnet wird, sind diese Freibeträge aber schon einberechnet.

Für Studenten gibts nur bei der Sozialversicherung Feinheiten, aber das ist wieder ein ganz anderes Thema.