Lehrlingsgehalt und steuern wer weis was ?

SPINNERDELUXE2

Snake The FOX
ID: 149817
L
1 Mai 2006
551
42
Hallo leute ich hab eine frage an euch ob jemand weis ob das stimmt was ich heute zu hören bekommen habe...Und zwar habe ich seit 1.9.06 eine ausbilldung begonnen,ich bekomme BRUTTO 480€ Lehrlingsgehalt (bin nicht verheiratet,keine kinder) laut steuerberater bleiben mir 373€ übrig ...Kann das sein ? hat ein lehrling freibeträge ? muss man bei weniger als 6000 € jahresbrutto einkommen steuern zahlen ? ich habe eine 1 raum wohnung (260€).


Achja nochwas wird beim wohngeldantrag möglicherweiße kindergeld angerechnet ? mfg und nicht bös sein wenn ich was verwirrt schreibe hab absolut kein plan drinn und bin etwas im launetief...



Grüßle
 
Hallo leute ich hab eine frage an euch ob jemand weis ob das stimmt was ich heute zu hören bekommen habe...Und zwar habe ich seit 1.9.06 eine ausbilldung begonnen,ich bekomme BRUTTO 480€ Lehrlingsgehalt (bin nicht verheiratet,keine kinder) laut steuerberater bleiben mir 373€ übrig ...Kann das sein ? hat ein lehrling freibeträge ? muss man bei weniger als 6000 € jahresbrutto einkommen steuern zahlen ? ich habe eine 1 raum wohnung (260€).


Achja nochwas wird beim wohngeldantrag möglicherweiße kindergeld angerechnet ? mfg und nicht bös sein wenn ich was verwirrt schreibe hab absolut kein plan drinn und bin etwas im launetief...



Grüßle


also steuern zahlst du erst afaik ab 7500 € warum soviel von deine lohn/gehalt abgezogen wird liegt daran das man ab 325€ zurhälfte selbst für seine abgaben verantwortlich ist. soll heißen arbeitslosenversicherung, rentenversicherung, krankenversicherung usw.

freibeträge hast du du zählst als steuerklasse 1 aber du zahlst ja noch keine steuer wenn du schon steuern zahlen würdest würdest du kein kindergeld mehr bekommen.

bei anträgen wird alles berechnet allimente, kindergeld und sonstige einkünfte

hoffe habe alles beantwortet

gruß snakegott
 
also steuern zahlst du erst afaik ab 7500 € warum soviel von deine lohn/gehalt abgezogen wird liegt daran das man ab 325€ zurhälfte selbst für seine abgaben verantwortlich ist. soll heißen arbeitslosenversicherung, rentenversicherung, krankenversicherung usw.

freibeträge hast du du zählst als steuerklasse 1 aber du zahlst ja noch keine steuer wenn du schon steuern zahlen würdest würdest du kein kindergeld mehr bekommen.

bei anträgen wird alles berechnet allimente, kindergeld und sonstige einkünfte

hoffe habe alles beantwortet

gruß snakegott

THX wusste doch irgentwas verwechsle ich wieder...nun kann ich nur noch hoffen das mir kindergeld und oder wohngeld zusteht danke :)
 
boah seit ihr arm dran!

also ich verdien im ersten lehrjahr 440€ brutto und hab nur 10,5% abzüge also bekomm ich ca. 400€ netto! und das wird jedes jahr mehr das ist sozialversicherung bei uns wo alles dabei ist! aber ich bin ja österreicher also kann ich dir leider nicht weiterhelfen!

soll nur ein kleiner vergleich sein!

gruß alex
 
boah seit ihr arm dran!

also ich verdien im ersten lehrjahr 440€ brutto und hab nur 10,5% abzüge also bekomm ich ca. 400€ netto! und das wird jedes jahr mehr das ist sozialversicherung bei uns wo alles dabei ist! aber ich bin ja österreicher also kann ich dir leider nicht weiterhelfen!

soll nur ein kleiner vergleich sein!

gruß alex

Österreich halt...:roll:

MfG

Lynx72
 
Hallo leute ich hab eine frage an euch ob jemand weis ob das stimmt was ich heute zu hören bekommen habe...Und zwar habe ich seit 1.9.06 eine ausbilldung begonnen,ich bekomme BRUTTO 480€ Lehrlingsgehalt (bin nicht verheiratet,keine kinder) laut steuerberater bleiben mir 373€ übrig ...Kann das sein ? hat ein lehrling freibeträge ? muss man bei weniger als 6000 € jahresbrutto einkommen steuern zahlen ? ich habe eine 1 raum wohnung (260€).


Achja nochwas wird beim wohngeldantrag möglicherweiße kindergeld angerechnet ? mfg und nicht bös sein wenn ich was verwirrt schreibe hab absolut kein plan drinn und bin etwas im launetief...



Grüßle


Hi, also dein Stuerberater hat Recht, ich komme bei einem geschätzten Kassenbeitrag für Dich auf ca. 375,00€. Der Rechner hier https://tc.lexisnexis-web.de/Gehaltsrechner/index.jsp auf 374,88 €
Wenn Du Kindergeld bekommst, musst Du noch keine Lohnsteuer zahlen.
Beim Antrag auf z.B. Wohngeld werden alle deine Einkünfte berücksichtigt...


MfG

Lynx72
 
nun kann ich nur noch hoffen das mir kindergeld und oder wohngeld zusteht danke :)
Kindergeld steht in erster Linie deinen Eltern zu. Kann allerdings sein, dass die dir das größzügigerweise überlassen. Den Antrag müssen trotzdem sie stellen.
Es gibt zwar die Möglichkeit genau wie beim Bafög das Kindergeld elternunabhängig zu beantragen, da sind dann aber meist arg gravierende familiäre Probleme vorhanden und die Eltern wollen das Kind meist nicht unterstützen.
Da das Kindergeld wie schon gesagt, erstmal den Eltern zusteht, wird es beim Wohngeld nicht beachtet. Da werden wirklich nur sämtliche Einküfte beachtet, die du direkt bekommst (also ggf. zusätzlich irgendwelche Renten).
Allerdings gibts das scheinbar auch nur noch (hatten wir erst letztens im Forum), wenn du tatsächlich nicht daheim wohnen kannst und es deinen Eltern nicht möglich ist, dich finanziell zu unterstützen (war früher mal anders).

anddie