Leben in der Niederlande

A

Aldo

8O
Hallo, ich möchte in die Niederlande ziehen, Wohngeld u. Arbeitslosengeld beantragen. Wie mache ich das?

Gruß Aldo
 
8O
Hallo, ich möchte in die Niederlande ziehen, Wohngeld u. Arbeitslosengeld beantragen. Wie mache ich das?

Gruß Aldo

Blöde Frage, warum ziehst du nicht in die Niederlande und suchst dir nen Job? Also ich find das krass zu sagen ich will auswandern und dann da auch noch Zuschüsse kassieren.
Abgesehen davon denke ich mal nicht, dass die dich so ohne weiteres nehmen würden, da du denen ja erstmal nur Kosten verursachst.
Kenne mich aber mit der Niederlande nicht aus, ich weiß nur dass du zum Beispiel das Dauervisum für Australien nur bekommst wenn du nen Job hast (und den Job oft nur, wenn du ein Visum hast). Naja, die legen schon Wert darauf, dass man sich selber finanzieren kann...
Aber wie auch immer, viel Erfolg.
 
8O
Hallo, ich möchte in die Niederlande ziehen, Wohngeld u. Arbeitslosengeld beantragen. Wie mache ich das?
Joa... Schon etwas dreist :xx: :wall:

Ich würd mich an deiner Stelle erstmal erkundigen, ob es sowas in NL überhaupt gibt. Und ob du da Anspruch hast ohne dort gearbeitet zu haben.

Ich glaub kaum, daß die Holländer wirkliches Interesse an unseren Sozialschamrotzern haben (Damit will ich nicht sämtliche Sozialhilfe-/Hartz4 Empfänger beleidigen oder auf eine Stufe stellen, aber wer so denkt ist in meinen Augen nix anderes...).

Gruß Aru
 
Arbeitslosen geld und Sozialhilfe

Arbeitslosengeld:
Wer unfreiwillig arbeitslos geworden ist (Niederlande), muss sich direkt beim CWI registrieren lassen (Zentrum für Arbeit und Einkommen), damit er/sie überhaupt eine WW-uitkering (Arbeitslosengeld) beantragen DARF!

Danach muss man einen Termin bei einem Mitarbeiter der CWI machen, der hilft alle benötigten Formulare aus zu füllen. Dieser Mitarbeiter setzt auch den Prozess für Reintegration im Gange (Wiedereintritt ins Arbeitsleben) und sucht alle Informationen zusammen, wie und wo man welche Fortbildungsmaßnahme man folgen MUSS, damit man wieder Arbeit findet.

Bedingungen:
- in den letzten 5 Jahren mindestens 12 Monate gearbeitet haben

Höhe:
- je nach Arbeitsdauer vor der Arbeitslosigkeit: 70% vom letzten Lohn über eine Periode von 6 Monaten bis maximal 5 Jahren.

Sozialhilfe:
Bedingungen:
- 1 Jahr Arbeitslosigkeit
- An einem Berufswahltest teilnehmen
- An Um- und Beischulungen vom CWI teilnehmen bzw- Teilnahmeschein vorlegen
- An einem Sprachkurs teilnehmen bzw- Teilnahmeschein vorlegen
- An einem Bewerbungstraining (CWI) teilnehmen bzw- Teilnahmeschein vorlegen

Für wen?
* personen von 21 - 65 jahren in div. Familienverhältnisse
* personen älter als 65

Wieviel:
70% des nationalen Minimumlohns für alleinstehende Eltern (21-65) - evtl. gibt es 20% Wohngeld obendrauf.

50% des nationalen Minimumlohns für Singles (21-65) - evtl. gibt es 20% Wohngeld obendrauf.
 
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Die Arbeitslosenquote ist dort so gering, die haben für jeden Arbeit :D

Die Deutschen werden dort bevorzugt als Fahrlehrer genommen, das können Holländer selber nicht. :evil:

Marty
 
Schmarotzer sind nur Hartz u. Schröder

Zitat Aru :Joa... Schon etwas dreist

Ich würd mich an deiner Stelle erstmal erkundigen, ob es sowas in NL überhaupt gibt. Und ob du da Anspruch hast ohne dort gearbeitet zu haben.

Ich glaub kaum, daß die Holländer wirkliches Interesse an unseren Sozialschamrotzern haben (Damit will ich nicht sämtliche Sozialhilfe-/Hartz4 Empfänger beleidigen oder auf eine Stufe stellen, aber wer so denkt ist in meinen Augen nix anderes...).


:renowhine:

Dreist sind deine Diskriminierungen Aru. Nicht so viel Bildzeitung lesen u. sich auf das Niveau eines RTL-Castings begeben.
Gute Besserung
Tevi




Viel Glück bei der Arbeitsuche u. beim Sprache lernen. Gruß Tevi ;)
um Anspruch auf niederländische Sozialleistungen zu haben müssen Sie
zuerst
in den Niederlanden sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben. Für
Geldleistungen sind in der Regel Vorversicherungszeiten notwendig,
wobei
hier auch deutsche Zeiten mit angerechnet werden können, die durch
entsprechende Europavordrucke belegt werden müssen. Auch wenn Sie
deutsche
Zeiten nachweisen können, müssen Sie dennoch niederländische Zeiten
nachweisen um Geldleistungen in Anspruch nehmen zu können.
 
Hmmmm

Wieso antwortet der Thread-Eröffner nicht mehr? Er hat alle Informationen bekommen, die er braucht und nun lässt er sich nicht mehr blicken... seltsam. Ob der sich wohl darüber erschrocken hat, dass Schmarotzer auch in den Niederlanden unerwünscht sind? :mrgreen:
 
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