Lastschriftgebühr rechtens?

TDS

Webbie u. Progger
ID: 36770
L
25 April 2006
1.473
61
Sachverhalt:
Ich habe bei einem Hoster nen Server gemietet. Es wird monatlich per Latschrift abgebucht. Das lief fast ein Jahr ohne Probleme.

Problem:
Jetzt konnte ich die erste Lastschrift wegen nicht geplanter Ausgaben nicht begleichen. Gut, 5Euro Gebühr + Lastschriftrückgabe von 15Euro... Also schon mal zusammen 20Euro mehr!

2.4.08: Lastschrift 8,90EUR normal, nicht bewilligt, 15+5 Euro RL+Mahnung
17.4.08: Lastschrift 15EUR, nicht bewilligt, 15Euro RL

aktuell offen: 8,90+5+15+15 = 43,90EUR :!:

Jetzt wollen die mir 2x Rücklastschrift a 15EUR + 5EUR Mahnkosten nochmals abbuchen obwohl ich sagte ich werde zum Monatsanfang alles überweisen. 35EUR Mehrkosten plus eine eventuelle neue Rückgabe, also dann 50EUR, müsste ich zahlen. Für einen Betrag der bei ca. 9EUR liegt...

Ist das überhaupt rechtens? Da können die ja jeden Tag eine Lastschrift probieren und dann Gebühren für Nichteinlösung erheben. :-?

Bitte um Hilfe. Wenn es geht auch mit Aktenzeichen zu Urteilen.
 
Das steht in dem Vertrag, den du unterschrieben hast...
Wenn es in der Preisliste oder den AGB vermerkt war, ist es zu 99% rechtens
 
Hmm, also es steht dort pro nicht eingelöster Lastschrift 5Euro. Aber wieso innerhalb von drei Wochen drei Lastschriften? Dürfen die das?

Und von 5Euro Mahngebühr steht nichts drin in den AGB. Bin ich jetzt der Dumme? Der Support von denen stellt sich quer und droht mit der nächsten Lastschrift...
 
Preisliste?
Dürfen die das? Keine Ahnung, solange wir nicht wissen, wer das ist, können wir auch nicht nachsehen.
Normalerweise machen seriöse Anbieter sowas nur, wenn es auch hieb und Stichfest ist.
Ich hatte vor Jahren das mal auch bei meinem Mobilfunkbetreiber, und der durfte das, es war festgeschrieben.
Und klar können sie wöchentlich probieren, wann denn sonst? Nach 4 Wochen kommt die nächste Rate..
Es gibt welche, die sperren, wenn es ein oder zweimal nicht geht.
 
10.1 Alle Lieferungen und Leistungen werden nach aktuell gültigen Preislisten abgerechnet. Die Abrechnungen erfolgen monatlich im Voraus. Abweichungen hiervon können vereinbart werden. Für Serverkunden erfolgt die Zahlung im Wege der Einzugsermächtigungsverfahrens. Bei Nichteinlösung von Lastschriften erhebt die Webplus24 GmbH eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 € pro nicht eingelöster Lastschrift.
Und Mahngebühren sind auch rechtens, müsste man noch suchen, wieviel. Wobei man die oft selbst festlegen kann und wenn sie einen bestimmten Rahmen nicht überschreiten, auch nicht bestritten werden können
 
Die 5,- € wurden wohl von der Bank von Webplus24 für die Rücklastschrift berechnet. Webplus24 hat diese an dich weitergeben zusammen mit 15,- € eigener Bearbeitungsgebühr.

Die Berechnung und die Weitergabe dieser Gebühren ist IMHO rechtlich ok, hab nur gerade keine passende Rechtsgrundlage greifbar.
 
Für die erste Rücklastschrift, geht das wohl i.O. !

Nur für den 2 und evtl. 3 Lastschrifteinzug, ist meines Wissens keine rechtliche Grundlage mehr vorhanden.

Habe gerade keinen Link zur Hand der passen würde, nur der Gläubiger ist wohl gehalten den Kunden darauf hinzuweisen, das der Kunde mit dem nächsten Einzugsversuch zum Datum X zu rechnen hat und für entsprechende Deckung des Kontos zu sorgen hat.

Auf jeden Fall halten es seriöse Firmen so und versuchen nicht, sich an solchen Gebühren ungerechtfertigt zu bereichern.
 
Sie haben ja für die normale RG 15Euro berechnet und für die RG über 15Euro (von der ersten RL) nochmals 15Euro. Kannst du da nochmal gucken? Hättest mir echt geholfen damit ;) Hab auch so den Verdacht das doch etwas faul ist, da ich so etwas auch noch nie erlebt habe...
 
also ich mein mal was gehört zu haben dass eine so höhe gebühr gesetzwidirg ist.. die dürfen für eine rücklastschrift maximal 3-5 euro berechnen, auch wenn es im vertrag anders steht... gab da mal nen urteil vom bundesverfassungsgericht.. soweit ich mich entsinne :roll:
 
Ich brauche Referenzen ;) Also entweder Gesetze oder Aktenzeichen :roll:
Das meine Bank 3Euro (Sparkasse) für eine Rücklastschrift berechnet ist mir klar, aber wie ist das generell? Das einzige was ich gefunden habe ist das:

https://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=3627

Dort steht das nur eine Bank Gebühren erheben darf, und das in angemessener Form. Da steht aber nicht drin das eine Firma, wie in meinem Fall, das 5-fache verlangen darf. Und das gleich 2x :-?
 
Zuletzt bearbeitet:
naja also der darf wohl die gebühr, die evtl. seine bank ihm berechnet, auf dich umlegen, aber 15 euro werden das nicht sein.. hmm wegen 2x.. keine ahnung
 
Habe noch mal nun schnell die AGB von diesem Betreiber gelesen,
einige Punkte sind nicht ganz koscher...
liest sich zwar wichtig, ist es aber nicht, bin leider im Moment nicht in meinem Büro, da könnte ich besser und schneller was nachschauen.

Nur kurz die Mahngebühr ist laut seinen eigenen AGB gar nicht vorgesehen, nur die 15 € für die Rücklastschrift.
Wahrscheinlich sind die Mahngebühren da mit Reingerechnet.

Tip von mir so nebenbei, Überweise dem Verein schnellstens € 23,90 und schaue was passiert und sorge für ausreichende Deckung beim nächsten Einzug und dann, wenn´s geht, schnellstens raus aus dem Vertrag.

Schaue das Morgen schnell mal nach und kann dir dann auch ne Pn schreiben.
 
also ich persönlich finde, dass für 8,90€ direkt Gebühren in Höhe von 20€ anfallen höchst unseriös. Die Bank berechnet in solchen Fällen keine 5 € und der Mitarbeiter, der den Vordruck ausdruckt und mit der alltäglichen Morgenpost verschickt inkl. 1 Blatt Papier, 1 Briefumschlag und 1 Briefmarke kostet niemals 15 €. Da Arbeiten manche mehr als 1 1/2 Stunden für.

Vielleicht, aber da kenn ich mich gar nicht aus, gehen 235% Gebühren von der eigentlichen Schuld schon ins Sittenwidrige. Sonst könnt ja jeder sagen, kost nen Euro, wenn de pennst kostets 50 Euro + 5 Euro Mahngebühr
 
morgen!


einerseits kann ich natürlich deinen unmut verstehen.

andererseits musst du auch mal die seite des anbieters betrachten:


immerhin entstehen durch ne rücklastschrift doch einige kosten:
- der buchungsposten an sich wird erstmal abgerechnet, obwohl letztendlich kein geld kommt
- die RLS an sich wird von der bank mit 3 euro berechnet
- telefon- und/oder portokosten, um den kunden zu informieren
- theoretischer zinsverlust

auch entsteht arbeitsaufwand durch die rücklastschrift, wie zb:
- rückbuchung im system
- benachrichtigung des kunden
usw...

außerdem muss der anbieter ja auch seine rechnungen bezüglich domains/server/rechenzentrum usw pünktlich zahlen.
und glaub mir: wenn da mal ne LS zurück geht, kostet das mehr alst 15 euro ;)





mein wissensstand bezüglich der gebühren seitens der bank ist übrigens folgender:
- dem zahlungspflichtigen dürfen keine gebühren belastet werden
- dem auftraggeber dürfen max. 3 euro belastet werden



also ich persönlich stelle für ne rücklastschrift 10 euro brutto in rechnung, egal welcher LS-betrag:

0,15 (erfolglose buchung)
3,00 (bankkosten)
0,55 (portokosten)
sind allein schon 3,70 netto (da bank + post ust-frei)
und 4,70 für den mehraufwand (rückbuchung, kunde informieren) finde ich ok.
das ganze zzgl. ust -> 10,00



was ich allerdings von dem provider nicht gut finde, ist die erneute abbuchung ohne voerherige kontaktaufnahme.
ich rufe/schreibe meine kunden in solchen fällen an und kläre erstmal den grund der RLS und ob sie ne 2. LS wünschen oder es überweisen möchten.


Achja: 5 euro mahnkosten stelle ich übrigens auch in rechnung - aber nur wenn der kunde sagt, er will überweisen - und das geld ist nach 5 werktagen nicht da ;)


mfg
simon


Edit:

obwohl ich sagte ich werde zum Monatsanfang alles überweisen.
hm, wenn du denen das mitgeteilt hast, wären alle weiteren LSn eigentlich nicht ok und dürfte dir nicht belastet werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Schaue das Morgen schnell mal nach und kann dir dann auch ne Pn schreiben.

Moin, na, wie schaut's aus ;)

Habe jetzt noch mal das Geschehene analysiert:
  • 01.04.08: RG über 8,90EUR
  • 04.04.08: Info über RL
    • Bitte Überweisen Sie den oben genannten Betrag
    • Die Rücklastschrift kosten werden ihnen separate berechnet.
  • 10.04.08: Zahlungserinnerung
  • 15.04.08: RG über 15,00EUR (wegen RL, 01.04.08)
  • 18.04.08: 1. Mahnung für 1. RG über 8,90EUR + 5EUR Mahngebühr
    • Wir bitten nun um zuverlässigen Ausgleich innerhalb der nächsten 7 Tage.
    • So können Sie sich Ihre Mahnung auch für Ihre Unterlagen ausdrucken.
    • Antwort von mir: Aufgrund finanzieller Engpässe diese Monat kann ich erst zum nächsten Monat alle begleiche (inkl. Lastschriftgebühren).
  • 21.04.08: Mahnsperre max. 1 Woche kann gesetzt werden (bis 28.04.08) => bekomme erst am 30.04.08 Lohn, also für mich unmöglich und das wissen die
  • 21.04.08: : RG über 15,00EUR (wegen RL, 15.04.08)
    • Support:im Augenblick sind es

      RE 95XXX 13,90 Euro
      RE 96XXX 15,00 Euro

      für die andere RLS erhalten Sie dann entsprechend die Rechnung am Amfang des
      nächsten Monats.
Dann kam erstmal Mailverkehr. Die waren der Meinung die Mahngebühr gleich mit in dir RG zu schreiben. Buchhaltungstechnisch darf ein Schreiben, welches an einen Kunden gegangen ist, nicht nachträglich geändert werden. Es muss eine Version 2 erstellt werden. Gut, es kam dann eine separate Mahnung.

Aber 15Euro ist zuviel. Es handelt sich wie gesagt um eine Lizenz welche am Anfang von der Firma bezahlt wurde und welche ich monatlich abzahle.

12 * 8,90EUR = 106,80EUR

Es sind also keine Web- oder Serverkosten. jeglicher Schriftverkehr, auch RGs und Mahnungen, erfolgt per Mail. Nur aktuell kann ich dieses Mailkonto nicht abrufen - was jetzt? Und warum dann 15Euro RL-Gebühren?
 
Hiho!
Widerrufe doch einfach die Einzugsermächtigung, dann dürfen die nix mehr einziehen, bzw. bleiben dann auf ihren Kosten sitzen.
Ist zwar nicht gerade die diplomatischste Methode, aber bevor da noch mehr Gebühren entstehen...
 
jeglicher Schriftverkehr, auch RGs und Mahnungen, erfolgt per Mail. Nur aktuell kann ich dieses Mailkonto nicht abrufen - was jetzt? Und warum dann 15Euro RL-Gebühren?
Jeglicher Schriftverkehr erfolgt per Post. Jetzt kannst du deinen Briefkasten nicht öffnen - was jetzt? ;)
 
Hiho!
Widerrufe doch einfach die Einzugsermächtigung, dann dürfen die nix mehr einziehen, bzw. bleiben dann auf ihren Kosten sitzen.
Ist zwar nicht gerade die diplomatischste Methode, aber bevor da noch mehr Gebühren entstehen...
Kann ich das per Mail machen? Also von meiner anderen Adresse?

Jeglicher Schriftverkehr erfolgt per Post. Jetzt kannst du deinen Briefkasten nicht öffnen - was jetzt? ;)
Also der "Schriftverkehr" eben nur per Mail. Und da mir wegen meiner Lage eine zweite Lastschrift zum 21.04.08 geplatzt ist, wurde kurzerhand auch mein Server abgeklemmt... Deswegen kein Mailempfang möglich.

Wenn's kommt, dann aber dicke :-?
 
Kann ich das per Mail machen? Also von meiner anderen Adresse?
Das und vieles mehr sagt dir dein jeweiliger Bank-Berater. Die kann man oft sogar anrufen. Meiner machts sogar per ICQ ;)

Also der "Schriftverkehr" eben nur per Mail. Und da mir wegen meiner Lage eine zweite Lastschrift zum 21.04.08 geplatzt ist, wurde kurzerhand auch mein Server abgeklemmt... Deswegen kein Mailempfang möglich.

Wenn's kommt, dann aber dicke :-?
Dann solltest du versuchen auf anderen Wegen Kontakt mit denen aufzunehmen, wer weiß, was du da schon alles verpasst hast.