Kündigungsschutz bei Schwangerschaft im Zhg. mit einem befristeten Arbeitsvertrag

JuNeXXXX

Well-known member
ID: 455776
L
8 Januar 2008
1.042
39
Hallo,

ich brauch da mal Euren Rat.

Meine Freundin und "ich" sind im 4 Monat schwanger.

Am 10.11.2009 läuft Ihr Arbneitsvertrag aus, welcher befristet geschlossen wurde, also bereits bevor sie schwanger wurde.

Viele unserer Kollegen sind der Meinung, dass sie defintiv im Kündigungsschutz ist, obwohl der Vertrag im Vorfeld befristet geschlossen wurde.

Wir jedoch können das nicht ganz glauben.

Könnt ihr uns da einen guten Rat geben od. habt ihr vielleicht sogar etwas ähnliches durchgemacht??

Über viele Antworten und Meinungen würde ich mich freuen.

Ich wünsche euch einen guten Start in den schönen Tag.

Viele Grüße

Thomas
 
Viele unserer Kollegen sind der Meinung, dass sie defintiv im Kündigungsschutz ist, obwohl der Vertrag im Vorfeld befristet geschlossen wurde.

sie wird ja nicht gekündigt sondern die Schwangerschaft müßte den Vertrag verlängern, dem ist nicht so...der Kündigungsschutz besteht dann nur innerhalb des zeitlichen Rahmens des Vertrages

bei meinem Ex-Arbeitgeber gab es (für Neuangestellte) auch nur Jahresverträge und wer schwanger war bekam garantiert keinen neuen
 
oh oki, ..naja, das Problem liegt darin, dass wir beim gleichen AG arbeiten und bei die gleiche Befristung haben. Im Februar soll mein Sohn zur Welt kommen und ich befürchte sehr arg die Arbeitslosigkeit von uns beiden :(

Ich danke dir aber für die schnelle und konkrete Antwort..

vG
 
aber arbeitssuchend gemeldet habt ihr euch schon ? sollte man ja 3 Monate bevor die mögliche Arbeitslosigkeit droht um keine Sperre beim ALG 1 zu kassieren

wäre natürlich blöd wenn ihr beide ohne Job da steht, aber muss man halt das Beste draus machen dann
 
Aber DU bist ja nicht schwanger. Jetzt ist die Frage, warum die Verträge befristet sind. Ist das so'ne normale Befristung wie in fast jedem Unternehmen heutzutage? Also ohne Grund?

Bis zum 10.11. ist es ja nicht mehr lang. Habt ihr euch schon bei der Arbeitsagentur gemeldet? Hast du deinen Chef mal drauf angesprochen, ob eine Verlängerung möglich ist?

Wenn das geklärt ist, kannst du dir immer noch Sorgen machen. ;)
 
wie bereits gesagt wurde ist der Arbeitsvertrag definitiv zum 10.11.2009 erlöschen ob schwanger oder nicht.
Zu prüfen wäre evtl noch ob sie nicht in den Schwangerenschutz ( weiß jetzt nicht mehr die genaue Bezeichnung dafür) fällt.
Bei bestimmten Berufen bzw Arbeiten haben Schwangere ab dem 4. Monat sogenanntes Berufsverbot, das würde bedeuten entweder Schonplatz oder zuHause bleiben .. Beides bei vollem Gehalt bis der Mutterschutz eintritt, das weiß ich von mir selber.
 
wenn der Arbeitgeber 1 und 1 zusammenzählen kann [...] gibt es für beide keine Verlängerung...
Hö? Was hat denn die Schwangerschaft seiner Freundin mit
JuNeXXXXs Befristung zu tun? Das der Vertrag seiner Freundin nicht verlängert wird, ist verständlich, aber sein eigener wird entweder verlängert, wenn noch Bedarf für ihn besteht, oder eben nicht, aber doch nicht deswegen nicht, weil seine Freundin schwanger ist...
 
Hallo,

als ich mit meinem Jüngsten schwanger war, hatte ich auch einen befristeten Vertrag.
Mein Mutterschutz fing im Februar an und im März endete der Vertrag ganz normal.

Hat Deine Freundin schonmal mit dem Chef gesprochen? Weiß er von der Schwangerschaft? Wenn nicht, sollte Sie das schleunigst tun.
Und ansonsten, vielleicht besteht ja die Möglichkeit nach der Elternzeit wieder zurückzukommen. Wenn der Chef zufrieden war sollte dem doch nichts im Wege stehen.
Bei mir war es jedenfalls so, daß mein Chef direkt zu mir gesagt hat, daß ich jederzeit wiederkommen kann - was ich auch getan habe.

LG
Nina
 
Hö? Was hat denn die Schwangerschaft seiner Freundin mit JuNeXXXXs Befristung zu tun?

lässt sich ganz plausibel erklären:
die Gefahr, dass ein Vater den Erziehungsurlaub nimmt, ist mittlerweile sehr groß, also wäre es, aus Unternehmersicht, nun blöd, diese Gefahr in Kauf zu nehmen, also würde man hier den Vertrag ganz einfach auslaufen lassen und einen neuen Arbeitnehmer suchen
 
hinzu kommt noch das sich viele Väter mit dem Kind krank schreiben lassen obwohl die Mutter eh zu Hause ist
 
hinzu kommt noch das sich viele Väter mit dem Kind krank schreiben lassen obwohl die Mutter eh zu Hause ist

8O da schiebt aber im Normalfall die Krankenkasse ein großes P davor, denn eine Betreuungsperson ist zu Hause, anders wenn diese auch erkrankt ist.
Die Eltern können sich die 20 Tage im Jahr teilen, aber nur wenn beide berufstätig sind.
 
wenn ich an die Leistungsfähigkeit der Väter drei Monate nach der Geburt denke, so mit chronischem Schlafmangel, eingeschränkte Flexibilität...
Stimmt, da war was... :mrgreen:

die Gefahr, dass ein Vater den Erziehungsurlaub nimmt, ist mittlerweile sehr groß, also wäre es, aus Unternehmersicht, nun blöd, diese Gefahr in Kauf zu nehmen, also würde man hier den Vertrag ganz einfach auslaufen lassen und einen neuen Arbeitnehmer suchen
Das ist natürlich wahr (abgesehen davon, dass es schon lange nicht mehr "Erzeihungsurlaub" heißt, sondern "Elternzeit")...
Dann ist es aber wiederum von der Art des Jobs abhängig. Wenn man in einen neuen Mitarbeiter viel Zeit und Geld investieren müsste, damit er die gleiche Produktivität bringt, spräche das eher für Verlängern trotz evtl. zu erwartender Probleme...
 
Aber wenn ich an die Leistungsfähigkeit der Väter drei Monate nach der Geburt denke, so mit chronischem Schlafmangel, eingeschränkte Flexibilität...
Und an die Väter, denen das Gebrüll zu Hause auf die Nerven geht und die deshalb lieber länger auf der Arbeit bleiben und mehr schaffen...

hinzu kommt noch das sich viele Väter mit dem Kind krank schreiben lassen obwohl die Mutter eh zu Hause ist
Kannst Du mal Zahlen nennen? Du scheinst ja viele Fälle zu kennen, wo das so ist.

Marty
 
Hey Hallo,

ich danke euch allen für die zahlreichen Antworten. Wollte nur nicht, dass es zu einer Grundsatzdiskussion ausartet.

Also Fakt ist, so wie ich es verstanden habe, das Auslaufen eines befristeten AV hat nichts mit einer Kündigung zun tun, fällt also nicht unters Kündigungsschutzgesetz.

Da kann man bloß hoffen, dass mein jetzige Chef, den ich seit Beginn meines AV noch nie gesehen habe :biggrin: sich sooo sozial zeigt und werdene Eltern nicht direkt vor der Geburt des Kindes in die Arbeitslosigkeit schickt.

Ich werde aber den Ratschlag befolgen und doch mal ein Gespräch mit meinem Chef aufsuchen.

Nochmal vielen Dank euch allen..

vG
Thomas