Krankmeldung für einen zum Teil gearbeiteten Tag?

candy57

New member
ID: 87893
L
31 Mai 2006
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Hallo kennt sich jemand mit der rechtlichen Seite aus?
Finde nichts im Internet zu dem Thema teilweise gearbeitet, Arbeit abgebrochen wegen Krankheit.
Mir ist nur bekannt, sobald ich die Arbeit antrete, gilt dieser Tag als gearbeitet, egal ob ich wegen Krankheit vor Arbeitsende nach hause gehe.
Mein Arbeitgeber scheint nun die nicht gearbeiteten Stunden als Minusstunden zu verbuchen. Ist das denn Rechtens?????
:roll:
 
Ich weiß es nicht genau, aber wenn du nach Stunden abgerechnet wirst und du kein Attest bringst, werden dir die Minusstunden angerechnet.

Sollte in deinem Vertrag etwas von Lohnfortzahlung im Krankheitsfall drinstehen, musst du für deine Fehlzeiten auch ein Ärztliches Attest bringen damit er dir das nicht als Minus anrechnen kann.
 
Wenn Du für den Tag, an dem Du vorzeit Deine Arbeit abgebrochen hast und für diesen Tag keine Krankmeldung besitzt, darf Dir Dein Chef die "Fehlstunden" als Minusstunden berechnen.
 
Danke für die Tips

bin im Angestellteverhältnis beschäftigt, hier heisst es nach 3 Tagen muss eine Krankmeldung gebracht werden.
Vor kurzem haben wir eine neue Arbeitszeitabrechnung bekommen, in der Personalabteilung wird nun behauptet bei einem zum Teil gearbeiteten Tag werden die Fehlstunden abgezogen.
Kennt vielleicht einer eine Internetseite auf der man hierzu die Rechtslage nachlesen kann??? Sonst findet man doch alles hier drin aber dazu bin ich bis jetzt auf keinerlei Info gestossen.
 
candy57 schrieb:
...........in der Personalabteilung wird nun behauptet bei einem zum Teil gearbeiteten Tag werden die Fehlstunden abgezogen.
...........

Das ist so schon richtig!
Frage doch mal Deinen Doc, der wird Dir das bestätigen.
Weil Du Deine "8 Std" nicht gebracht hast, bekommst Du nur das berechnet was Du geleistet hast.
Also entweder Krankmeldung für den Tag, oder Du mußt Minusstunden, oder einen halben Tag Urlaub in kauf nehmen.